Cabinet Secretariat, Government of Japan
Erklärung von Ministerpräsident Junichiro Koizumi (Beschluss über die Verlängerung des Basisprogramms für humanitäre Hilfe & Wiederaufbauhilfe der japanischen Selbstverteidigungskräfte im Irak)
Tokio (ots/PRNewswire)
Am 9. Dezember fasste das japanische Kabinett den Beschluss, das auf humanitäre Hilfe und Wiederaufbauhilfe ausgerichtete Mandat der Selbstverteidigungskräfte zu verlängern, indem es eine Neufassung der auf dem Sondermassnahmengesetz beruhenden Massnahmen des Basisprogramms über humanitäre Hilfe und Wiederaufbauhilfe im Irak verabschiedete.
Durch den Einsatz der Selbstverteidigungskräfte im Bereich der Wasserversorgung, bei medizinischen Dienstleistungen und bei der Wiederherstellung und Wartung von Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen wurde die für das tägliche Leben der Lokalbevölkerung nötige Grundinfrastruktur erneut verfügbar gemacht und erweitert. Zudem hat der Einsatz auch zur Schaffung von Arbeitsplätzen beigetragen. Die Lokalbevölkerung ebenso wie die irakische Übergangsregierung erkennen die Ergebnisse dieser Leistungen sehr hoch an und wir sind eindringlich aufgefordert worden, diese Arbeiten weiterzuführen.
Obgleich sich die Situation von einem Landesteil zum anderen unterscheidet, so bleibt die Sicherheitslage im Irak weiterhin ernst und der Wiederaufbau des Landes nur halb erledigt. Mit der für Januar des kommenden Jahres angesetzen Wahl zur Nationalversammlung - ein Meilenstein des durch die Resolution 1546 der Vereinten Nationen ermöglichten politischen Prozesses - befinden wir uns an einem für die Stabilität und den Wiederaufbau des Iraks entscheidenden Abschnitt. Als Mitglied der internationalen Gemeinschaft sollte Japan es auf sich nehmen, so viel Unterstützung wie irgend möglich zu leisten, um auf diese Weise eine demokratische und stabile Regierung durch das irakische Volk für das irakische Volk zu realisieren. Wir müssen uns ständig weiter für diese Unterstützung einsetzen, indem wir unseren Beitrag mithilfe des Personals der Selbstverteidigungskräfte sowie unter Einsatz der offiziellen Entwicklungshilfe (Official Development Assistance = ODA) leisten - ein unzertrennbares Duo.
Die internationale Gemeinschaft hat bei den Bestrebungen, dem irakischen Volk beizustehen, eine koordinierte Herangehensweise gezeigt. In der multinationalen Irak-Truppe (Multinational Force = MNF) erbringen rund 30 Länder aus freien Stücken verschiedene Hilfeleistungen. Nicht zuzulassen, dass sich im Irak eine Brutstätte des Terrorismus entwickelt, sondern dass dort stattdessen ein friedliches und demokratisches Land aufgebaut wird, hat eine grosse Bedeutung für die Stabilität im Nahen Osten und damit auch für die internationale Gemeinschaft. Das bedeutet, wir handeln im eigenen Interesse unserer Nation.
Mit dem heutigen Beschluss haben wir die Verlängerung der Stationierung der Selbstverteidigungskräfte um ein weiteres Jahr bis zum 14. Dezember 2005 entschieden. Um diese Art der Hilfeleistung ständig voranzutreiben haben wir ausserdem beschlossen, während dieses Zeitraums unaufhörlich und sorgfältig die relevanten Faktoren, z.B. die beim Wiederaufbau des Iraks erzielten Erfolge, das Fortschrittsniveau des politischen Prozesses, die Sicherheitslage und den Stand des Einsatzes der multinationalen Irak-Truppe (MNF) im Auge zu behalten. Die Regierung wird im Bedarfsfall angemessene Massnahmen ergreifen.
Obwohl wir die Situation nicht vorausschauend beurteilen können, so kann die Sicherheitssituation in Al-Samawah im Vergleich zu anderen Regionen in jüngster Zeit als relativ stabil bezeichnet werden. Angesichts des andauernden Mandats der Selbstverteidigungskräfte werden wir zur Gewährleistung der Sicherheit des Personals nichts ungetan lassen, indem wir weiterhin alle Anstrengungen bei der Beobachtung der Sicherheitslage vor Ort unternehmen, die Umgebung verstärkt überwachen und sichern und indem wir die Schutzmassnahmen der Einrichtungen am Stationierungsort verbessern.
Ich bitte Sie aufrichtig um Ihr Verständnis und für Ihre Unterstützung für diesen Regierungsbeschluss.
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