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Deutsche Telekom AG

euro adhoc: Deutsche Telekom AG
Deutsche Telekom AG strebt eine Verschmelzung der T-Online International AG auf die Deutsche Telekom AG an (D)

  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc.
  Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Bonn, den 9. Oktober 2004
Der Vorstand der Deutschen Telekom AG hat beschlossen, die Fusion von
T-Online International AG auf die Deutsche Telekom AG im Wege einer
Verschmelzung der T-Online International AG auf die Deutsche Telekom
AG anzustreben. Diese Verschmelzung wird zu einem Umtausch von
T-Online International AG-Aktien in Deutsche Telekom AG-Aktien
führen. Ein von KPMG nach den Regeln von IDW S1 erstelltes
vorläufiges Ertragswertgutachten lässt erkennen, dass das
Umtauschverhältnis zwischen T-Online International AG-Aktien und
Deutsche Telekom AG-Aktien im Rahmen der Verschmelzung basierend auf
den gegenwärtigen Annahmen über zukünftige Entwicklungen aus Sicht
der T-Online International AG-Aktionäre unter der derzeitigen
Marktpreisrelation liegen wird. Die Deutsche Telekom AG erwartet,
dass die Verschmelzung im zweiten Halbjahr 2005 wirksam wird, nachdem
die erforderlichen Zustimmungen der Aktionäre erteilt worden sind.
Die Deutsche Telekom AG hat außerdem entschieden, den Aktionären der
T-Online International AG ein freiwilliges Barangebot zu einem Preis
von 8,99 EUR je T-Online-International AG-Aktie zu unterbreiten. Das
freiwillige Barangebot soll denjenigen Aktionären der T-Online
International AG, die ihre Aktien lieber verkaufen wollen als den
Abschluss des Verschmelzungsprozesses abzuwarten, Liquidität und
Preissicherheit gewähren. Das freiwillige Angebot wird nicht an das
Erreichen bestimmter Annahmequoten geknüpft sein. Unter der
Voraussetzung, dass alle erforderlichen Genehmigungen zeitgerecht
vorliegen, geht die Deutsche Telekom AG derzeit davon aus, dass die
Angebotsunterlage noch im November diesen Jahres veröffentlicht
werden kann.
Die Deutsche Telekom AG beabsichtigt zudem, im Jahr 2005 eigene
Aktien zurückzukaufen, soweit dies erforderlich ist, um eine Erhöhung
der Zahl der ausstehenden Deutsche Telekom-Aktien aufgrund der
Verschmelzung zu vermeiden.
Diese Entscheidungen wurden heute vom Aufsichtsrat in einer Sitzung
genehmigt.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser
Ad-hoc-Mitteilung:
Zwingender Grund für die Verschmelzung der T-Online International AG
("T-Online") ist die neue Strategie der Deutschen Telekom AG
("Deutsche Telekom") für die Entwicklung des Festnetz- und
Breitbandgeschäftes in Deutschland. Die Einführung einer integrierten
Breitbandstrategie mit kombinierten Sprach-, Internet- und
TV-Angeboten für den Massenmarkt ("Triple-Play" Modell ) ist eine
wesentliche Voraussetzung für künftiges Wachstum im deutschen
Breitbandgeschäft. Die Deutsche Telekom geht davon aus, dass sich
durch die Integration von Dienstleistungen der Umsatz je Kunde
steigern, die Kundenbindung erhöhen und die Position der Deutschen
Telekom im Festnetzbereich wesentlich verbessern lassen. Die
Integration von T-Online in die Deutsche Telekom ermöglicht damit der
Deutschen Telekom eine optimale und durchgängige Ausschöpfung der
Kundenbeziehung, die eine wesentliche Voraussetzung für die
Einführung kombinierter Dienstleistungsangebote darstellt. Aus diesem
Grund strebt die Deutsche Telekom eine zügige Verschmelzung der
T-Online auf die Deutsche Telekom an.
T-Online wird durch die Verschmelzung ein wesentlicher Teil des neuen
Geschäftsfelds "Breitband/Festnetz" der Deutschen Telekom AG und
zugleich die Produktmarke für alle IP-basierten Dienstleitungen für
den Massenmarkt. T-Online wird auch weiterhin eine separate
Organisationseinheit innerhalb des neuen strategischen Geschäftsfelds
Breitband/Festnetz bleiben. Die Mitarbeiter und das Management von
T-Online werden auch in Zukunft eine entscheidende Rolle bei der
Umsetzung der Breitbandstrategie des Gesamtkonzerns spielen. Das neue
Geschäftsfeld Breitband/Festnetz unter der Marke T-Com wird von einem
Executive Committee unter Vorsitz von Walter Raizner geleitet werden.
Nach dem deutschen Umwandlungsgesetz muss ein unabhängiger, vom
Gericht bestellter Verschmelzungsprüfer die Angemessenheit des
Umtauschverhältnisses für die Aktionäre beider Unternehmen prüfen. In
der Praxis beauftragen zunächst beide Unternehmen jeweils eine eigene
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Erstellung von
Ertragswertgutachten. Diese dienen als Grundlage für die Bestimmung
des Umtauschverhältnisses. Die von den Gutachtern erstellten
Ertragsbewertungen der beiden Unternehmen basieren auf den als IDW S1
bekannten Bewertungsrichtlinien des Instituts der Wirtschaftsprüfer
e.V. Sowohl IDW S1 als auch deutsches Recht geben für die Erstellung
derartiger Bewertungsgutachten, die für die Bestimmung des
Umtauchverhältnisses maßgeblich sind, klare Rahmenbedingungen vor.
Die Deutsche Telekom hat KPMG zu ihrem Gutachter bestellt und geht
davon aus, dass T-Online ebenfalls in Kürze einen eigenen Gutachter
benennen wird. Die Gutachter beider Unternehmen werden ihre
Ertragsbewertungen nach den Standards des IDW S1 durchführen, um das
Umtauschverhältnis zu bestimmen. Dieses Umtauschverhältnis wird dann
von dem gerichtlich bestellten Verschmelzungsprüfer geprüft werden.
Die Deutsche Telekom geht davon aus, dass der Verschmelzungsvertrag
sowie das Umtauschverhältnis nicht vor Januar 2005 verfügbar sein
werden.
Dieses Dokument enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen,
die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der
Unternehmensleitung der Deutschen Telekom AG beruhen. Verschiedene
bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere
Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse
einschließlich der Finanzlage und der Profitabilität der Deutschen
Telekom AG wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen
abweichen. Diese Faktoren schließen diejenige ein, die wir in
Berichten an die Frankfurter Wertpapierböse sowie die amerikanische
Wertpapieraufsicht (inkl. Form 20-F) beschrieben haben. Die
Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche
zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige
Ereignisse und Entwicklungen anzupassen.
Es wird empfohlen, nach Verfügbarkeit den Prospekt über den hier
beschriebenen Unternehmenszusammenschluss zu lesen, da dieser
wichtige Informationen enthalten wird. Die Deutschen Telekom AG geht
davon aus, dass ein Prospekt bei der Securities and Exchange
Commission (SEC) in den USA eingereicht wird. Eine Kopie des
Prospekts und weiterer damit zusammenhängender Unterlegen, die von
der Deutschen Telekom AG eingereicht werden, können Sie nach
Verfügbarkeit kostenlos auf der Website der SEC unter www.sec.gov
herunterladen, oder sich im Lesesaal der SEC, 450 Fifth Steet, NW,
Washington D.C. 20549, im Lesesaal der SEC in New York, New York,
oder in Chicago, Illinois, aushändigen lassen. Sollten Sie nähere
Informationen zu den Lesesälen benötigen, rufen Sie bitte die SEC
unter der Nummer 1-800-SEC-0330 an. Sobald der Prospekt und die
übrigen Unterlagen vorliegen, können Sie diese auch über die Deutsche
Telekom AG, Investor Relations, Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113
Bonn, Deutschland, bzw. über die  Deutsche Telekom Inc., Attention of
Investor Relations, 101 East 52nd Street, 17th Floor, New York, New
York 10022, beziehen.

Rückfragehinweis:

Hans Ehnert
Leiter Auslandspresse
Tel.: +49(0)228-181-94310
E-Mail: hans.ehnert@teleom.de

Branche: Telekommunikationsdienstleister
ISIN: DE0005557508
WKN: 555750
Index: DAX, Euro Stoxx 50, Prime Standard
Börsen: Niedersächsische Börse zu Hannover / Amtlicher Markt
Berliner Wertpapierbörse / Amtlicher Markt
Bayerische Börse / Amtlicher Markt
Hamburger Wertpapierbörse / Amtlicher Markt
Bremer Wertpapierbörse (BWB) / Amtlicher Markt
Börse Düsseldorf / Amtlicher Markt
Baden-Württembergische Wertpapierbörse / Amtlicher Markt
Frankfurter Wertpapierbörse / Amtlicher Markt
New York / ADR
Tokyo / Börse

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