Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO
Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO: Was tun bei Zahnunfall?
Bern (ots)
Zahnunfälle passieren zuhause, in der Freizeit oder beim Sport. Junge Menschen sind besonders betroffen: Etwa 50% aller Kinder und Jugendlichen in Europa erleiden heute vor dem 16. Lebensjahr einen Zahnunfall. Eine neue SSO-Broschüre informiert Eltern sowie Aufsichtspersonen in Schulen, Schwimmbädern und Sportvereinen über das richtige Verhalten.
Geschieht ein Zahnunfall, ist überlegtes Handeln wichtig: Bleibende Zähne können bei richtigem Verhalten sehr oft gerettet werden! Die wichtigsten Grundsätze:
1. Ruhe bewahren und überlegt handeln
2. Bei starker Blutung auf Gaze oder Stofftaschentuch beissen, äusserlich Eis auflegen
3. Sofort Zahnarzt oder Zahnklinik aufsuchen - bei jedem Zahnunfall!
Ist ein Zahn locker oder verschoben, muss er in seiner Position belassen werden. Abgebrochene Zahnstücke können in Wasser, ausgeschlagene Zähne in kalte Milch oder in eine spezielle Zahnrettungsbox gelegt werden. Danach sollte unverzüglich ein Zahnarzt konsultiert werden.
Der Zahnarzt untersucht die betroffenen Zähne und prüft (z.B. mit einem Röntgenbild und dem Kältestab), wie stark der Zahn, die Wurzel oder der Nerv verletzt sind. Abgebrochene Zahnstücke werden soweit möglich wieder angeklebt. Gelockerte, verschobene oder hineingeschlagene Zähne werden wieder an ihren Platz gerückt und mit einer Schiene fixiert. Herausgeschlagene, bleibende Zähne schliesslich werden wieder eingesetzt.
Je rascher ein Zahnarzt aufgesucht wird, desto grösser die Erfolgsaussichten - Zeit ist kostbar! Herausgeschlagene Zähne bleiben bei Lagerung in einer Zahnrettungsbox während mindestens 24 Stunden vital, in kalter Milch nur kurze Zeit. Gelockerte oder verschobene Zähne sollten möglichst rasch nach dem Unfall geschient werden.
Zahnunfälle sind versichert. Bei Arbeitnehmenden, welche über ihren Arbeitgeber versichert sind, ist die Betriebs- bzw. Nichtbetriebsunfallversicherung zuständig. Bei Nichterwerbstätigen (Kinder, Jugendliche oder Pensionierte) ist es die im Unfallzeitpunkt zuständige Krankenversicherung. Alle Zahnunfälle sollten der Versicherung unverzüglich gemeldet werden.
Kontakt:
Felix Adank
Presse- und Informationsdienst SSO
Tel.: +41/31/310'20'80
Internet: www.sso.ch