Branchenkonferenz Textil der Unia stimmt dem neuen GAV mit Vorbehalten zu: GAV-Schutz verstärken und ausweiten
Zürich (ots)
Die Branchenkonferenz Textil der Gewerkschaft Unia hat heute dem Abschluss des erneuerten Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für die Textil- und Bekleidungsindustrie unter der Bedingung zugestimmt, dass die Mindestlöhne per 1.1.2005 substanziell erhöht werden. Gefordert wird auch der Anschluss weiterer Betriebe an den GAV, denn nur so kann dem drohenden Lohndumping ein Riegel geschoben werden.
In den letzten Jahren konnten die untersten Mindestlöhne, welche im Jahr 2000 noch bei Fr. 2390. pro Monat lagen, stark erhöht werden: Sie liegen heute bei 13 mal Fr. 3'050.. Der Mittelwert der Löhne ist in den letzten Jahren in der Textilindustrie ebenfalls überdurchschnittlich gewachsen. Davon haben insbesondere die weiblichen Beschäftigten in der Textilindustrie profitiert. Diese Entwicklung ist zwar positiv, aber noch immer liegen zu viele Löhne unter Fr. 3'000. .
Für die Beschäftigten der Textil- und Bekleidungsindustrie ist es wichtig, dass der GAV für die Textil- und Bekleidungsindustrie weiter verbessert wird. Die Branchenkonferenz Textil der Gewerkschaft Unia, welche am 30. November 2004 in Zürich getagt hat, hat mit Vorbehalt der Erneuerung des Textil-GAV zugestimmt. Dieser sieht folgende Verbesserungen vor: Ausdehnung des GAV auf alle Teilzeitarbeitenden Ausschluss von direkter und indirekter Diskriminierung aufgrund des Geschlechts Ahndung von sexueller Belästigung Ahndung von rassistischer Diskriminierung Vorgängige Ermahnung als Bedingung für Entlassung aus Leistungsgründen Erhöhung der Nachtzulage
Noch nicht zu Ende verhandelt ist die Erhöhung der Löhne (Mindestlöhne und Effektivlöhne) auf den 1. Januar 2005. Die Branchenkonferenz fordert eine substanzielle Erhöhung der Mindestlöhne und eine generelle Anpassung der Effektivlöhne als Bedingung für die Unterzeichnung des GAV. Gleichzeitig fordert die Konferenz, dass sich weitere Betriebe dem GAV anschliessen, denn nach wie vor ist nur eine Minderheit der Betriebe dem GAV unterstellt. Bekannte Firmen wie Calida verweigern einen Beitritt zum GAV, trotz der hierzulande viel gerühmten Sozialpartnerschaft. Doch nur mit einem Gesamtarbeitsvertrag und mit Mindestlöhnen kann Lohndumping als Folge der Personenfreizügigkeit mit der EU verhindert werden.
Dem Rahmenvertrag für die Firmen der Schweizerischen Textil- und Bekleidungsindustrie sind 25 Betriebe mit rund 2000 direkt unterstellten Arbeitnehmenden in der Deutschschweiz angeschlossen. Die Arbeitsbedingungen von weiteren rund 2000 Angestellten lehnen sich an diesen GAV an. Vertragspartner sind die Gewerkschaften GBI und SMUV (neu gemeinsam als Unia), die Syna und auf Arbeitgeberseite der Textilverband Schweiz (TVS).
Weitere Auskünfte: Andreas Rieger, Zentralsekretär GBI-Unia, 079 468 66 22 Mehmet Akyol, Gewerkschaftssekretär GBI-Unia, 076 593 15 09