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Institut für Rechtsmedizin der Universit

Institut für Rechtsmedizin: Beginnende Demenz - eine Gefahr für den Strassenverkehr

Zürich (ots)

In der Schweiz müssen sich Motorfahrzeuglenker, die
das 70. Altersjahr überschritten haben, alle zwei Jahre einer
verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung beim Hausarzt unterziehen.
Laut Experten ist die Fahreignung bei Personen über 70 Jahren
aufgrund einer beginnenden Demenz-Erkrankung immer häufiger in Frage
gestellt. Doch die gesetzlich vorgeschriebene Kontrolluntersuchung
stellt sowohl für Betroffene als auch für Ärzte eine heikle Situation
dar. An einer Pressekonferenz in Zürich wurde aufgezeigt, welche
Aufgaben bei der Prüfung betagter Fahrzeuglenker bewältigt werden
müssen.
Die Verschiebung der Alterspyramide nach oben führt dazu, dass die
Zahl der Führerausweisinhaber in den höheren Altersgruppen ansteigt.
Das Gesetz sieht vor, dass alle Personen, die nach ihrem 70.
Geburtstag noch Fahrzeuge lenken wollen, alle zwei Jahre eine
Einladung zu einem Fahreignungscheck erhalten. Diese
verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung wird in der Regel vom
Hausarzt durchgeführt.
Die Fahreignung im Alter ist von verschiedenen Faktoren abhängig.
Auf der einen Seite treten beim betagten Fahrzeuglenker rein
altersbedingte physiologische Einschränkungen auf. Dazu zählen
beispielsweise Einschränkungen im Bereich des Bewegungsaparates
(Kopfdrehen) sowie die Verlangsamung der kognitiven Fähigkeiten. "Mit
zunehmendem Alter kommen jedoch auch vermehrt verkehrsrelevante
Krankheitszustände vor", sagte Dr. med. Rolf Seeger, Abteilung
Verkehrsmedizin und Klinische Forensik, Institut für Rechtsmedizin
der Universität Zürich, anlässlich einer Pressekonferenz in Zürich.
Laut Seeger gilt bei über 70-jährigen Motorfahrzeuglenkern neben
Augenproblemen die beginnende Demenz-Erkrankung als Hauptursache für
eine Einschränkung der Fahreignung. Im Rahmen der Unfallprävention
ist es deshalb von zentraler Bedeutung, dass demenzielle Erkrankungen
so früh wie möglich festgestellt werden.
Doch gerade eine beginnende Demenz ist vom behandelnden Hausarzt
nicht immer leicht zu erkennen. Seeger: "Besonders zu Beginn der
Erkrankung neigen die Betroffenen dazu, ihre Defizite zu verdrängen,
zu verstecken oder anderweitig über ihren Zustand hinwegzutäuschen".
Auf der anderen Seite kennt der Hausarzt seinen Patienten oft
schon lange und bemerkt deshalb schleichende Veränderungen im Wesen
des Patienten nicht sofort. Öfters fällt es dem Hausarzt auch schwer,
bei Verdacht den Patienten auf das Problem anzusprechen und ihm
gegebenenfalls ein Fahrverbot zu erteilen. Die Kontrolluntersuchung
zur Beurteilung der Fahreignung betagter Personen stellt somit eine
problematische Situation dar.
Um den Allgemeinpraktiker auf den Umgang mit solchen und ähnlichen
Schwierigkeiten in der Praxis vorzubereiten, wurde von einer Gruppe
von Demenzspezialisten und Allgemeinmedizinern eine Seminarreihe zum
Thema "Fahreignung und Demenz" entwickelt. Die so genannten
MemorySeminare finden seit Anfang dieses Jahres regelmässig in der
ganzen Schweiz statt. An den Seminaren vermitteln Fachpersonen in
Form von Vorträgen praktische Tipps zur Diagnose von
Demenz-Erkrankungen.
Weiter wird den Ärzten aufgezeigt, wie sie dem Patienten und
seinen Angehörigen einen Verdacht auf eine Altersdemenz kommunizieren
können. Als praxistauglicher Leitfaden wurde die so genannte
MemoryCard vorgestellt. Eugen Häni, Allgemeinpraktiker aus Biel: "Die
MemoryCard dient dem Allgemeinpraktiker bei der Prüfung betagter
Fahrzeuglenker als Checkliste zur besseren Bewältigung seiner
Aufgabe." Die MemoryCard bietet neben einer Anleitung für die
Gesprächsführung in der Praxis auch Vorschläge für den Einsatz von
Tests sowie eine Übersicht über weitere Massnahmen.
Die Referenten stimmten überein, dass der Aus- und Weiterbildung
der Allgemeinmediziner in verkehrsmedizinischen Belangen wie der
Beurteilung der Fahreignung im Alter grosse Bedeutung zukommt.

Kontakt:

Michael Beglinger
Messmer & Partner
michael.beglinger@messmerpartner.com
Tel. +41/61/279'99'00
Fax: +41/61/279'99'09

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  • 10.05.2004 – 15:08

    Institut für Rechtsmedizin: Einladung zur Pressekonferenz "Fahreignung und Demenz"

    Zürich (ots) - In den vergangenen Monaten haben sich einige zum Teil schwere Verkehrsunfälle ereignet, bei denen auch betagte Personen involviert waren. In der Schweiz müssen sich Motorfahrzeuglenker, die das 70. Altersjahr überschritten haben, zur Beurteilung der Fahreignung alle zwei Jahre einer verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung unterziehen. In ...