Nein zu Tiertransporten durch die Schweiz
Brugg (ots)
Der Schweizerische Bauernverband (SBV) will das Verbot des Strassentransits von Tieren durch die Schweiz beibehalten. Das neue Tierschutzgesetz sieht vor, die Fahrzeiten für Tiertransporte auf höchstens sechs Stunden zu begrenzen. Gleichzeitig soll das bestehende Verbot für Tiertransporte durch die Schweiz aufgehoben werden. Das passt nicht zusammen. Zudem erhöht die Durchfuhr von Schlachttieren die Gefahr der Einschleppung von Tierseuchen.
Bisher sind Transittransporte von Tieren durch die Schweiz auf der Strasse verboten. Damit soll in erser Linie die Einschleppung von Tierseuchen verhindert werden. Das Eidgenössiche Volkswirtschaftsdepartement will nun die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und tierischen Produkten neu regeln. Im vorgeschlagenen Entwurf ist das Vebot der Transittransprte von Tieren nicht mehr enthalten, ohne dass darauf näher eingegangen wird. Der SBV lehnt die Aufhebung des Verbotes der Transittransporte von Tieren auf der Strasse ab. Sobald das vom Parlament beschlossene neue Tierschutzgesetz in Kraft tritt, sind in der Schweiz Tiertransporte auf sechs Stunden Fahrzeit begrenzt. Eine Aufhebung des Transitverbotes würde diesen Fortschritt beim Tierschutz sofort wieder ungeschehen machen.
Die Schweiz ist in der jüngeren Vergangenheit von massiven Tierseuchen verschont geblieben. Der Tierverkehr ist einer der wichtigsten Ausbreitungswege von Tierseuchen. Die gute Ausgangslage hat den einheimischen Veterinärdiensten und Tierhaltern ermöglicht, nach und nach verschiedene Tierseuchen auszurotten, mit denen die Tierhalter im Ausland weiterhin "leben" müssen. Beispielsweise konnten in den letzten Jahren zwei Lungenseuchen bei den Schweinen ausgemerzt werden. Eine davon wird über grosse Distanzen durch die Luft übertragen. Werden nun Schweine durch die Zentralschweiz gefahren, sind neue Ausbrüche zu befürchten. Der einmalig gute Seuchenstatus der Schweizer Nutztierbestände darf nicht leichtfertig verspielt werden! Das Transitverbot ist deshalb unbedingt zu belassen.
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