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Angestellte Schweiz

Angestellte Schweiz VSAM ratifizieren den neuen Gesamtarbeitsvertrag der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie - Verhandlungsziele zu einem grossen Teil erreicht

Zürich (ots)

Die Angestellten Schweiz VSAM sind mit dem
Ergebnis 
der Verhandlungen zum neuen Gesamtarbeitsvertrag der Maschinen-, 
Elektro- und Metallindustrie (MEM) recht zufrieden. Sie freuen sich 
insbesondere darüber, einige ihrer wichtigsten Ziele erreicht zu 
haben: Eine deutliche Stärkung der Arbeitnehmervertretung und 
Verbesserungen bei der Familienfreundlichkeit. Mit dem 
grundsätzlichen Erhalt der Jahresarbeitszeit von 2080 Stunden – auch 
unter Einbezug der beschränkten Abweichungsmöglichkeiten – ist der 
neue MEM-GAV für die angeschlossenen Firmen ein Qualitätslabel.
„Unter Berücksichtigung des rauen Umfeldes der MEM-Industrie 
finde 
ich das Ergebnis bemerkenswert gut“, sagt der Präsident der 
Angestellten Schweiz VSAM und Leiter der VSAM-Verhandlungsdelegation 
zum Ergebnis der am 24. November abgeschlossenen Verhandlungen zum 
neuen GAV der Maschinenindustrie. „Die Arbeitnehmervertretung wurde 
deutlich gestärkt. Das entspricht zu 100% unserem Ziel.“ Hanspeter 
Oppliger freut sich aber auch darüber, dass der GAV 
familienfreundlicher wurde. So ist neu ein Mutterschaftsurlaub von 
16 Wochen fest geschrieben und ein Vaterschaftsurlaub empfohlen. Die 
Kinderzulagen sind jetzt auf mindestens Fr. 200 fest gelegt.
Ein Highlight ist für den VSAM auch die Verbesserung der 
Mitwirkung 
der Arbeitnehmervertretung. Viele Angelegenheiten wurden von der 
Stufe Information auf die Stufe Mitsprache angehoben.
Auch in ethischen Fragen wurden Verbesserungen erreicht, so bei 
der 
Gleichstellung, der Lohngleichheit und der Integration. Zudem 
schlägt der GAV zur Vermeidung, respektive Milderung, von 
Härtefällen bei Entlassungen eine ganze Reihe konkreter Massnahmen 
vor.
Beste Voraussetzungen für gute Arbeitsbedingungen Für den 
Geschäftsführer der Angestellten Schweiz VSAM und Projektleiter der 
VSAM-Verhandlungsdelegation ist klar: „Wir haben mit dem neuen GAV 
die besten Voraussetzungen, um die Arbeitsbedingungen auf einem 
hohen Niveau halten und weiter entwickeln zu können.“ Er ist 
überzeugt, dass die verbesserten Rechte der Arbeitnehmervertretung 
dazu führen, dass mehr Fragen innerbetrieblich gelöst werden können. 
Ihre Schulung und Unterstützung hat daher für Vital G. Stutz höchste 
Priorität.
Verhandlungsplattform hat sich bewährt Die am GAV der 
Maschinenindustrie beteiligten Arbeitnehmerorganisationen haben vor 
Beginn der Verhandlungen beschlossen, eine Verhandlungsplattform zu 
bilden, um die Forderungen, die von allen getragen werden, gemeinsam 
zu vertreten. „Diese neue Verhandlungsart hat sich insgesamt 
gelohnt“, meint Hanspeter Oppliger, „auch wenn sie manchmal etwas 
aufwändig und ineffizient war. Nur dank ihr sind wir zu diesem 
respektablen Verhandlungsergebnis gekommen. In den Verhandlungen im 
Rahmen der Plattform konnten nämlich viele Brücken gebaut werden. 
Dies führte dazu, dass die gefundene Lösung von allen akzeptiert 
werden konnten.
Arbeitgeber haben mehr Spielraum in der Gestaltung der 
Arbeitszeit – 
die Arbeitnehmervertretung und die Verbände haben Mitentscheidung 
Dank einer erweiterten Abweichungsregelung haben die Arbeitgeber die 
von ihnen gewünschte Flexibilität bei der Gestaltung der Arbeitszeit 
bekommen. Sie können nun vom GAV nicht mehr nur in Krisen, sondern 
auch für die Anpassung an besondere Kapazitätszyklen, die 
Durchführung besonderer Innovationsprojekte und die Verbesserung der 
Konkurrenzfähigkeit abweichen. Die Arbeitgeber haben damit sozusagen 
ein Register mehr, das, wenn es richtig gezogen wird, entscheidend 
für den Erfolg auf dem internationalisierten Weltmarkt sein kann. 
Das finden die Angestellten Schweiz VSAM durchaus sinnvoll. „Der 
Einsatz dieses neuen Registers ist allerdings sehr anspruchsvoll“, 
mahnt Vital G. Stutz. Es gehe nur unter voller Information und 
Einbezug der Arbeitnehmervertreter und der Verbände, welche in 
diesen Arbeitszeit-Fragen bezüglich Ausmass, Dauer, Modalitäten und 
Kompensationen ein Mitentscheidungsrecht haben.
Leider kein verbindlicher Anspruch auf Weiterbildung Die gerade 
in 
der heutigen Zeit berechtigte Forderung der Angestellten Schweiz 
VSAM nach einem fest geschriebenen Anspruch der GAV-Unterstellten 
auf 5 Weiterbildungstage pro Jahr fand bedauerlicherweise nur 
Eingang als Empfehlung. Auch hätte sich der VSAM gewünscht, dass der 
GAV seinen Geltungsbereich selber klar definiert – dies geschieht 
heute auf Betriebsebene. Und beim Schutz der Arbeitnehmervertretung 
wären die Angestellten Schweiz VSAM gerne noch einen etwas grösseren 
statt nur einen kleinen Schritt weiter gekommen.
Für Rückfragen: 
Vital G. Stutz, Geschäftsführer Angestellte Schweiz VSAM, 
Natel: 079 639 73 03,
Der Verband für die Angestellten in der Maschinen-, Elektro- und 
Metallindustrie, Angestellte Schweiz VSAM, wurde 1918 gegründet. 51% 
der in der Branche organisierten Mitarbeitenden sind Mitglied beim 
VSAM. Im Rahmen des Gesamtarbeitsvertrages der Maschinenindustrie 
ist er damit der führende Sozialpartner auf der Arbeitnehmerseite.

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