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ASIP - Schweizerischer Pensionskassenverband

ASIP: Langfristige Sicherheit der 2. Säule muss gewährleistet bleiben

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Zürich (ots)

- Hinweis: Die vollständige Medienmitteilung kann kostenlos im 
     pdf-Format unter http://www.presseportal.ch/de/pm/100005511 
     heruntergeladen werden -
Die Pensionskassen bleiben von der Finanzkrise zwar
nicht unbehelligt. Mit einem durchschnittlichen Deckungsgrad von 96.5
Prozent per 31.12.2008 stellt die berufliche Vorsorge in der Schweiz
aber weiterhin ein stabiles System dar (vgl. ASIP-Medienmitteilung
vom 6.2.2009, www.asip.ch). Gerade deshalb dürfen in der aktuellen
Debatte wichtige Massnahmen und Reformen zur langfristigen Sicherung
der 2. Säule nicht Opfer ideologischer Auseinandersetzungen werden.
Die Gewerkschaften und die Linke fordern ein befristetes Aussetzen
von Sanierungen von Pensionskassen in Unterdeckung. Die Forderung
nach einem generellen Moratorium steuert aber nicht zur Sicherung der
beruflichen Vorsorge in der Schweiz bei, im Gegenteil. Das
Aufschieben allfälliger Sanierungsmassnahmen könnte die momentane
Situation der Vorsorgeeinrichtungen erheblich verschärfen und nimmt
ihnen die Möglichkeit, erneut Reserven anzulegen. "Vielmehr gilt es
nun, jeden Fall einzeln zu beurteilen", sagt Hanspeter Konrad,
Direktor des Schweizerischen Pensionskassenverbandes ASIP. "Die
Führungsorgane müssen eine Lagebeurteilung vornehmen und allenfalls
Sanierungsmassnahmen in Betracht ziehen und deren Dauer bestimmen."
Wichtig sei, dass die Aufsichtsbehörden Augenmass wahren sollten und
die Pensionskassen nicht vorschnell zu Sanierungsmassnahmen zwingen.
Sodann geht die politische Forderung nach restriktiveren
Anlagevorschriften, u.a. Verzicht auf strukturierte Produkte, Hedge
Fonds und Aktivfonds, zu weit. Wer jetzt für die bereits heute stark
regulierte Berufliche Vorsorge nach zusätzlicher Regulierung ruft,
verkennt die bisherigen Anstrengungen und Entwicklungen in den
einzelnen Vorsorgeeinrichtungen. Entscheidend ist der richtige Umgang
mit den erwähnten Anlageinstrumenten. Die per 1.1.2009 in Kraft
getretenen neuen Anlagebestimmungen nehmen diesen Aspekt auf
(Führungsverantwortung; Wahrung der Sorgfaltspflicht;
Diversifikation).
Das Referendum gegen die Senkung des Umwandlungssatzes birgt eine
weitere Gefahr für die Systemstabilität der 2. Säule. Die erhöhte
Lebenserwartung und die Entwicklungen der Finanzmärkte machen eine
Senkung des Umwandlungssatzes unausweichlich. Gemäss
Parlamentsbeschluss wird der Umwandlungssatz in einem Zweiten Schritt
per 2015 schrittweise auf 6,4 Prozent gesenkt. Ein zu hoher
Umwandlungssatz führt zu kaum erfüllbaren Leistungsversprechen
zulasten der Jungen und zu einer Umverteilung der Erträge. Bereits
früher wurde vom Parlament eine Senkung von 7,2 auf 6,8 Prozent bis
2014 beschlossen. Der Umwandlungssatz bestimmt die individuellen
Renten zum Zeitpunkt der Pensionierung und berechnet den jährlichen
Rentenbetrag. Personen, die sich bereits in Rente befinden, sind von
der Senkung des Umwandlungssatzes nicht betroffen.
Die Senkung des Umwandlungssatzes verhindert zum einen die
Aushöhlung der Pensionskassen durch zu hohe Rentenzahlungen. Zum
anderen wird durch die Senkung das Solidaritätsprinzip
aufrechterhalten, welches die gemeinsame Übernahme von Risiken durch
die Versicherten vorsieht. Es ist nicht Zweck der 2. Säule, Renten
durch die Umverteilung von Geldern von aktiv Versicherten auf Rentner
zu sichern. Die Altersvorsorge der Versicherten muss im Gegenteil
durch die langfristige Stabilität der 2. Säule gesichert werden.
Ein Sanierungsmoratorium und ein zu hoher Umwandlungssatz können
deshalb nicht im Interesse der Arbeitnehmenden sein, die für ihre
Altersvorsorge sparen. Mit der Durchsetzung der Forderungen wird laut
Hanspeter Konrad die langfristige Sicherheit der beruflichen Vorsorge
gefährdet.
ASIP Schweizerischer Pensionskassenverband
Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP mit Sitz in Zürich
ist der Dachverband für über 1000  Vorsorgeeinrichtungen mit 2.5 Mio.
Versicherten und einem verwalteten Gesamtvermögen von gegen 400 Mia.
Franken. Der ASIP bezweckt die Erhaltung und Förderung der
beruflichen Vorsorge auf freiheitlicher und dezentraler Basis und
setzt sich für das Drei-Säulen-Konzept in ausgewogener Gewichtung
ein.

Kontakt:

ASIP - Schweizerischer Pensionskassenverband
Kreuzstrasse 26
8008 Zürich
E-Mail: info@asip.ch
Internet: www.asip.ch

Hanspeter Konrad, Direktor des ASIP
Tel.: +41/43/243'74'15

Pressestelle
Tel.: +41/43/243'74'15

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