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Schweizerischer Bankenombudsman

Jahresmedienkonferenz des Schweizerischen Bankenombudsman Trend zu komplexen Fällen ungebrochen

Zürich (ots)

Die Fakten:
Wer?  Schweizerischer Bankenombudsman
Was?  Jahresbericht 2004
      Schwerpunkt: Betrogene Bankkunden
Wie?  Jahresmedienkonferenz
Wo?   Roof Top, Nüschelerstr. 30, Zürich
Wann? 5. Juli 2005, 10.00 Uhr
Anlässlich der Jahresmedienkonferenz hat der Bankenombudsman heute
Morgen in Zürich über das Geschäftsjahr 2004 informiert. Die Anzahl
Kundenanfragen war im vergangenen Jahr mit 1'735 rückläufig. Der
Trend zu immer vielschichtigeren Fällen ist jedoch ungebrochen. Bei
42% der schriftlich behandelten Fälle intervenierte der
Bankenombudsmann bei der Bank. Etwa bei der Hälfte dieser Fälle
zeigte sich ein Fehlverhalten der Bank. Schwerpunktthema der
diesjährigen Jahresmedienkonferenz war die Schädigung von Bankkunden
durch Betrüger. Stellvertretender Bankenombudsman Tschan: "Mit mehr
Vorsicht und gesundem Menschenverstand könnten die meisten
Betrugsfälle vermieden werden." Die Anlaufstelle für die Suche
nachrichtenloser Vermögenswerte verzeichnete bei den beantragten
Suchen im Berichtsjahr einen leichten Rückgang. Dennoch konnte in 26
Fällen eine Übereinstimmung bestätigt und Werte über 7,8 Mio. CHF den
Rechtsnachfolgern verstorbener Bankkunden zugänglich gemacht werden.
Mit 1'735 Kundenanfragen im Berichtsjahr 2004 hat
die Zahl der dem Bankenombudsman unterbreiteten Fälle im Vergleich
zum Vorjahr um 18% abgenommen. Damit verzeichnete die Ombudsstelle
zum zweiten Mal seit ihrem Bestehen einen Rückgang der Anfragen. Ob
dies einer Trendwende gleichkommt, bleibt abzuwarten. Die Tendenz zu
vielschichtigeren und damit arbeitsintensiveren Fällen hingegen ist
ungebrochen.
Obwohl sich die Finanzmärkte seit den Turbulenzen in den Jahren
2000 bis 2002 spürbar beruhigt haben, hat sich gemäss Medienumfragen
die absolute Anzahl Publikumsaktionäre stark verringert.
Bankenombudsman Hanspeter Häni an der heutigen Jahresmedienkonferenz
in Zürich: "Die Verluste der Vorjahre haben vielen kleineren
Investoren die Lust auf direkte Aktienanlagen gründlich vergällt." In
der Folge haben vor allem die für gewöhnlich einfacheren
telefonischen Anfragen abgenommen - stärker als die eher komplexen
schriftlichen. Ein Indikator für zunehmende Komplexität ist die
Anzahl Schreiben an die jeweilige Bank pro Fall, wenn der Ombudsman
Anlass zur Intervention hat. Vor fünf Jahren konnte ein Fall nach
durchschnittlich 2,6 Briefen an die Bank abgeschlossen werden. 2004
waren dafür im Durchschnitt 3,1 Schreiben nötig, was einer Steigerung
von 36% gleichkommt. Diese Entwicklung hat dazu geführt, dass im
Berichtsjahr nur knapp 50% aller schriftlichen Anfragen innerhalb
eines Monates abgeschlossen werden konnten.
Mehr Anfragen aus dem Ausland
Zum ersten Mal seit längerer Zeit verschiebt sich im Berichtsjahr
auch die Anzahl der Anfragen nach Herkunftsregionen. Einerseits haben
die  Klagen aus dem Ausland um 23% zugenommen. Damit kamen 32% der
Fälle aus dem Ausland, 68% aus der Schweiz. Während der Anteil aus
der italienischen Schweiz von 4% auf 5% zugenommen hat, sind die
deutschschweizer Anliegen von 56% auf 50% zurückgegangen. Mit 13%
blieb 2004 der Anteil der Anfragen aus der Romandie konstant.
Die Aufteilung der Fälle nach Sachgebieten blieb im Vergleich zum
Vorjahr weitgehend stabil. Einzig die Anfragen aus dem Bereich
Anlageberatung und Vermögensverwaltung haben zum ersten Mal seit fünf
Jahren abgenommen (von 35% auf 24% im Berichtsjahr). Dies ist
einerseits auf die nunmehr abebbenden Wogen der Börsenkrise
zurückzuführen. Allerdings ist eine Quote von 24% immer noch doppelt
so hoch wie vor dieser Krise üblich.
Etwa 58% aller schriftlich behandelten und im Berichtsjahr
abgeschlossenen Fälle konnte der Bankenombudsman ohne Rückfrage bei
der Bank erledigen. Dies bedeutet umgekehrt, dass bei 42% Anlass
bestand, bei der Bank eine Stellungnahme einzuholen. Bei etwa der
Hälfte dieser Fälle kam der Bankenombudsman zum Schluss, dass
tatsächlich ein Fehlverhalten der Bank vorlag.
Im Berichtsjahr konnte in rund 60% der Streitfälle die
Schadensumme erhoben werden. Aus diesen Angaben lässt sich einerseits
ableiten, dass dem Bankenombudsman relativ wenige Bagatellfälle
unterbreitet werden. Andererseits bestätigt sich die bereits im
Vorjahr gemachte Aussage, wonach in mehr als 80% der Fälle, bei denen
es konkret um Schadenersatz ging, um substanzielle Summen (mehr als
CHF 10'000) gestritten wurde.
Betrug an Bankkunden hat Hochkonjunktur
Das Schwerpunktthema des Jahresberichts 2004 bildet der Betrug an
Bankkunden. Der stellvertretende Bankenombudsman Martin Tschan hat an
der heutigen Jahresmedienkonferenz in Zürich über die gängigsten
Betrugsmuster an Bankkunden informiert und präventive Aspekte
ausgeleuchtet.
Eine derzeit grassierende Betrugstechnik ist das so genannte
"Phishing", bei welchem E-banking-Kunden vorgeblich von ihrer Bank
aufgefordert werden, persönliche Identifikationsnummern und
Passwörter offen zu legen. Tschan warnte: "Als oberster Grundsatz
gilt, dass sich eine Bank niemals nach den persönlichen
Identifikationsmerkmalen eines Kunden erkundigen wird. Jede derartige
Anfrage - und sei sie auch noch so täuschend echt - ist auf jeden
Fall eine Fälschung." Der Bankkunde sollte daher auf keinen Fall
reagieren. Diese einfache Verhaltensregel kombiniert mit den üblichen
Sicherheitsvorkehrungen im Bereich Internet macht E-banking zu einer
sehr sicheren Art der Abwicklung von Bankgeschäften. Hinsichtlich
anderer Betrugsversuche in Zusammenhang mit Karten und Checks sowie
fantastischen Gewinnversprechungen riet Tschan, vor allem dem
gesunden Menschenverstand zu folgen. Mehrfach betonte er auch die
Eigenverantwortung der Kunden im Umgang mit ihren persönlichen
Informationen, welche sich auf ein Bankkonto beziehen. "Denn nur wenn
der Täter in den Besitz dieser Informationen gelangt, kann er etwas
ergaunern", betont der stv. Ombudsman Tschan.
Nachrichtenlose Vermögenswerte
Die Anlaufstelle für die Suche nachrichtenloser Vermögenswerte
versandte im Berichtsjahr auf Anfrage 562 (Vorjahr 610) Fragebogen.
411 (420) ausgefüllte Fragebogen wurden an die Anlaufstelle
retourniert. Insgesamt wurden in der Berichtsperiode zufällig
ebenfalls 411 (398) Fragebogen als für eine Suche ausreichend
legitimiert eingestuft. Anhand dieser Fragebogen wurden 498 (473)
Namen in die Datenbank eingegeben; die vom System ermittelten
Übereinstimmungen beurteilte die Anlaufstelle in 68 (63) Fällen als
plausibel, und die Dossiers wurden den meldenden Banken zugestellt.
Diese bestätigten in 26 (17) Fällen eine tatsächliche
Übereinstimmung. So konnten den Berechtigten Werte über insgesamt 7,8
Mio. sowie 9 Schliessfächer zugänglich gemacht werden.
Der Schweizerische Bankenombudsman ist eine neutrale und
kostenlose Informations- und Vermittlungsstelle. Sie befasst sich mit
konkreten Beschwerden von Kunden gegen eine Bank mit Sitz in der
Schweiz. Die Institution hat ihre Tätigkeit im April 1993
aufgenommen. Trägerschaft ist die "Stiftung Schweizerischer
Bankenombudsman", welche von der Schweizerischen Bankiervereinigung
gegründet wurde.
Wie man vorgehen muss, um dem Bankenombudsman ein Problem zu
unterbreiten, ist auf der Website des Bankenombudsman unter
www.bankingombudsman.ch beschrieben. Zusätzlich kann bei der
Geschäftsstelle eine Kundenbroschüre bestellt werden.

Kontakt:

Hanspeter Häni
Ombudsman
Tel. +41-(0)43-266-14-14
Fax +41-(0)43-266-14-15
Inernet: http://www.bankingombudsman.ch

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  • 06.07.2004 – 10:00

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