Stellungnahme GastroSuisse zur Passivrauchschutzverordnung: GastroSuisse übt harsche Kritik - Eine Verschärfung über die Hintertüre ist inakzeptabel
Zürich (ots)
Der Vorstand von GastroSuisse hat an seiner Sitzung vom 19. August 2009 die Stellungnahme zur Passivrauchschutzverordnung verabschiedet. Der führende Verband für Hotellerie und Restauration kritisiert mit aller Deutlichkeit das unverkennbare Ansinnen des Bundesamtes für Gesundheit, durch die Hintertüre der Verordnung das am 3. Oktober 2008 durch die eidgenössischen Räte beschlossene nationale Passivrauchschutzgesetz verschärfen zu wollen. GastroSuisse weist den Verordnungsentwurf zurück und fordert Korrekturen.
Die Passivrauchschutzverordnung will regeln, was im Gesetz keine Basis findet. Das ist inakzeptabel. Weder eine Verschärfung der Anforderungen an Raucherräume, noch ein Verbot von Ausschankanlagen in Fumoirs haben eine gesetzliche Grundlage. Ähnliches gilt für die Belüftung von Fumoirs.
Die Verordnungsvorlage ist in wesentlichen Punkten unklar und weder branchengerecht, noch umsetzbar. Was als geschlossener Raum gilt, ist nicht nachvollziehbar. Es ist zudem sachfremd, Durchreichen, die im Gastgewerbe weit verbreitet sind, zu untersagen. Das Verbot von Angebotsbeschränkungen in Nichtraucherräumen widerspricht der Gleichbehandlung der Gäste und kann nicht unterstützt werden. Das Gastgewerbe möchte sowohl rauchende wie auch nicht rauchende Gäste bedienen.
GastroSuisse fordert im Interesse ihrer rund 21'000 Mitgliederbetriebe einen Verordnungsentwurf, der klar und für die Branche umsetzbar ist. Noch mehr Unsicherheiten bei der Regelung des Passivrauchschutzes sind der Sache nicht dienlich.
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