Aargauer Justiz macht sich zur Handlangerin der patronalen Abbaupolitik: Skandalöse Strafbefehle gegen GewerkschafterInnen
Bern (ots)
Rund zweieinhalb Jahre nach dem nationalen Streiktag der Bauarbeiter vom 4. November 2002 hat jetzt die Aargauer Justiz Strafbefehle gegen eine Reihe von GewerkschafterInnen erlassen - darunter auch gegen den damaligen Präsidenten der GBI und heutigen Co-Präsidenten der Gewerkschaft Unia, Vasco Pedrina. Die auf Busse und Gefängnis lautenden Strafbefehle wurden just zu einem Zeitpunkt erlassen, da die Bauarbeiter in der Schweiz erneut vor einem massiven Konflikt mit dem Baumeisterverband stehen. So wirken die Strafbefehle wie skandalöse Einschüchterungsversuche, gegen welche sich die Gewerkschaft Unia entschieden verwahrt. Selbstverständlich werden die Strafbefehle angefochten.
Im Verlaufe des Jahres 2002 hatten die Gewerkschaften und der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) in langwierigen Verhandlungen eine Frühpensionierungslösung für die hart arbeitenden Bauleute ausgehandelt. Doch just im letzten Augenblick wurde der SBV wortbrüchig und hat die bereits unterzeichnete Vereinbarung widerrufen. So blieb den Bauarbeitern gar nichts anderes mehr übrig, als das bereits Erreichte mit Kampfmassnahmen zu verteidigen. Nach einer Reihe von lokalen Streikaktionen im ganzen Land rief die damalige Gewerkschaft GBI für den 4. November 2002 zum nationalen Streiktag auf. Ein Teil der über 15'000 Streikenden fand sich auf der damaligen Bareggbaustelle zu einer zentralen Streikversammlung ein. Im Gefolge dieser Aktion kam auch der Verkehr auf der A1 auf beiden Seiten des Bareggtunnels zum Erliegen. Der erfolgreiche Streiktag setzte ein deutliches Zeichen für die Kampfbereitschaft der Bauarbeiter, das offensichtlich verstanden wurde. Wenige Tage nach dem Streik lenkten die Baumeister ein und kamen auf die bereits einmal ausgehandelte Frühpensionierung für die Bauarbeiter zurück.
Im Nachgang zur Streikaktion am Baregg ermittelte auch die Aargauer Justiz wegen verschiedener Straftatbestände gegen eine Vielzahl von GewerkschafterInnen. Nach rund zweieinhalb Jahren erfolgten nun die entsprechenden Strafbefehle des Bezirksamtmanns in Baden, der Vasco Pedrina und eine Reihe weiterer GewerkschafterInnen zu Bussen und Gefängnisstrafen verurteilte. Selbstverständlich weist die Gewerkschaft Unia als Nachfolgegewerkschaft der ehemaligen GBI diese Strafbefehle entschieden zurück und macht dabei das verfassungsmässige Streikrecht geltend. Die Strafbefehle sind denn auch als Versuch zu werten, die damalige Streikbewegung zu kriminalisieren und gleichzeitig GewerkschafterInnen einzuschüchtern. Und dies just in einem Augenblick, in dem die Bauarbeiter erneut vor einem massiven Konflikt mit dem SBV stehen. Bei der aktuellen Vertragserneuerung will der SBV die massgeblichen substanziellen Werte des geltenden Gesamtarbeitsvertrages aushöhlen und die Bauarbeiter dem Lohn- und Sozialdumping preisgeben. Gegen diesen sozialen Kahlschlag werden sich die Bauarbeiter wehren müssen, notfalls erneut mit Streiks. Vor diesem Hintergrund macht sich das Bezirkamt Baden mit ihren Strafbefehlen zum Handlanger jener Kreise, welche die Arbeitsbedingungen auf dem Bau um Jahrzehnte zurückwerfen wollen. Denn die harten Verurteilungen von bis zu 20 Tagen Gefängnis sollten wohl eine einschüchternde Wirkung haben. Die Gewerkschaft Unia wird selbstverständlich die Strafbefehle anfechten und sich nicht einschüchtern lassen.
Weitere Auskünfte: Rolf Beyeler, Stabstelle Präsidium Unia, 079 603 27 22