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Referendumskomitee gegen das StFG

Der Embryo als Rohstoffquelle: Wo bleibt seine Würde, wo sein Wert?

Basel (ots)

Referendumskomitee gegen das Embryo-Verbrauchs-Gesetz
Referendumsabstimmung vom 28.11.04 über das
Stammzellenforschungsgesetz:
Unter Vorspiegelung von Hoffnung auf Heilung
zahlreicher Krankheiten tritt heute ein "Komitee für das
Stammzellenforschungsgesetz" in Erscheinung. Verschwiegen wird aber,
dass nur mit adulten Stammzellen Therapieerfolge (z.B. bei
Herzinfarkt, Diabetes, bestimmten Formen von Leberkrebs, Leukämie
u.a.m.) erzielt worden sind. Verschwiegen wird auch, dass die
Forschung mit embryonalen Stammzellen, um die es in der
Gesetzesvorlage einzig und allein geht, selbst im Tierversuch kaum
etwas anderes als Tumorbildungen (Teratome) und Abstossungsreaktionen
erreicht hat. Ginge es dem Komitee wirklich um Heilungsmöglichkeiten,
müsste es alle Ressourcen in die Forschung mit adulten Stammzellen
stecken. Nachdem seit 2003 die grössten privaten Biotech-Unternehmen
weltweit das Schwergewicht ihrer Forschung von embryonalen
Stammzellen auf adulte Stammzellen verlagert haben, frönt dieses
Komitee immer noch einer Art Forschungswahn. Bezeichnender Weise sind
es staatliche Institute und Universitäten, welche sich diese ethisch
fragwürdige, spekulative und aussichtslose Forschung leisten wollen.
Gründe dafür sind: die Alimentierung mit Steuergeldern und die
Aussicht, bald einmal das therapeutische Klonen einführen zu können.
Auf der Homepage dieses Komitees schwärmen die Forscherinnen
Jaconi, Diggelmann und Gallati sowie die Forscher Zinkernagel und
Plattner in einer völlig undifferenzierten Weise von den
Möglichkeiten DER Stammzellenforschung, als ginge es in der
Volksabstimmung nicht nur um die bis jetzt beim Menschen erfolglose
Forschung mit embryonalen Stammzellen, und als gäbe es die
erfolgreiche Forschung mit adulten Stammzellen nicht. Im Komitee
finden sich Namen wie Prof. Grathwohl, der öffentlich die Möglichkeit
zum therapeutischen Klonen fordert, ebenso wie Prof. Gian Reto
Plattner, der damals aus dem Initiativkomitee "Für eine
menschenwürdige Fortpflanzung" ausgestiegen ist. Natürlich darf auch
Frau Prof. Diggelmann, Präsidentin des Nationalfonds für die
wissenschaftliche Forschung, nicht fehlen, hat sie doch unter
bewusster Ausnutzung einer Gesetzeslücke staatliche Gelder für die
Forschung an importierten embryonalen Stammzellen gesprochen
(Nationalfonds-Projekt Nr. 62010). Die CVP demonstriert einmal mehr
mit namhaften Komiteemitgliedern ihre Gespaltenheit in ethischen
Fragen.
Das Stammzellenforschungsgesetz wurde ausschliesslich zur
Instrumentalisierung von Embryos geschaffen. Wird es vom Volk
angenommen, können Embryos beliebig lange für Forschungszwecke
aufbewahrt werden (Art.10 StFG) und auch für andere Zwecke, als den
ursprünglich vorgegebenen verwendet werden (Art.4 Bst.b VStFG), wie
zum Beispiel zur "Verbesserung der Gewinnungsverfahren" (Art.4 Bst.a
VStFG) und zur Erforschung der "Entwicklungsbiologie" (Art.16 Abs.1
Bst.a VStFG). So führt ein Forscherwahn zur Forscherwillkür.
Der Embryo-Verbrauch zur Gewinnung einer Stammzellinie ist enorm:
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) gab in den Erklärungen zur
Stammzellenforschungsverordnung die Zahl von 40-60 Embryos an, welche
zur "Herstellung" einer einzigen Stammzellenlinie verbraucht würden.
Doch kein noch so guter Zweck heiligt diese Mittel! Mit der
verbrauchenden Forschung an embryonalen Stammzellen wird effektiv der
Rubikon überschritten: Das therapeutische Klonen und die eugenische
Präimplantationsdiagnostik liessen nicht mehr lange auf sich warten.
Tatsache ist, dass bis heute trotz gesetzlich vorgeschriebener
Statistik (Art. 11 FmedG) niemand genau weiss, wie viele Embryos in
den Kühlschränken der Schweizer Kliniken lagern. Das BAG versuchte
diese Unterlassung durch verschiedene "Umfragen" zu kaschieren, die
nicht vollständig offen gelegt wurden. Eigenartig ist, dass in der
Schweiz ca.10 mal mehr überzählige Embryos entstehen, als etwa in
Deutschland.
Unzutreffend ist auch die Behauptung: "Diese überzähligen
Embryonen werden sich nie zu Menschen entwickeln, sie haben keine
Überlebenschance". Auch solche Embryos hätten eine Überlebenschance,
würden sie in die Gebärmutter einer Frau implantiert. Andere Länder
(USA, Australien, Belgien, Griechenland, Spanien, Italien, Finnland)
erlauben daher bereits die Embryoadoption.
Eigentlich müssten alle Beteiligten eingestehen, dass sie sich mit
dem Embryo-Verbrauchs-Gesetz total verrannt haben. Es zeugt nicht
gerade von politischer Aufrichtigkeit, an einem bereits überholten
Gesetz lediglich zur Wahrung des eigenen Gesichtes festzuhalten. Wie
heisst es so schön in der Gesetzesvorlage (Art.8 Abs. 3b StFG): "Ein
Forschungsprojekt mit embryonalen Stammzellen darf nur durchgeführt
werden, wenn gleichwertige Erkenntnisse nicht auf anderem Weg erlangt
werden können." Diese Wege gibt es längst, lassen wir also die
unethische embryonale Stammzellenforschung beiseite und konzentrieren
wir uns gemeinsam auf die Erforschung der adulten Stammzellen.

Kontakt:

Referendumskomitee gegen das Embryo-Verbrauchs-Gesetz
c/o SHMK
Postfach
4011 Basel
Tel. +41/61/703'03'09