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Debakel in der Gipser- und Malereibranche: Zum Schaden der Arbeitnehmer?

Villars-sur-Glâne (ots)

"Wenn ich Gipser im
Angestelltenverhältnis wäre, würde ich auch streiken. Wieso bei einem
Monatssalär von 5000.- Franken bis 65 schuften, wenn man mit
Streikaktionen eine vorzeitige  Pension auf 62 Jahre erzwingen kann."
Dieses Argument dürfte die dafür zuständige Gewerkschaft gbi dazu
bewogen haben, Ihre Mitglieder zu Streikaktionen zu mobilisieren, die
in den letzten Tagen zu Eskalationen und seitens des
Arbeitgeberverbandes (smgv) zu heftigen Gegenreaktionen geführt
haben.
In den goldenen 70iger und 80iger Jahren der Schweizer Baubranche
hätte man Verständnis für solche Massnahmen aufbringen können. Die
Zeiten haben sich geändert, - und dies zu Ungunsten der selbständig
Erwerbenden: Heute verdient ein beachtlicher Teil der Unternehmer in
der Baubranche weniger als die eigenen Angestellten. Dies bestätigen
die jüngst publizierten Statistiken über die "besorgniserregende
Armut" in den Klein- und Mittelunternehmen (KMU), zu welchen
sämtliche Schweizer Gipser- und Malerunternehmen gehören.
In der Schweiz beschäftigt das Gipser- und Malergewerbe in etwa
13'500 Personen. Jeder Dritte arbeitet auf eigene Rechnung. Bei
nahezu jedem dritten Angestellten handelt es sich um ein
Familienmitglied des "Patrons". Dies führt zum Schluss, dass es sich
beim Grossteil der Gipser- und Malerunternehmen um typische Schweizer
Familienbetriebe handelt. Die übrigen 5000 im Angestelltenverhältnis
Arbeitenden verdienen sich ihr Brot bei wenigen mittelgrossen
Betrieben. Wenige von diesen sind - wie die Pressemeldungen
verlauteten -  dem Aufruf der Gewerkschaft freiwillig gefolgt; wenige
wurden zu den Aktionen gezwungen. Trotz den Bemühungen der
Gewerkschaft sind letztendlich maximal 2000 Branchenmitglieder dem
Streikaufruf der gbi (ca. 15% der Branche) gefolgt.
Diese Zahlen relativieren das von der Gewerkschaft inszenierte
Medienspektakel der vergangenen Monate angesichts der Tatsache, dass
heute bei Massenentlassungen in Grossunternehmen nicht mehr
diskutiert wird.
Hier stellt sich grundsätzlich die Frage, ob eine Gewerkschaft,
die sich mit der Stilllegung von Bauplätzen brüstet, heute noch eine
Existenzberechtigung hat. Politisch fragwürdig wird allerdings eine
Schweizer Organisation, wenn sie die Auswirkungen der Beschlüsse der
europäischen Personenfreizügigkeit als "Verwilderung der
Arbeitsbeziehungen" disqualifiziert.
Erstens müsste hier die Gewerkschaft nicht gegen die Arbeitgeber,
sondern gegen die Politiker vorgehen, indem sie sich klar zu Ihrer
Haltung gegenüber dem Ausland bekennt. Zweitens müsste sich
Bundesbern ernsthaft Gedanken machen, ob sich hinter dieser Aussage
der Gewerkschaft nicht ein rassistisches und kartellistisches
Gedankengut verbirgt.
Aber letztendlich wird trotz dieser neuen Herausforderung jeder
qualifizierte Schweizer Arbeitnehmer nicht auf dem Streik- sondern
auf dem Arbeitsplatz belohnt. Und dies dürfte auch in Zukunft so
bleiben.

Kontakt:

mediata sa
Agentur für integrierte Kommunikation
Rte du Bugnon 47
1752 Villars-sur-Glâne
Tel. +41/26/400'04'30