Grossaufmarsch an der proTELL-Generalversammlung: NEIN zur Volksinitiative "Schutz vor Waffengewalt" und Versachlichung der Waffendiskussion
Dornach (ots)
Regierungsrätin Esther Gassler, Militärdirektorin Kanton Solothurn, appellierte an das Schweizervolk zur Milizarmee Sorge zu tragen. Die Angehörigen der Armee seien bereit, notfalls ihr Leben für das Land hinzugeben und verdienen deshalb unser volles Vertrauen. Die Diskussion rund um das Waffenrecht müsse versachlicht werden; Probleme mit Waffen hätten mit deren Besitzer etwa soviel zu tun, wie Autoraser mit ihren Aiutos.
Nationalrat Jakob Büchler (CVP SG) wies als GV-Referent auf die ablehnenden Beschlüsse des Nationalrates in der Frühjahrssession 2009 zum Verbot der weiteren Heimabgabe der persönlichen Waffe etc. hin und forderte die Korrektur des unsinnigen Entscheides zur Schaffung eines teuren und nutzlosen zentralen Waffenregisters hin.
Alt Nationalrat Willy Pfund, Präsident proTELL hielt fest, dass ein waffenloses Volk ein wehrloses Volk sei. Er kritisierte scharf, wie die Waffen-Gegnerschaft zwar permanent Schusswaffen-Gewaltlosigkeit predige, sich aber in keiner Weise um die wirklichen Ursachen der steigenden Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft künmmere. Vordergründig will die Gegnerschaft des freiheitlichen Waffenrechts mit der Volksinitiative die totale Entwaffnung des Volkes erzwingen. Hintergründig gehe es ihr jedoch um die Abschaffung unserer Milizarmee sowie der schweizerischen Wehr- und Schützentradition.
Statt flächendeckende Verbote fordert proTELL ohne wenn und aber:
1. Uneingeschränkte Beibehaltung der Heimabgabe der persönlichen Waffe als gegenseitiger Vertrauensbeweis von Regierung und Bevölkerung
2. Verzicht auf weitere Verschärfungen des Waffenrechts sowohl landesintern wie auch bei der nun für unser Land geltenden EU-Waffen-Richtlinie
3. Konsequente Anwendung des geltenden Waffenrechts durch die admministrativen und richterlichen Behörden, statt die Ursache eines Täters im Versagen von Gesellschaft und Politik zu suchen.
4. Keine kantonalen Alleingänge! Waffengesetz und Waffenverordnung sind für alle gleich, auch für kantonal zuständige Funktionäre
5. Verlässliche Selbstverantwortung von allen Waffenbesitzern
6. Erziehung der Kinder, Jugendlichen und der Gesellschaft zum verantwortungsbewussten Umgang mit Waffen und gefährlichen Gegenständen
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