Institut für Rechtsmedizin der Universit
Institut für Rechtsmedizin: Beginnende Demenz - eine Gefahr für den Strassenverkehr
Zürich (ots)
In der Schweiz müssen sich Motorfahrzeuglenker, die das 70. Altersjahr überschritten haben, alle zwei Jahre einer verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung beim Hausarzt unterziehen. Laut Experten ist die Fahreignung bei Personen über 70 Jahren aufgrund einer beginnenden Demenz-Erkrankung immer häufiger in Frage gestellt. Doch die gesetzlich vorgeschriebene Kontrolluntersuchung stellt sowohl für Betroffene als auch für Ärzte eine heikle Situation dar. An einer Pressekonferenz in Zürich wurde aufgezeigt, welche Aufgaben bei der Prüfung betagter Fahrzeuglenker bewältigt werden müssen.
Die Verschiebung der Alterspyramide nach oben führt dazu, dass die Zahl der Führerausweisinhaber in den höheren Altersgruppen ansteigt. Das Gesetz sieht vor, dass alle Personen, die nach ihrem 70. Geburtstag noch Fahrzeuge lenken wollen, alle zwei Jahre eine Einladung zu einem Fahreignungscheck erhalten. Diese verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung wird in der Regel vom Hausarzt durchgeführt.
Die Fahreignung im Alter ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Auf der einen Seite treten beim betagten Fahrzeuglenker rein altersbedingte physiologische Einschränkungen auf. Dazu zählen beispielsweise Einschränkungen im Bereich des Bewegungsaparates (Kopfdrehen) sowie die Verlangsamung der kognitiven Fähigkeiten. "Mit zunehmendem Alter kommen jedoch auch vermehrt verkehrsrelevante Krankheitszustände vor", sagte Dr. med. Rolf Seeger, Abteilung Verkehrsmedizin und Klinische Forensik, Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich, anlässlich einer Pressekonferenz in Zürich.
Laut Seeger gilt bei über 70-jährigen Motorfahrzeuglenkern neben Augenproblemen die beginnende Demenz-Erkrankung als Hauptursache für eine Einschränkung der Fahreignung. Im Rahmen der Unfallprävention ist es deshalb von zentraler Bedeutung, dass demenzielle Erkrankungen so früh wie möglich festgestellt werden.
Doch gerade eine beginnende Demenz ist vom behandelnden Hausarzt nicht immer leicht zu erkennen. Seeger: "Besonders zu Beginn der Erkrankung neigen die Betroffenen dazu, ihre Defizite zu verdrängen, zu verstecken oder anderweitig über ihren Zustand hinwegzutäuschen".
Auf der anderen Seite kennt der Hausarzt seinen Patienten oft schon lange und bemerkt deshalb schleichende Veränderungen im Wesen des Patienten nicht sofort. Öfters fällt es dem Hausarzt auch schwer, bei Verdacht den Patienten auf das Problem anzusprechen und ihm gegebenenfalls ein Fahrverbot zu erteilen. Die Kontrolluntersuchung zur Beurteilung der Fahreignung betagter Personen stellt somit eine problematische Situation dar.
Um den Allgemeinpraktiker auf den Umgang mit solchen und ähnlichen Schwierigkeiten in der Praxis vorzubereiten, wurde von einer Gruppe von Demenzspezialisten und Allgemeinmedizinern eine Seminarreihe zum Thema "Fahreignung und Demenz" entwickelt. Die so genannten MemorySeminare finden seit Anfang dieses Jahres regelmässig in der ganzen Schweiz statt. An den Seminaren vermitteln Fachpersonen in Form von Vorträgen praktische Tipps zur Diagnose von Demenz-Erkrankungen.
Weiter wird den Ärzten aufgezeigt, wie sie dem Patienten und seinen Angehörigen einen Verdacht auf eine Altersdemenz kommunizieren können. Als praxistauglicher Leitfaden wurde die so genannte MemoryCard vorgestellt. Eugen Häni, Allgemeinpraktiker aus Biel: "Die MemoryCard dient dem Allgemeinpraktiker bei der Prüfung betagter Fahrzeuglenker als Checkliste zur besseren Bewältigung seiner Aufgabe." Die MemoryCard bietet neben einer Anleitung für die Gesprächsführung in der Praxis auch Vorschläge für den Einsatz von Tests sowie eine Übersicht über weitere Massnahmen.
Die Referenten stimmten überein, dass der Aus- und Weiterbildung der Allgemeinmediziner in verkehrsmedizinischen Belangen wie der Beurteilung der Fahreignung im Alter grosse Bedeutung zukommt.
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