Sanfte Reform der Schweizer Mehrwertsteuer. Vereinfachung für KMU.
Zürich (ots)
Neuer Online-Ratgeber zum Mehrwertsteuerrecht vom WEKA Verlag
Die sanfte Reform der Schweizer Mehrwertsteuer reduziert dank Vereinfachungsmassnahmen den Arbeitsanfall und die Risiken für KMU. Der neue Online-Ratgeber "WEKA MWST" zeigt mit verständlichen Praxiskommentaren auf, wie KMU davon profitieren können.
Der Bundesrat hat zum zehnten Jahrestag zur Einführung der Mehrwertsteuer, welcher am 1. Januar 2005 erfolgte, eine sanfte Reform der Schweizer Mehrwertsteuer angekündigt. Ziel dieser Reform soll einerseits die Korrektur von festgestellten Mängel sein sowie die Einführung von gewissen Vereinfachungsmassnahmen, welche den Arbeitsanfall und die Risken insbesondere bei KMU's reduzieren sollten. Dieser Prozess wurde dabei in einem ersten Schritt bereits am 1. Januar 2005 mit einer Reihe von Praxisänderungen eingeleitet und findet nun seine Fortsetzung in den von der Eidgenössische Steuerverwaltung, Hauptabteilung Mehrwertsteuer (ESTV) publizierten Änderungen in ihrer Verwaltungspraxis per 1. Juli 2005.
Eine Aufstellung der Änderungen sowie eine kurze Kommentierung einer Auswahl der wesentlichsten Neuerungen sind nun auf dem neuen Online-Ratgeber "WEKA MWST" veröffentlicht worden:
Ein ausgewählter Auszug aus "WEKA MWST":
Partielle Nutzungsänderung bei Gegenständen und Dienstleistungen
Bisherige Praxis
Wenn das Verhältnis der Verwendung von Gegenständen und Dienstleistungen zwischen dem steuerbaren und dem nicht steuerbaren Bereich ändert, handelt es sich um eine Nutzungsänderung. Bei partiellen Nutzungsänderungen lässt die ESTV die effektive und die annäherungsweise Ermittlung zu. Nach bisheriger Praxis der ESTV beinhaltete dabei die annährungsweise Nutzungsänderung, dass die Einlageentsteuerung bzw. Eigenverbrauchsbesteuerung nur vorgenommen werden musste, soweit die Veränderung des Anteils von steuerbaren zu ausgenommenen Verwendungen zum Vorjahr mehr als 10 % betrug. Die gewählte Methode (annäherungsweise oder effektive) musste 10 Jahre beibehalten werden.
Praxisänderung per 1. Juli 2005
Neu erhöht sich die bei der annäherungsweisen Ermittlung relevante Grenze auf 20 %. Dabei wird den Steuerpflichtigen zugestanden, den neuen Prozentsatz auch vor Ablauf der oben erwähnten Anwendedauer von 10 Jahren anzuwenden. Jene Steuerpflichtige, welche von einem solchen Methodenwechsel Gebrauch machen möchten, haben die ESTV bis spätestens zum 31. Dezember 2005 zu kontaktieren.
Weitere Kommentare zu folgenden Praxisänderungen auf "WEKA MWST":
- Gemischte Verwendung von Gegenständen und Dienstleistungen - Selbständige Hauptleistungen im Zusammenhang mit Bildungsleistungen - Rauchgaskontrollen - Durchführung von Sportanlässen - Kostenaufschlag für Leistungen zwischen Konzerngesellschaften - Vorsteuer auf Dividenden und Erträgen aus Veräusserungsgewinnen bei Holdinggesellschaften - Voraussetzungen für Fälle der direkten Stellvertretung - Verkauf von Ess- und Trinkwaren zum Mitnehmen (sog. Verkauf "über die Gasse" bzw. "Take away") - Praxisgemeinschaften (z.B. Anwalts- und/oder Notariatskanzleien, Ärzte- und Zahnärzte-Zentren), bei denen die einzelnen Mitglieder nach aussen in eigenem Namen auftreten; Unkostengemeinschaft (Vorgesellschaft)
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Herausgeber: Dr. Manuel Vogel ist Spezialist mit überwiegendem Tätigkeitsgebiet Mehrwertsteuer. Seit 1997 berät er in nationalen und internationalen MWST-Fragen. Er ist verantwortlicher Herausgeber des Online-Ratgebers "WEKA MWST" und koordiniert ein Experten-Team aus Rechtsprechung, Verwaltung und Beratung.
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Über WEKA Verlag AG:
Die WEKA Verlag AG wurde 1978 in Zürich gegründet und beschäftigt rund 65 Mitarbeitende. Die Produkte richten sich an Fach- und Kaderleute und liefern umfassende, praxisorientierte und topaktuelle Informationen, modern aufbereitet. Das WEKA-Sortiment umfasst rund 90 Ratgeber und Online-Angebote aus den Bereichen Management, Finanzen und Steuern, Recht, Personal, Bau, Technik, Umwelt, Informatik, Medizin, Schule. Die WEKA Verlag AG ist eine Tochtergesellschaft der deutschen WEKA Business Information GmbH & Co. KG.
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