euro adhoc: Deutsche Telekom AG
Deutsche Telekom AG strebt eine
Verschmelzung der T-Online International AG auf die Deutsche Telekom
AG an (D)
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Bonn, den 9. Oktober 2004
Der Vorstand der Deutschen Telekom AG hat beschlossen, die Fusion von T-Online International AG auf die Deutsche Telekom AG im Wege einer Verschmelzung der T-Online International AG auf die Deutsche Telekom AG anzustreben. Diese Verschmelzung wird zu einem Umtausch von T-Online International AG-Aktien in Deutsche Telekom AG-Aktien führen. Ein von KPMG nach den Regeln von IDW S1 erstelltes vorläufiges Ertragswertgutachten lässt erkennen, dass das Umtauschverhältnis zwischen T-Online International AG-Aktien und Deutsche Telekom AG-Aktien im Rahmen der Verschmelzung basierend auf den gegenwärtigen Annahmen über zukünftige Entwicklungen aus Sicht der T-Online International AG-Aktionäre unter der derzeitigen Marktpreisrelation liegen wird. Die Deutsche Telekom AG erwartet, dass die Verschmelzung im zweiten Halbjahr 2005 wirksam wird, nachdem die erforderlichen Zustimmungen der Aktionäre erteilt worden sind.
Die Deutsche Telekom AG hat außerdem entschieden, den Aktionären der T-Online International AG ein freiwilliges Barangebot zu einem Preis von 8,99 EUR je T-Online-International AG-Aktie zu unterbreiten. Das freiwillige Barangebot soll denjenigen Aktionären der T-Online International AG, die ihre Aktien lieber verkaufen wollen als den Abschluss des Verschmelzungsprozesses abzuwarten, Liquidität und Preissicherheit gewähren. Das freiwillige Angebot wird nicht an das Erreichen bestimmter Annahmequoten geknüpft sein. Unter der Voraussetzung, dass alle erforderlichen Genehmigungen zeitgerecht vorliegen, geht die Deutsche Telekom AG derzeit davon aus, dass die Angebotsunterlage noch im November diesen Jahres veröffentlicht werden kann.
Die Deutsche Telekom AG beabsichtigt zudem, im Jahr 2005 eigene Aktien zurückzukaufen, soweit dies erforderlich ist, um eine Erhöhung der Zahl der ausstehenden Deutsche Telekom-Aktien aufgrund der Verschmelzung zu vermeiden.
Diese Entscheidungen wurden heute vom Aufsichtsrat in einer Sitzung genehmigt.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Ad-hoc-Mitteilung:
Zwingender Grund für die Verschmelzung der T-Online International AG ("T-Online") ist die neue Strategie der Deutschen Telekom AG ("Deutsche Telekom") für die Entwicklung des Festnetz- und Breitbandgeschäftes in Deutschland. Die Einführung einer integrierten Breitbandstrategie mit kombinierten Sprach-, Internet- und TV-Angeboten für den Massenmarkt ("Triple-Play" Modell ) ist eine wesentliche Voraussetzung für künftiges Wachstum im deutschen Breitbandgeschäft. Die Deutsche Telekom geht davon aus, dass sich durch die Integration von Dienstleistungen der Umsatz je Kunde steigern, die Kundenbindung erhöhen und die Position der Deutschen Telekom im Festnetzbereich wesentlich verbessern lassen. Die Integration von T-Online in die Deutsche Telekom ermöglicht damit der Deutschen Telekom eine optimale und durchgängige Ausschöpfung der Kundenbeziehung, die eine wesentliche Voraussetzung für die Einführung kombinierter Dienstleistungsangebote darstellt. Aus diesem Grund strebt die Deutsche Telekom eine zügige Verschmelzung der T-Online auf die Deutsche Telekom an.
T-Online wird durch die Verschmelzung ein wesentlicher Teil des neuen Geschäftsfelds "Breitband/Festnetz" der Deutschen Telekom AG und zugleich die Produktmarke für alle IP-basierten Dienstleitungen für den Massenmarkt. T-Online wird auch weiterhin eine separate Organisationseinheit innerhalb des neuen strategischen Geschäftsfelds Breitband/Festnetz bleiben. Die Mitarbeiter und das Management von T-Online werden auch in Zukunft eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung der Breitbandstrategie des Gesamtkonzerns spielen. Das neue Geschäftsfeld Breitband/Festnetz unter der Marke T-Com wird von einem Executive Committee unter Vorsitz von Walter Raizner geleitet werden.
Nach dem deutschen Umwandlungsgesetz muss ein unabhängiger, vom Gericht bestellter Verschmelzungsprüfer die Angemessenheit des Umtauschverhältnisses für die Aktionäre beider Unternehmen prüfen. In der Praxis beauftragen zunächst beide Unternehmen jeweils eine eigene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Erstellung von Ertragswertgutachten. Diese dienen als Grundlage für die Bestimmung des Umtauschverhältnisses. Die von den Gutachtern erstellten Ertragsbewertungen der beiden Unternehmen basieren auf den als IDW S1 bekannten Bewertungsrichtlinien des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V. Sowohl IDW S1 als auch deutsches Recht geben für die Erstellung derartiger Bewertungsgutachten, die für die Bestimmung des Umtauchverhältnisses maßgeblich sind, klare Rahmenbedingungen vor. Die Deutsche Telekom hat KPMG zu ihrem Gutachter bestellt und geht davon aus, dass T-Online ebenfalls in Kürze einen eigenen Gutachter benennen wird. Die Gutachter beider Unternehmen werden ihre Ertragsbewertungen nach den Standards des IDW S1 durchführen, um das Umtauschverhältnis zu bestimmen. Dieses Umtauschverhältnis wird dann von dem gerichtlich bestellten Verschmelzungsprüfer geprüft werden.
Die Deutsche Telekom geht davon aus, dass der Verschmelzungsvertrag sowie das Umtauschverhältnis nicht vor Januar 2005 verfügbar sein werden.
Dieses Dokument enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Deutschen Telekom AG beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse einschließlich der Finanzlage und der Profitabilität der Deutschen Telekom AG wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese Faktoren schließen diejenige ein, die wir in Berichten an die Frankfurter Wertpapierböse sowie die amerikanische Wertpapieraufsicht (inkl. Form 20-F) beschrieben haben. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse und Entwicklungen anzupassen.
Es wird empfohlen, nach Verfügbarkeit den Prospekt über den hier beschriebenen Unternehmenszusammenschluss zu lesen, da dieser wichtige Informationen enthalten wird. Die Deutschen Telekom AG geht davon aus, dass ein Prospekt bei der Securities and Exchange Commission (SEC) in den USA eingereicht wird. Eine Kopie des Prospekts und weiterer damit zusammenhängender Unterlegen, die von der Deutschen Telekom AG eingereicht werden, können Sie nach Verfügbarkeit kostenlos auf der Website der SEC unter www.sec.gov herunterladen, oder sich im Lesesaal der SEC, 450 Fifth Steet, NW, Washington D.C. 20549, im Lesesaal der SEC in New York, New York, oder in Chicago, Illinois, aushändigen lassen. Sollten Sie nähere Informationen zu den Lesesälen benötigen, rufen Sie bitte die SEC unter der Nummer 1-800-SEC-0330 an. Sobald der Prospekt und die übrigen Unterlagen vorliegen, können Sie diese auch über die Deutsche Telekom AG, Investor Relations, Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn, Deutschland, bzw. über die Deutsche Telekom Inc., Attention of Investor Relations, 101 East 52nd Street, 17th Floor, New York, New York 10022, beziehen.
Rückfragehinweis:
Hans Ehnert
Leiter Auslandspresse
Tel.: +49(0)228-181-94310
E-Mail: hans.ehnert@teleom.de
Branche: Telekommunikationsdienstleister
ISIN: DE0005557508
WKN: 555750
Index: DAX, Euro Stoxx 50, Prime Standard
Börsen: Niedersächsische Börse zu Hannover / Amtlicher Markt
Berliner Wertpapierbörse / Amtlicher Markt
Bayerische Börse / Amtlicher Markt
Hamburger Wertpapierbörse / Amtlicher Markt
Bremer Wertpapierbörse (BWB) / Amtlicher Markt
Börse Düsseldorf / Amtlicher Markt
Baden-Württembergische Wertpapierbörse / Amtlicher Markt
Frankfurter Wertpapierbörse / Amtlicher Markt
New York / ADR
Tokyo / Börse