Vorsorgen ist bei Domainnamen besser als Klagen - Markenrechte durchsetzen ist auch nach dem Fall "Maggi" schwierig
Zürich (ots)
Frohe Kunde für Firmen, die einen besetzten Domainnamen mit ihrem Markennamen erkämpfen wollen: Nestlé hat vor Bundesgericht maggi.com erhalten. Aber Achtung, der Fall ist nur auf berühmte Marken anwendbar. Sicherer und günstiger als Klagen ist es, ein sorgfältig gepflegtes Portfolio von Domainnamen zu unterhalten.
Maggi.com gehört Nestlé, der Inhaberin der Marke Maggi, und nicht einer Familie mit gleichem Namen. Das hat das Bundesgericht entschieden*. Begründung: Der durchschnittliche Internetbenutzer erwarte hinter dieser Adresse die berühmte Marke für Suppen, Würzen und Fertiggerichte. Nicht eine unbekannte Familie.
Nestlé hat Glück gehabt, denn eine Internetadresse, Domainnamen genannt, erhält der, der sie zuerst verlangt. In diesem Fall die Familie Maggi. Nestlé musste den langen Rechtsweg bis zum Bundesgericht einschlagen, um die Markenrechte von Maggi durchzusetzen.
Nestlés Rettung war, dass das Bundesgericht "Maggi" als "berühmte Marke" einstufte. Dieser Kategorie von Marken käme ein besonderer Schutz zu, der stärker zu gewichten sei als die Namensrechte der Familie, schreiben die Bundesrichter.
Die 10 Gebote des Digital Brand Managements beachten
"Nicht jeder Markeninhaber kann diesen Schutz geltend machen", warnt Kenneth Linnebjerg, CEO von Speednames, dem führenden Unternehmen für Digital Brand Management, dem Schutz von Marken im Internet, in der Schweiz: "Nur Firmen mit sehr starken Marken, vor allem grossen Consumer Brands, können ihre Rechte vor Gericht so umfassend durchsetzen wie Nestlé."
Um eine Marke im Internet zu schützen, müssen die richtigen Domainnamen registriert werden. Linnebjerg rät jedem Unternehmen, ein Portfolio von Domainnamen zu unterhalten, das die Zielmärkte korrekt abbildet. Ins Portfolio gehören der Firmenname und die Markennamen als generische Top Level Domains wie .com oder .biz und die Endungen jener Länder, wo das Unternehmen tätig ist. Dazu kommen allgemeine Begriffe, welche die Geschäftstätigkeit oder Produkte gut beschreiben. "Die rund hundert Franken, die jeder Domainname pro Jahr kostet, sind vernachlässigbar im Vergleich zu den Gerichts- und Anwaltskosten für einen Prozess, dessen Ausgang völlig unsicher ist", sagt Linnebjerg.
"Domainnamen sind ein wichtiger Teil des Werts jeder Marke", unterstreicht Linnebjerg. Sie sind unabdingbar dafür, dass ein Unternehmen von Suchmaschinen gefunden wird. Und sie verhindern, dass unter einer real erscheinenden Adresse Seiten von Betrügern oder verärgerten Kunden installiert werden.
An was muss man alles denken, damit nichts schief geht? www.digitalbrandmanagement.ch führt die "10 Gebote des Digital Brand Managements" auf. Wer sie umsetzt, erreicht einen guten Schutz seiner Marke im Internet.
Wenn ein wichtiger Domainname bereits besetzt ist, so ist ein Rückkauf häufig die bessere Lösung als der Rechtsweg. Richtig angegangen, führten Verhandlungen mit dem bisherigen Inhaber eines Domainnamens häufig zum Erfolg, weiss Kenneth Linnebjerg: "Ein Rückkauf geht schneller als ein Gerichtsverfahren und der Ausgang ist viel besser kalkulierbar. Rechnet man alle Kosten und Einnahmeausfälle mit ein, so ist ein Rückkauf häufig auch günstiger."
Über Speednames
Speednames ist ein führender internationaler Registrator von Domainnamen mit Sitz in Kopenhagen, Dänemark, und einer Niederlassung in Zürich. Spezialisiert auf die Suche, Auswahl, Registrierung, Verwaltung und Überwachung von Domainnamen, berät Speednames ihre Kunden in allen Fragen des Digital Brand Managements: Recht, Technik, Wirtschaftlichkeit und Administration. Für den optimalen Schutz ihrer Marken im Internet zählen unter anderen Swiss Casinos, die Sortenorganisation Emmentaler und Swisscom Eurospot auf Speednames.
* Bundesgerichtsentscheid 4C.376/2004
Kontakt:
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