Covid-19-Geschäftsmietegesetz ist verfassungskonform
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Zürich (ots)
Das Geschäftsmietegesetz ist mit der Bundesverfassung vereinbar. Ein neues Gutachten von Rechtsprofessor Felix Uhlmann bestätigt dies und widerspricht damit dem Hauseigentümerverband.
Am 29. Oktober 2020 behandelt der Nationalrat das Covid-19-Geschäftsmietegesetz. Dieses sieht für die Zeit der behördlich angeordneten Schliessung im vergangenen Frühling grundsätzlich eine Mietzinsreduktion um 60% vor.
Wirtschaftsfreiheit und Eigentumsgarantie bleiben gewahrt
Der Hauseigentümerverband moniert mittels Dr. Peter Karlen, Vorstandsmitglied der Sektion Stadt Zürich, die Rückwirkung beim Geschäftsmietegesetz und behauptet, das Gesetz verletze die Wirtschaftsfreiheit und Eigentumsgarantie.
Derartige Bedenken sind unbegründet. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten vom unabhängigen Rechtsprofessor Felix Uhlmann im Auftrag von GastroSuisse und weiteren Branchenverbänden. Der renommierte Staatsrechtsgelehrte der Universität Zürich erachtet das vorgesehene Gesetz für verfassungsmässig und sieht darin keine unzulässige Rückwirkung, zumal das Zivilrecht Raum für solche Eingriffe in Verträge lasse. Sodann mache es privatrechtliche Normen aus, dass sie tendenziell zulasten oder zugunsten einer Partei ausgingen. Unzulässige Eingriffe in die Wirtschaftsfreiheit und Eigentumsgarantie seien auch mit Blick auf den vorgehsehenen Verteilschlüssel nicht ersichtlich. Vielmehr würde eine umstrittene Frage des Zivilrechts verfassungskonform geklärt, was Rechtssicherheit schaffe und Zivilgerichte entlaste.
Mietzinsreduktion ist alternativlos
Kleine und mittlere Betriebe befinden sich aufgrund der Corona-Krise in einer existenzbedrohenden Lage. Mit der zweiten Welle hat sich die Situation deutlich zugespitzt. Die finanziellen Reserven sind vielerorts aufgebraucht und eine Regelung der Verhältnisse ist mehr als notwendig. Bisher konnten rund 65% der Betriebe mit dem Vermieter keine Lösung finden und würden ohne politische Lösung gezwungen, den kosten- und zeitintensiven Rechtsweg zu beschreiten. Es droht eine Verfahrensflut und die Überlastung der Gerichte.
Das Geschäftsmietegesetz steht im Einklang mit der Bundesverfassung und wird dringend benötigt: Es führt zu einer fairen Risikolastenverteilung zwischen Vermietern und Mietern, schafft Rechtssicherheit und entlastet die Gerichte. Das Parlament steht nun in der Pflicht, Nägel mit Köpfen zu machen und sich zum mittelständischen Gewerbe zu bekennen.
Zürich, 26. Oktober 2020
Pressekontakt:
Verband der Geschäftsmieter, Dr. Armin Zucker, Vizepräsident,
Telefon 079 603 95 08, az@zucker-legal.ch
GastroSuisse, Casimir Platzer, Präsident,
Telefon 044 377 53 53, communication@gastrosuisse.ch