Richtlinien für die Löhne der Angestellten
Brugg (ots)
Jetzt gibt es auch in der Landwirtschaft gesamtschweizerische Lohnrichtlinien. Diese wurde erstmals als sozialpartnerschaftliche Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bauernverband (SBV) und der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Berufsverbände landwirtschaftlicher Angestellter (ABLA) unterschrieben.
In der Schweizer Landwirtschaft werden tausende von Arbeitnehmenden beschäftigt. Es ist von grosser Bedeutung, dass bei deren Beschäftigung geordnete Verhältnisse herrschen. Die meisten Punkte wie Arbeitszeit, Freizeit, Versicherungen und so weiter werden bereits durch Regelungen auf Gesetzesstufe oder durch kantonale Verordnungen geordnet. Nicht gesetzlich geregelt ist die Entlöhnung der Angestellten. Wie viel soll oder muss Angestellten in der Landwirtschaft für welche Tätigkeit bezahlt werden? Einerseits besteht die Angst und die Gefahr von missbräuchlichen Löhnen, andererseits ist es für Arbeitgeber schwierig herauszufinden, was den nun ein in der Landwirtschaft angemessener Lohn ist. Diese Frage findet seit dem Wegfall der behördlichen Kontrolle der Löhne für Angestellte aus den alten EU-Staaten noch mehr Beachtung.
Der SBV und die ABLA haben, um in diesem Bereich mehr Klarheit zu schaffen, gemeinsam eine Lohnrichtlinie ausgearbeitet. Diese Lohnrichtlinie ist in der Landwirtschaft die erste gesamtschweizerische sozialpartnerschaftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern.
Das vierseitige Dokument enthält alle wichtigen Punkte zum Thema Arbeitsrecht. Um den verschiedenen Funktionen auf dem Betrieb gerecht zu werden, sind die Angestelltenverhältnisse in insgesamt 7 Lohnstufen unterteilt. Ausgearbeitet wurde die Lohnrichtlinie durch eine Arbeitsgruppe zusammengesetzt aus Vertretern kantonaler Bauernverbände, Branchenorganisationen, der ABLA und des SBV. Alle kantonalen Bauernverbände und Branchenorganisationen erhielten den Entwurf der Richtlinie zur Stellungsnahme, die Rückmeldungen wurden verarbeitet und die definitive Fassung am 14. April durch den Vorstand und die Geschäftsführung der ABLA und des SBV genehmigt. Die Lohnrichtlinie ist für alle zugänglich.
Rückfragen: Fritz Schober, Leiter Department Soziales, Bildung, Dienstleistungen 056 462 52 80 Urs Schneider, stellvertretender Direktor, 056 462 71 24 / 079 438 97 17 Hanspeter Flückiger, Agroimpuls 056 462 51 44
www.sbv-usp.ch
Die oben genannten Richtlinien können bezogen werden bei: AGROIMPULS, Laurstrasse 10, 5201 Brugg AG 1 Tel. 056 / 462 51 44, Fax 056 / 442 22 12 E Mail: info@agroimpuls.ch oder ABLA, Sekretariat, Nebikerstrasse 2, 6247 Schötz, Tel. 041 980 15 14 E Mail: info@abla.ch, www.abla.ch