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Aargauer Justiz macht sich zur Handlangerin der patronalen Abbaupolitik: Skandalöse Strafbefehle gegen GewerkschafterInnen

Bern (ots)

Rund zweieinhalb Jahre nach dem nationalen Streiktag der
Bauarbeiter vom 4. November 2002 hat jetzt die Aargauer Justiz 
Strafbefehle gegen eine Reihe von GewerkschafterInnen erlassen - 
darunter auch gegen den damaligen Präsidenten der GBI und heutigen 
Co-Präsidenten der Gewerkschaft Unia, Vasco Pedrina. Die auf Busse 
und Gefängnis lautenden Strafbefehle wurden just zu einem Zeitpunkt 
erlassen, da die Bauarbeiter in der Schweiz erneut vor einem 
massiven Konflikt mit dem Baumeisterverband stehen. So wirken die 
Strafbefehle wie skandalöse Einschüchterungsversuche, gegen welche 
sich die Gewerkschaft Unia entschieden verwahrt. Selbstverständlich 
werden die Strafbefehle angefochten.
Im Verlaufe des Jahres 2002 hatten die Gewerkschaften und der 
Schweizerische Baumeisterverband (SBV) in langwierigen Verhandlungen 
eine Frühpensionierungslösung für die hart arbeitenden Bauleute 
ausgehandelt. Doch just im letzten Augenblick wurde der SBV 
wortbrüchig und hat die bereits unterzeichnete Vereinbarung 
widerrufen. So blieb den Bauarbeitern gar nichts anderes mehr übrig, 
als das bereits Erreichte mit Kampfmassnahmen zu verteidigen. Nach 
einer Reihe von lokalen Streikaktionen im ganzen Land rief die 
damalige Gewerkschaft GBI für den 4. November 2002 zum nationalen 
Streiktag auf. Ein Teil der über 15'000 Streikenden fand sich auf 
der damaligen Bareggbaustelle zu einer zentralen Streikversammlung 
ein. Im Gefolge dieser Aktion kam auch der Verkehr auf der A1 auf 
beiden Seiten des Bareggtunnels zum Erliegen. Der erfolgreiche 
Streiktag setzte ein deutliches Zeichen für die Kampfbereitschaft 
der Bauarbeiter, das offensichtlich verstanden wurde. Wenige Tage 
nach dem Streik lenkten die Baumeister ein und kamen auf die bereits 
einmal ausgehandelte Frühpensionierung für die Bauarbeiter zurück.
Im Nachgang zur Streikaktion am Baregg ermittelte auch die Aargauer 
Justiz wegen verschiedener Straftatbestände gegen eine Vielzahl von 
GewerkschafterInnen. Nach rund zweieinhalb Jahren erfolgten nun die 
entsprechenden Strafbefehle des Bezirksamtmanns in Baden, der Vasco 
Pedrina und eine Reihe weiterer GewerkschafterInnen zu Bussen und 
Gefängnisstrafen verurteilte. Selbstverständlich weist die 
Gewerkschaft Unia als Nachfolgegewerkschaft der ehemaligen GBI diese 
Strafbefehle entschieden zurück und macht dabei das 
verfassungsmässige Streikrecht geltend. Die Strafbefehle sind denn 
auch als Versuch zu werten, die damalige Streikbewegung zu 
kriminalisieren und gleichzeitig GewerkschafterInnen 
einzuschüchtern. Und dies just in einem Augenblick, in dem die 
Bauarbeiter erneut vor einem massiven Konflikt mit dem SBV stehen. 
Bei der aktuellen Vertragserneuerung will der SBV die massgeblichen 
substanziellen Werte des geltenden Gesamtarbeitsvertrages aushöhlen 
und die Bauarbeiter dem Lohn- und Sozialdumping preisgeben. Gegen 
diesen sozialen Kahlschlag werden sich die Bauarbeiter wehren 
müssen, notfalls erneut mit Streiks. Vor diesem Hintergrund macht 
sich das Bezirkamt Baden mit ihren Strafbefehlen zum Handlanger 
jener Kreise, welche die Arbeitsbedingungen auf dem Bau um 
Jahrzehnte zurückwerfen wollen. Denn die harten Verurteilungen von 
bis zu 20 Tagen Gefängnis sollten wohl eine einschüchternde Wirkung 
haben. Die Gewerkschaft Unia wird selbstverständlich die 
Strafbefehle anfechten und sich nicht einschüchtern lassen.
Weitere Auskünfte:
Rolf Beyeler, Stabstelle Präsidium Unia, 079 603 27 22

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