Neufassung: Bedenken zum Agrar-Freihandel mit der EU
Brugg (ots)
Da anzunehmen ist, dass das Sektoreinkommen der Landwirtschaft durch einen Agrarfreihandel mit der EU halbiert und Zehntausende von Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft und deren vor- und nachgelagerten Bereichen verloren gehen könnten, hat der Schweizerische Bauernverband (SBV) gegenüber einem Freihandelsabkommen grosse Bedenken. Er ist aber nicht dagegen, dass der Bundesrat Abklärungen trifft, damit für eine abschliessende Beurteilung der Option alle Fakten auf den Tisch kommen. Insbesondere braucht es die Kenntnisse über die WTO- Modalitäten, die flankierenden Massnahmen, die Exportchancen und das Kostensenkungspotenzial.
Anfang dieses Jahres hat der Bundesrat ein mögliches Freihandelsabkommen mit der EU in die agrarpolitische Diskussion eingebracht. Nach einem ersten Vorbericht, soll ein solcher Weg nun genauer unter die Lupe genommen werden. Der SBV ist nicht gegen vertiefte Abklärungen. Er ist aber skeptisch, was die möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen für die Landwirtschaftsbetriebe angelangt. Erste interne Berechnungen haben gezeigt, dass ein umfassendes Freihandelsabkommen im Agrarbereich, noch grössere Einbussen bringen könnte, als ein Mittelweg im Rahmen der WTO.
Es ist aber möglich, dass eine punktuelle Öffnung gegenüber der EU wie dies im Käsesektor bereits der Fall ist neue Marktchancen bringen könnte. Der SBV erwartet, dass auch eine Öffnung in Teilbereichen genauer geprüft wird. Weiter darf man sich nicht allein auf die Landwirtschaft fokussieren, sondern es müssen die Auswirkungen auf den gesamten Nahrungsmittelsektor untersucht werden. Ein entscheidender Punkt werden auch die Produktionskosten sein. Die Schweizer Landwirtschaft wird sich in einem internationaler werdenden Umfeld nur dann behaupten können, wenn es gelingt, diese markant zu senken. Der SBV will die Auswirkungen einer Annäherung an die EU analysieren. Er wird seine endgültige Beurteilung vornehmen, wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen und auch die Verpflichtungen von Seiten der WTO bekannt sind.
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