TV-Dokumentation über Armin Meiwes: Rechte an Stampfwerk GmbH
Hamburg (ots)
Der in die Rechtsgeschichte eingehende Fall des als "Kannibale von Rotenburg" bekannt gewordenen Armin Meiwes soll Gegenstand einer wissenschaftlich begleiteten TV-Dokumentation werden.
Hierauf einigten sich jetzt der von dem Rotenburger Rechtsanwalt Harald Ermel vertretene Meiwes und die Hamburger Stampfwerk GmbH, der exklusiv alle Rechte zur journalistischen Aufarbeitung des Falles übertragen wurden.
Wie Verteidiger Ermel berichtet, habe es eine Fülle von Anfragen aus Medienkreisen gegeben. Auch seien erste Veröffentlichungen rund um den Fall zu beobachten, die von seinem Mandanten nicht autorisiert seien und die als "unseriöse Trittbrettfahrerei" vor einem rechtskräftigen, strafrechtlichen Abschluss des Falles nur Schaden anrichten könnten.
Durch eine klare Zuordnung der übertragbaren gesetzlichen Rechte wolle seine Kanzlei diesen Zustand beenden, um sich voll auf die strafrechtliche Seite des Falles konzentrieren zu können.
Bei dem Vorhaben geht es seinem Mandanten darum, die Tat selbst seelisch zu verarbeiten und potentielle Nachahmertaten zu verhindern. Finanzielle Aspekte spielen demgegenüber keine Rolle. Entscheidend ist vielmehr, dass Stampfwerk eine wahrheitsgemässe Darstellung innerhalb eines überzeugenden Konzeptes garantiert.
Die Stampfwerk GmbH ist eines der führenden unabhängigen deutschen Medienunternehmen, und u.a. Produzent der viel beachteten TV-Dokumentation über den Jahrestag des " Amoklaufes von Erfurt". "Der Kriminalfall mit der Möglichkeit zur Zusammenarbeit mit Herrn Meiwes ist eine Herausforderung für unsere journalistische Arbeit. Durch die Kooperation mit führenden Experten aus den betroffenen Fachrichtungen Recht, Medizin, Psychologie und Soziologie wird diese Dokumentation international Beachtung finden", sagt Stampfwerk-Geschäftsführer Günter Stampf.
Weitere Projekte, wie eine Buchveröffentlichung, seien angedacht, wobei in jedem Fall der Ausgang des jetzt beim Bundesgerichtshof in der Revision befindlichen Strafverfahrens, in dem Meiwes bislang in erster Instanz vom Landgericht Kassel zu 8 1/2 Jahren Haft verurteilt wurde, abgewartet wird.
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