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Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz empfiehlt ein JA zum bezahlten Mutterschaftsurlaub und zur erleichterten Einbürgerung

Trogen (ots)

Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz unterstützt die
Abstimmungsvorlagen vom 26. September zum bezahlten
Mutterschaftsurlaub und zur erleichterten Einbürgerung. Es nimmt mit
Genugtuung zur Kenntnis, dass mit dem revidierten Bürgerrechtsgesetz
staatenlose Kinder auf jeden Fall erleichtert eingebürgert werden.
Damit ist der Weg frei, den Vorbehalt zu Artikel 7 der
Kinderrechtskonvention zurückzuziehen.
Für eine gesunde Entwicklung des Neugeborenen ist die Betreuung in
den ersten Wochen nach der Geburt besonders wichtig. Das soziale
Leistungssystem muss so an die gesellschaftliche und wirtschaftliche
Entwicklung angepasst werden, dass die Betreuung nicht unter der
Erwerbstätigkeit der Eltern leidet. Die Vertragsstaaten der
Kinderrechtskonvention wie die Schweiz haben sich auch verpflichtet,
für unterstützende Massnahmen wie den bezahlten Mutterschaftsurlaub
national einheitliche Lösungen zu finden. Das Netzwerk Kinderrechte
Schweiz unterstützt daher die Revision der Erwerbsersatzordnung als
einen Schritt, der in die richtige Richtung weist.
Die erleichterte Einbürgerung für Integration und    
   Chancengleichheit
Ausländische Kinder und Jugendliche, die die Voraussetzungen für
eine erleichterte Einbürgerung erfüllen, haben zentrale Phasen ihrer
Kindheit und Jugend in der Schweiz erlebt. Die erleichterte
Einbürgerung bietet ihnen eine klare Integrationsperspektive an als
Voraussetzung einer gesellschaftlichen Partizipation mit allen damit
verbundenen Rechten und Pflichten. Mit der einheitlichen
erleichterten Einbürgerung wird es auch keine erniedrigenden
Verfahren und diskriminierenden Entscheide mehr geben. Sachlich
ungerechtfertigte Nachteile beim Zugang zu Berufsbildung und
Erwerbstätigkeit können abgebaut werden. Ausländische Kinder und
Jugendliche werden nicht mehr je nach Wohnort mit unterschiedlichen
Einbürgerungsregelungen benachteiligt oder bevorzugt.
Ein Schritt in Richtung Kinderrechte
Gemäss Kinderrechtskonvention haben staatenlose Kinder das Recht,
eine Staatsangehörigkeit zu erwerben. Mit dem revidierten
Bürgerrechtsgesetz können staatenlose Kinder erleichtert eingebürgert
werden, wenn sie fünf Jahre in der Schweiz gewohnt haben. Damit kann
die Schweiz auch den Vorbehalt zu Artikel 7 der
Kinderrechtskonvention zurückziehen, den sie bei der Ratifikation
1997 angebracht hat.
Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz
Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz ist ein Zusammenschluss von rund
40 Organisationen, die sich zugunsten von Kindern und Jugendlichen in
der Schweiz einsetzen. Das Netzwerk hat zum Ziel, die Anerkennung und
Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes in der Schweiz
zu fördern.
Diesen Text können Sie in deutscher, französischer und
italienischer Übersetzung auf www.pestalozzi.ch downloaden.
Ce texte peut être téléchargé en français, italien et allemand sur
www.pestalozzi.ch.
Questo testo puo essere scaricato in francese, italiano e tedesco
su www.pestalozzi.ch.

Kontakt:

Netzwerk Kinderrechte Schweiz
Christina Weber
Tel. +41/71/343'73'80
Internet: c.weber@pestalozzi.ch

Auskünfte zum Inhalt der Stellungnahme:
Michael Marugg
Tel. +41/1/256'77'20
E-Mail: michael.marugg@projuventute.ch