Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz empfiehlt ein JA zum bezahlten Mutterschaftsurlaub und zur erleichterten Einbürgerung
Trogen (ots)
Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz unterstützt die Abstimmungsvorlagen vom 26. September zum bezahlten Mutterschaftsurlaub und zur erleichterten Einbürgerung. Es nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass mit dem revidierten Bürgerrechtsgesetz staatenlose Kinder auf jeden Fall erleichtert eingebürgert werden. Damit ist der Weg frei, den Vorbehalt zu Artikel 7 der Kinderrechtskonvention zurückzuziehen.
Für eine gesunde Entwicklung des Neugeborenen ist die Betreuung in den ersten Wochen nach der Geburt besonders wichtig. Das soziale Leistungssystem muss so an die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden, dass die Betreuung nicht unter der Erwerbstätigkeit der Eltern leidet. Die Vertragsstaaten der Kinderrechtskonvention wie die Schweiz haben sich auch verpflichtet, für unterstützende Massnahmen wie den bezahlten Mutterschaftsurlaub national einheitliche Lösungen zu finden. Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz unterstützt daher die Revision der Erwerbsersatzordnung als einen Schritt, der in die richtige Richtung weist.
Die erleichterte Einbürgerung für Integration und Chancengleichheit
Ausländische Kinder und Jugendliche, die die Voraussetzungen für eine erleichterte Einbürgerung erfüllen, haben zentrale Phasen ihrer Kindheit und Jugend in der Schweiz erlebt. Die erleichterte Einbürgerung bietet ihnen eine klare Integrationsperspektive an als Voraussetzung einer gesellschaftlichen Partizipation mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. Mit der einheitlichen erleichterten Einbürgerung wird es auch keine erniedrigenden Verfahren und diskriminierenden Entscheide mehr geben. Sachlich ungerechtfertigte Nachteile beim Zugang zu Berufsbildung und Erwerbstätigkeit können abgebaut werden. Ausländische Kinder und Jugendliche werden nicht mehr je nach Wohnort mit unterschiedlichen Einbürgerungsregelungen benachteiligt oder bevorzugt.
Ein Schritt in Richtung Kinderrechte
Gemäss Kinderrechtskonvention haben staatenlose Kinder das Recht, eine Staatsangehörigkeit zu erwerben. Mit dem revidierten Bürgerrechtsgesetz können staatenlose Kinder erleichtert eingebürgert werden, wenn sie fünf Jahre in der Schweiz gewohnt haben. Damit kann die Schweiz auch den Vorbehalt zu Artikel 7 der Kinderrechtskonvention zurückziehen, den sie bei der Ratifikation 1997 angebracht hat.
Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz
Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz ist ein Zusammenschluss von rund 40 Organisationen, die sich zugunsten von Kindern und Jugendlichen in der Schweiz einsetzen. Das Netzwerk hat zum Ziel, die Anerkennung und Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes in der Schweiz zu fördern.
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