ASIP - Schweizerischer Pensionskassenverband
ASIP: Langfristige Sicherheit der 2. Säule muss gewährleistet bleiben
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Zürich (ots)
- Hinweis: Die vollständige Medienmitteilung kann kostenlos im pdf-Format unter http://www.presseportal.ch/de/pm/100005511 heruntergeladen werden -
Die Pensionskassen bleiben von der Finanzkrise zwar nicht unbehelligt. Mit einem durchschnittlichen Deckungsgrad von 96.5 Prozent per 31.12.2008 stellt die berufliche Vorsorge in der Schweiz aber weiterhin ein stabiles System dar (vgl. ASIP-Medienmitteilung vom 6.2.2009, www.asip.ch). Gerade deshalb dürfen in der aktuellen Debatte wichtige Massnahmen und Reformen zur langfristigen Sicherung der 2. Säule nicht Opfer ideologischer Auseinandersetzungen werden.
Die Gewerkschaften und die Linke fordern ein befristetes Aussetzen von Sanierungen von Pensionskassen in Unterdeckung. Die Forderung nach einem generellen Moratorium steuert aber nicht zur Sicherung der beruflichen Vorsorge in der Schweiz bei, im Gegenteil. Das Aufschieben allfälliger Sanierungsmassnahmen könnte die momentane Situation der Vorsorgeeinrichtungen erheblich verschärfen und nimmt ihnen die Möglichkeit, erneut Reserven anzulegen. "Vielmehr gilt es nun, jeden Fall einzeln zu beurteilen", sagt Hanspeter Konrad, Direktor des Schweizerischen Pensionskassenverbandes ASIP. "Die Führungsorgane müssen eine Lagebeurteilung vornehmen und allenfalls Sanierungsmassnahmen in Betracht ziehen und deren Dauer bestimmen." Wichtig sei, dass die Aufsichtsbehörden Augenmass wahren sollten und die Pensionskassen nicht vorschnell zu Sanierungsmassnahmen zwingen. Sodann geht die politische Forderung nach restriktiveren Anlagevorschriften, u.a. Verzicht auf strukturierte Produkte, Hedge Fonds und Aktivfonds, zu weit. Wer jetzt für die bereits heute stark regulierte Berufliche Vorsorge nach zusätzlicher Regulierung ruft, verkennt die bisherigen Anstrengungen und Entwicklungen in den einzelnen Vorsorgeeinrichtungen. Entscheidend ist der richtige Umgang mit den erwähnten Anlageinstrumenten. Die per 1.1.2009 in Kraft getretenen neuen Anlagebestimmungen nehmen diesen Aspekt auf (Führungsverantwortung; Wahrung der Sorgfaltspflicht; Diversifikation).
Das Referendum gegen die Senkung des Umwandlungssatzes birgt eine weitere Gefahr für die Systemstabilität der 2. Säule. Die erhöhte Lebenserwartung und die Entwicklungen der Finanzmärkte machen eine Senkung des Umwandlungssatzes unausweichlich. Gemäss Parlamentsbeschluss wird der Umwandlungssatz in einem Zweiten Schritt per 2015 schrittweise auf 6,4 Prozent gesenkt. Ein zu hoher Umwandlungssatz führt zu kaum erfüllbaren Leistungsversprechen zulasten der Jungen und zu einer Umverteilung der Erträge. Bereits früher wurde vom Parlament eine Senkung von 7,2 auf 6,8 Prozent bis 2014 beschlossen. Der Umwandlungssatz bestimmt die individuellen Renten zum Zeitpunkt der Pensionierung und berechnet den jährlichen Rentenbetrag. Personen, die sich bereits in Rente befinden, sind von der Senkung des Umwandlungssatzes nicht betroffen.
Die Senkung des Umwandlungssatzes verhindert zum einen die Aushöhlung der Pensionskassen durch zu hohe Rentenzahlungen. Zum anderen wird durch die Senkung das Solidaritätsprinzip aufrechterhalten, welches die gemeinsame Übernahme von Risiken durch die Versicherten vorsieht. Es ist nicht Zweck der 2. Säule, Renten durch die Umverteilung von Geldern von aktiv Versicherten auf Rentner zu sichern. Die Altersvorsorge der Versicherten muss im Gegenteil durch die langfristige Stabilität der 2. Säule gesichert werden.
Ein Sanierungsmoratorium und ein zu hoher Umwandlungssatz können deshalb nicht im Interesse der Arbeitnehmenden sein, die für ihre Altersvorsorge sparen. Mit der Durchsetzung der Forderungen wird laut Hanspeter Konrad die langfristige Sicherheit der beruflichen Vorsorge gefährdet.
ASIP Schweizerischer Pensionskassenverband
Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP mit Sitz in Zürich ist der Dachverband für über 1000 Vorsorgeeinrichtungen mit 2.5 Mio. Versicherten und einem verwalteten Gesamtvermögen von gegen 400 Mia. Franken. Der ASIP bezweckt die Erhaltung und Förderung der beruflichen Vorsorge auf freiheitlicher und dezentraler Basis und setzt sich für das Drei-Säulen-Konzept in ausgewogener Gewichtung ein.
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