Agrarbericht bestätigt Korrekturbedarf der AP 2011
Brugg (ots)
Der Agrarbericht 2006 des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) zeigt die Entwicklung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Kennzahlen. Daraus geht hervor, dass die Landwirtschaft ihre ökologischen Leistungen weiter ausgebaut hat. Problematisch ist hingegen die wirtschaftliche Situation im Agrarsektor. Die wirtschaftliche Lage der Landwirtschaftbetriebe ist sehr ange- spannt und die Vorschläge des Bundesrates zur Agrarpolitik 2011 würden zu einer weiteren Verschärfung führen. Deshalb muss die AP 2011 nachgebessert werden.
Die Landwirtschaft hat auch im vergangenen Jahr ihre Leistungen im Bereich der Ökologie und des Tierwohls ausgebaut. Die Beteiligung an den tierfreundlichen Haltungsprogrammen ist weiter gestiegen und der Einsatz von Mineraldünger und Pflanzenschutzmitteln ist weiter- hin rückläufig.
Im Bereich der Wirtschaftlichkeit zeigt der Agrarbericht jedoch, dass sich die Lage im Agrarsektor problematisch ist. Die Eigenkapitalbildung auf den Betrieben hat im Jahr 2005 massiv abgenommen, die Einkommen sind gesunken und die Schere zwischen den Einkommen in der Landwirtschaft und jenen in der übrigen Wirtschaft hat sich weiter geöffnet. Das Einkommen je Familienarbeitskraft lag im Jahr 2005 bei 36'700 Franken. Die schwierige wirtschaftliche Lage auf den Betrieben wirkt sich auch auf die soziale Situation aus. Die Sicherung der Existenz der Bauernfamilien muss zunehmend über einen Nebenerwerb erfolgen. Die grosse Belastung führt dazu, dass es der bäuerlichen Bevölkerung gesundheitlich eher schlechter geht, als der übrigen Bevölkerung. Die bundesrätliche Agrarpolitik 2011, die als Programm zur Senkung der Produzentenpreise konzipiert ist und bei den Produktionskoten keine Entlastung vorsieht, würde zu einer weiteren Verschärfung der wirtschaftlichen Situation führen. Die AP 2011 muss daher korrigiert werden. Das Tempo der Agrarreform ist auf ein vertretbares Mass zu reduzieren. Aus Sicht des SBV besteht bei der AP 2011 Korrekturbedarf beim Zahlungsrahmen, beim Tempo der Umlagerung der Marktstützung, bei den Kostensenkungsmassnahmen und beim bäuerlichen Bodenrecht.
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