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Gemeinsame Einrichtung KVG

Konkurs Krankenkasse KBV ohne nachteilige Auswirkungen auf frühere Versicherte

Zürich (ots)

Die Krankenkasse KBV hat ihren aktiven Betrieb auf
Ende Juni 2004 eingestellt, wie die Aufsichtsbehörden des Bundes
bereits im Mai 2004 mitgeteilt haben. Auslöser bildete eine massive
Überschuldung. Seit der Betriebseinstellung wurden, unter Mitwirkung
der Aufsichtsbehörden, die nötigen Schritte im Hinblick auf die
Konkurseröffnung eingeleitet. Diese wurde am 28. April 2005 verfügt.
Durch zwei Sicherungsmassnahmen des Gesetzgebers bleibt jedoch ein
Konkursverfahren ohne nachteilige Auswirkungen auf die Versicherten
in der Grund- und der Zusatzversicherung.
Die Krankenkasse KBV (Winterthur) hatte das Eidgenössische
Departement des Innern (EDI) um Entzug der Bewilligung zur
Durchführung der sozialen Krankenversicherung ersucht. Das EDI hat
diesem Gesuch entsprochen und die Anerkennung als Krankenkasse auf
den 30. Juni 2004 entzogen. Entzieht das EDI einer Krankenkasse die
Anerkennung, kann diese auch das Geschäft mit Zusatzversicherungen
nicht weiter betreiben. Der KBV wurde deshalb auf den 30. Juni 2004
auch die Bewilligung für den Betrieb der Zusatzversicherungen vom
zuständigen Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) entzogen.
Hintergrund der Betriebseinstellung bildete eine massive
Überschuldung der KBV im Jahre 2003. Die Krankenkasse war nicht in
der Lage, Nachforderungen in den Risikoausgleich zu bezahlen. Der
Risikoausgleich in der Krankenversicherung wird von der Stiftung
„Gemeinsame Einrichtung KVG" (Solothurn) durchgeführt. Aus
Neuberechnungen des Risikoausgleichs aufgrund eines
Datenlieferungsfehlers der KBV ergaben sich massive Nachforderungen.
Die Gemeinsame Einrichtung KVG hat die KBV wegen den ausstehenden
Forderungen in der Höhe von ca. 52 Millionen Franken betrieben. Die
Konkurseröffnung über eine Krankenkasse, welche auch
Zusatzversicherungen betreibt, bedarf der Zustimmung durch das
Bundesamt für Privatversicherungen (BPV). Das BPV hat die Zustimmung
vorerst nicht erteilt, um die Zusatzversicherten zu schützen. Nachdem
nunmehr keine nachteiligen Folgen für die Versicherten absehbar sind,
hat das BPV die Zustimmung zur Konkurseröffnung erteilt.
Die Konkurseröffnung wurde durch das Bezirksgericht Winterthur
ausgesprochen, welches dem an sich  zuständigen Konkursamt
Winterthur-Altstadt den entsprechenden Vollzugsauftrag erteilen hat.
Für die Durchführung dieses speziellen Konkursverfahrens wurde jedoch
die Verwaltungskommission des Obergerichtes des Kantons Zürich Felix
H. Boller zum ausserordentlichen Stellvertreter des Konkursamtes
ernannt, welcher mit der Mobilen Equipe des Notariatsinspektorats des
Kantons Zürich die Abwicklung dieses Konkurses übernimmt.
Der Konkurs bleibt, wie erwähnt, ohne nachteilige Auswirkungen auf
die früheren Versicherten der KBV, da der Gesetzgeber für einen
solchen Fall zwei unterschiedliche Sicherungsmassnahmen vorsieht:
  • In der sozialen Krankenversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung, freiwillige Taggeldversicherung) gewährleistet der Insolvenzfonds der Gemeinsamen Einrichtung KVG die Kostenübernahme.
  • Bei den Zusatzversicherungen dient das so genannte gebundene Vermögen des Versicherers der Sicherung der Ansprüche der Versicherten. Das gebundene Vermögen wird vom Versicherer selber verwahrt oder in Fremdverwahrung gegeben. Wird es selber verwahrt, so muss es ausgeschieden und als solches bezeichnet werden.
Die Kostenübernahme für die früheren Versicherten der KBV (50'000
Versicherte in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung,  20'000
Versicherte in der freiwilligen Taggeldversicherung, 15'000
Versicherte mit Zusatzversicherungen) für Behandlungen bis zur
Betriebseinstellung am 30. Juni 2004 ist damit gesichert.
Für die Versicherten bzw. die Leistungserbringer, welche der KBV
Rechnungen für Behandlungen vor dem 1. Juli 2004 zustellen, ergibt
sich nur eine Änderung des Ansprechpartners. Seit Konkurseröffnung
ist nicht mehr die KBV zuständig für die Bearbeitung dieser
Rechnungen, sondern die Gemeinsame Einrichtung KVG in Solothurn. Der
KBV zugestellte Rechnungen werden an die Gemeinsame Einrichtung KVG
weitergeleitet.
Für alle übrigen Forderungen wird auf die Publikation im
Schweizerischen Handelsamtsblatt und im Amtsblatt des Kantons Zürich
verwiesen.
Auskünfte:
Gemeinsame Einrichtung KVG
Aline Froidevaux
Abteilungsleiterin Insolvenz
Tel.: +41/32/625'30'72
Notariatsinspektorat des Kantons Zürich
Mobile Equipe:
Christa Sedelberger
Konkurssekretärin
Tel.: +41/44/256'17'30