Referendumskomitee gegen das StFG
Der Embryo als Rohstoffquelle: Wo bleibt seine Würde, wo sein Wert?
Basel (ots)
Referendumskomitee gegen das Embryo-Verbrauchs-Gesetz
Referendumsabstimmung vom 28.11.04 über das Stammzellenforschungsgesetz:
Unter Vorspiegelung von Hoffnung auf Heilung zahlreicher Krankheiten tritt heute ein "Komitee für das Stammzellenforschungsgesetz" in Erscheinung. Verschwiegen wird aber, dass nur mit adulten Stammzellen Therapieerfolge (z.B. bei Herzinfarkt, Diabetes, bestimmten Formen von Leberkrebs, Leukämie u.a.m.) erzielt worden sind. Verschwiegen wird auch, dass die Forschung mit embryonalen Stammzellen, um die es in der Gesetzesvorlage einzig und allein geht, selbst im Tierversuch kaum etwas anderes als Tumorbildungen (Teratome) und Abstossungsreaktionen erreicht hat. Ginge es dem Komitee wirklich um Heilungsmöglichkeiten, müsste es alle Ressourcen in die Forschung mit adulten Stammzellen stecken. Nachdem seit 2003 die grössten privaten Biotech-Unternehmen weltweit das Schwergewicht ihrer Forschung von embryonalen Stammzellen auf adulte Stammzellen verlagert haben, frönt dieses Komitee immer noch einer Art Forschungswahn. Bezeichnender Weise sind es staatliche Institute und Universitäten, welche sich diese ethisch fragwürdige, spekulative und aussichtslose Forschung leisten wollen. Gründe dafür sind: die Alimentierung mit Steuergeldern und die Aussicht, bald einmal das therapeutische Klonen einführen zu können.
Auf der Homepage dieses Komitees schwärmen die Forscherinnen Jaconi, Diggelmann und Gallati sowie die Forscher Zinkernagel und Plattner in einer völlig undifferenzierten Weise von den Möglichkeiten DER Stammzellenforschung, als ginge es in der Volksabstimmung nicht nur um die bis jetzt beim Menschen erfolglose Forschung mit embryonalen Stammzellen, und als gäbe es die erfolgreiche Forschung mit adulten Stammzellen nicht. Im Komitee finden sich Namen wie Prof. Grathwohl, der öffentlich die Möglichkeit zum therapeutischen Klonen fordert, ebenso wie Prof. Gian Reto Plattner, der damals aus dem Initiativkomitee "Für eine menschenwürdige Fortpflanzung" ausgestiegen ist. Natürlich darf auch Frau Prof. Diggelmann, Präsidentin des Nationalfonds für die wissenschaftliche Forschung, nicht fehlen, hat sie doch unter bewusster Ausnutzung einer Gesetzeslücke staatliche Gelder für die Forschung an importierten embryonalen Stammzellen gesprochen (Nationalfonds-Projekt Nr. 62010). Die CVP demonstriert einmal mehr mit namhaften Komiteemitgliedern ihre Gespaltenheit in ethischen Fragen.
Das Stammzellenforschungsgesetz wurde ausschliesslich zur Instrumentalisierung von Embryos geschaffen. Wird es vom Volk angenommen, können Embryos beliebig lange für Forschungszwecke aufbewahrt werden (Art.10 StFG) und auch für andere Zwecke, als den ursprünglich vorgegebenen verwendet werden (Art.4 Bst.b VStFG), wie zum Beispiel zur "Verbesserung der Gewinnungsverfahren" (Art.4 Bst.a VStFG) und zur Erforschung der "Entwicklungsbiologie" (Art.16 Abs.1 Bst.a VStFG). So führt ein Forscherwahn zur Forscherwillkür.
Der Embryo-Verbrauch zur Gewinnung einer Stammzellinie ist enorm: Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) gab in den Erklärungen zur Stammzellenforschungsverordnung die Zahl von 40-60 Embryos an, welche zur "Herstellung" einer einzigen Stammzellenlinie verbraucht würden. Doch kein noch so guter Zweck heiligt diese Mittel! Mit der verbrauchenden Forschung an embryonalen Stammzellen wird effektiv der Rubikon überschritten: Das therapeutische Klonen und die eugenische Präimplantationsdiagnostik liessen nicht mehr lange auf sich warten.
Tatsache ist, dass bis heute trotz gesetzlich vorgeschriebener Statistik (Art. 11 FmedG) niemand genau weiss, wie viele Embryos in den Kühlschränken der Schweizer Kliniken lagern. Das BAG versuchte diese Unterlassung durch verschiedene "Umfragen" zu kaschieren, die nicht vollständig offen gelegt wurden. Eigenartig ist, dass in der Schweiz ca.10 mal mehr überzählige Embryos entstehen, als etwa in Deutschland.
Unzutreffend ist auch die Behauptung: "Diese überzähligen Embryonen werden sich nie zu Menschen entwickeln, sie haben keine Überlebenschance". Auch solche Embryos hätten eine Überlebenschance, würden sie in die Gebärmutter einer Frau implantiert. Andere Länder (USA, Australien, Belgien, Griechenland, Spanien, Italien, Finnland) erlauben daher bereits die Embryoadoption.
Eigentlich müssten alle Beteiligten eingestehen, dass sie sich mit dem Embryo-Verbrauchs-Gesetz total verrannt haben. Es zeugt nicht gerade von politischer Aufrichtigkeit, an einem bereits überholten Gesetz lediglich zur Wahrung des eigenen Gesichtes festzuhalten. Wie heisst es so schön in der Gesetzesvorlage (Art.8 Abs. 3b StFG): "Ein Forschungsprojekt mit embryonalen Stammzellen darf nur durchgeführt werden, wenn gleichwertige Erkenntnisse nicht auf anderem Weg erlangt werden können." Diese Wege gibt es längst, lassen wir also die unethische embryonale Stammzellenforschung beiseite und konzentrieren wir uns gemeinsam auf die Erforschung der adulten Stammzellen.
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