SAN Swiss Arms entlässt zwei Drittel der Mitarbeitenden - Mitarbeitende müssen Führungsfehler des Managements ausbaden
Zürich (ots)
Der Waffenhersteller SAN Swiss Arms wird auch in diesem Jahr keinen erfreulichen Geschäftabschluss vorweisen können. Nun greift er zum Zweihänder und entlässt bis im März nächsten Jahres zwei Drittel der Belegschaft.
Dass es so weit kommen musste, ist nach Ansicht der Angestellten Schweiz VSAM klar dem Management der SAN Swiss Arms anzulasten. Nachdem der Waffenbereich im Jahr 2000 von der SIG verkauft wurde, dümpelte das neue Unternehmen SAN Swiss Arms ziemlich führungslos dahin. Es gab diverse Wechsel im Management und dieses fällte z.T. unüberlegte Entscheide. So kaufte man z.B. den Sportgewehrhersteller Hämmerli ein Jahr später war der Markt für Sportgewehre in Deutschland um 50% eingebrochen.
Für diese Managementfehler bezahlen jetzt die Mitarbeitenden einen sehr hohen Preis: Von 109 werden 71 abgebaut! 20 werden im Januar 2006 entlassen, 30 im Februar und 10 im März. 11 haben bereits von sich aus gekündigt. Immerhin ist es den Angestellten Schweiz zusammen mit den Gewerkschaften und der Arbeitnehmervertretung gelungen, die SAN Swiss Arms zu verpflichten, keine Entlassungen im Dezember 2005 auszusprechen.
Ein kleiner Lichtblick für die Angestellten ist, dass zusammen mit den Sozialpartnern ein Sozialplan erstellt wird (im Rahmen der eher bescheidenen Möglichkeiten) und dass sich der Arbeitgeber darum bemüht, betroffene Mitarbeitende in befreundeten Unternehmen unterzubringen, z.B. bei Lieferanten.
Für Rückfragen: Urs Sager, Rechtskonsulent Angestellte Schweiz VSAM, Tel.: 044 368 10 30 Alois Düring, Regionalsekretär Angestellte Schweiz VSAM, Winterthur, Tel. 052 202 68 54
Der Verband für die Angestellten in der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie, Angestellte Schweiz VSAM, wurde 1918 gegründet. 51% der in der Branche organisierten Mitarbeitenden sind Mitglied beim VSAM. Im Rahmen des Gesamtarbeitsvertrages der Maschinenindustrie ist er damit der führende Sozialpartner auf der Arbeitnehmerseite.