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Angestellte Schweiz

Angestellte Schweiz reichen Klage gegen Merck Serono ein

Zürich (ots)

Eine rechtlich eingesetzte Arbeitnehmervertretung fehlt bei Merck Serono vollständig - trotz diesbezüglichen Anstrengungen der Angestellten Schweiz. Dies führt dazu, dass bei Merck Serono zurzeit mehr als 1000 Angestellte individuell konsultiert werden müssen. Für ein modernes Unternehmen dieser Grösse ist dies absolut rückständig und nicht zeitgemäss. Der von Merck Serono eingeschlagene Weg scheint in folgenden Belangen sogar rechtswidrig:

- Die rechtlichen Anforderungen bei Massenentlassungen können unter diesen Umständen kaum eingehalten werden: Ein Konsultationsverfahren mit mehr als 1000 Mitarbeitenden zu führen, wird in der einseitig festgelegten Frist von drei Wochen nicht möglich sein. Wesentlich effizienter und effektiver wäre eine Konsultation mit einer gewählten Arbeitnehmervertretung. - Ein relevanter Teil der Belegschaft hat verlangt, dass eine offizielle Arbeitnehmervertretung eingesetzt wird; dies müsste das Management dazu bewegen, seine Verantwortung wahrzunehmen, wie es das Mitwirkungsgesetzt verlangt. - Ein grosser Teil der Mitarbeitenden ist zu schockiert und fürchtet zu stark um seine Zukunft, um bei der Konsultation seine wahren Bedürfnisse zu äussern - obwohl das Mitwirkungsgesetz den Angestellten dieses Recht eindeutig einräumt. Unter diesen Umständen reichen die Angestellten Schweiz nächste Woche eine Klage gegen Merck Serono ein. Dies mit dem Ziel festzustellen, ob die Firma seine Pflichten aus dem Mitwirkungsgesetz verletzt hat und ob das Unternehmen ein Konsultationsverfahren durchführt, das dem Mitwirkungsgesetz entspricht. Um der Feststellungsklage mehr Gewicht zu verleihen, ermutigen die Angestellten Schweiz die Belegschaft von Merck Serono, diese zu unterstützen; die Klage ist wohl die einzige Möglichkeit die Schliessung von Merck Serono zu verzögern - oder gar zu verhindern.

Kontakt:

In deutscher Sprache:
Erich Eggimann, Stv. Geschäftsführer Angestellte Schweiz, 044 360 11
54, Natel 079 311 76 67

In französischer Sprache:
Pierre Serge Heger, Rechtsanwalt Angestellte Schweiz 079 230 51 15

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