Entlassung einer Heimleiterin in Genf: Die Heilsarmee nimmt Stellung zu den Vorwürfen
Bern (ots)
Einer gekündigten Offizierin der Heilsarmee in Genf gelingt es, seit einigen Wochen mit gezielten Fehlinformationen das Vertrauen in die Organisation in der Öffentlichkeit zu untergraben. Die Heilsarmeeleitung informiert zur aktuellen Situation.
Dem Entscheid des Territorialleiters der Heilsarmee, Kommissär Edouard Braun, vom 15. November 2005, die Leiterin des Frauenheims der Heilsarmee in Genf (Au Coeur des Grottes), Majorin Evelyne Gosteli, zu entlassen, ist ein monatelanger Streit zwischen ihr und der Direktion vorausgegangen. Hintergrund dafür ist ein vollständiger gegenseitiger Vertrauensbruch. Trotz beträchtlicher Anstrengungen von Seiten der Heilsarmeeleitung trat keine Besserung in der gegenseitigen Beziehung ein. Der gekündigten Mitarbeiterin gelingt es nun, über die Medien und bei den Behörden irreführende Aussagen über die Verwendung von Spendengeldern und über den Verwaltungsaufwand der Heilsarmee zu verbreiten.
In einem ersten Bericht im Westschweizer Fernsehen warf Frau Gosteli der Heilsarmeeleitung undurchsichtiges Finanzgebaren vor; sie bekomme für ihr Heim keine Mittel aus dem Sammelertrag. Nur: Das Heim "Au Coeur des Grottes" erhält sowohl vom Kanton als auch von der Stadt Genf eine Subvention sowie direkte Spenden von mehreren hunderttausend Franken pro Jahr. Die allgemeinen Spendengelder der Heilsarmee werden für Projekte eingesetzt, die nicht mit solcher Unterstützung rechnen können.
Am 16. Dezember wurde ein Entscheid der Finanzkommission des Genfer Grossen Rates publik, die Subventionen für vier Institutionen der Heilsarmee bis auf weiteres einzufrieren, bis genaue Informationen über einen Betrag von 300'000 Franken vorliegen würden. Es geht um die Verrechnung von Dienstleistungen des Hauptquartiers an seine dezentralen Institutionen mit einem Gesamtbudget von rund 16 Mio. Franken in den Bereichen Personaladministration, Finanzen und Controlling sowie Informatik. Hauptvorwurf der Finanzkommission: Die Heilsarmee habe ein Schreiben des zuständigen Regierungsrates nicht beantwortet. Diese Antwort an den Regierungsrat wurde jedoch bereits im Februar 2005 per eingeschriebener Post zugestellt. Weshalb die Finanzkommission davon nicht in Kenntnis gesetzt wurde, entzieht sich dem Wissen der Heilsarmee. Seither wurden jedoch Leistungsverträge zwischen dem Kanton und der Heilsarmee unterzeichnet, so dass kein Anlass vorlag, am intakten Einvernehmen mit den zuständigen Genfer Behörden zu zweifel n. Die stellvertretende Leiterin der Institution "au Coeur des Grottes", Frau Annemarie von Arx, ist Mitglied der grossrätlichen Finanzkommission.
Am 28.12.2005 erhielt Majorin Gosteli von der Heilsarmee die schriftliche Bestätigung ihrer Kündigung, welche ihr vom Territorialleiter bereits am 15. November mündlich mitgeteilt worden war. Seither versucht sie mit gewissem Erfolg, ihre Kündigung als Folge ihrer Kritik an der Zentrale darzustellen, was jedoch nicht den Tatsachen entspricht.
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