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Denner darf wieder Kaffee-Kapseln verkaufen
Superprovisorische Massnahmen gegen Denner aufgehoben

Zürich (ots)

Das Handelsgericht St. Gallen hat entschieden, den Verkaufsstopp gegen den führenden Schweizer Lebensmitteldiscounter betreffend die nespresso-kompatiblen Denner Kaffee-Kapseln aufzuheben. Das Gericht begründet den Entscheid im Wesentlichen damit, dass erhebliche Zweifel an der Gültigkeit der Formmarke bestehen, weil glaubhaft gemacht wurde, dass die Form im Hinblick auf die Kompatibilität mit Nespresso-Maschinen technisch notwendig ist. Denner wird die Kaffee-Kapseln so schnell als möglich wieder in den Verkauf bringen.

Aufgrund eines superprovisorischen Entscheides des Handelsgerichtspräsidenten des Kantons St. Gallen vom 10. Januar 2011, durfte Denner seine Kaffee-Kapseln, die kompatibel mit Nespresso-Maschinen sind, vorübergehend nicht verkaufen. Das St. Galler Handelsgericht hat diesen Verkaufsstopp per sofort aufgehoben. Dies mit der Begründung, dass erhebliche Zweifel an der Gültigkeit der Formmarke bestehen, weil glaubhaft gemacht wurde, dass die Form im Hinblick auf die Kompatibilität mit Nespresso-Maschinen technisch notwendig ist.

Der Verkauf der Denner Kapseln wird in rund drei Wochen wieder sukzessive aufgenommen.

Von den superprovisorischen Massnahmen war nicht nur der führende Lebensmitteldiscounter betroffen, sondern auch der Hersteller der Kapseln, der die Produktion vorläufig einstellen musste. Die Geschäftsführung der Alice Allison SA in Grono ist erleichtert: "Wir sind froh, dass das Gericht zu unseren Gunsten entschieden hat. So können wir auch unsere Mitarbeitenden wieder einstellen und die Produktion wieder aufnehmen."

Ein weiteres Gesuch um vorsorgliche Massnahmen wegen Patentverletzung ist durch die Nestlé AG, beziehungsweise Nespresso AG, beim Handelsgericht des Kantons Zürich am 21. Januar 2011 eingereicht worden. Das Handelsgericht des Kantons Zürich hat dieses Gesuch am 24. Januar 2011 in allen Punkten abgewiesen.

Nach dem Entscheid des Handelsgerichts St. Gallen hat Nestlé, beziehungsweise Nespresso, jetzt die Möglichkeit, die Hauptklage im ordentlichen Verfahren einzureichen. Das Verfahren mit einer Hauptklage kann sich über mehrere Monate oder gar Jahre ziehen. Denner ist es aber erlaubt, die Kapseln auch während dem laufenden Verfahren weiter im Sortiment zu führen. Nestlé kann den Massnahmeentscheid zusätzlich mit einer Beschwerde beim Bundesgericht anfechten.

Kontakt:

Denner Unternehmenskommunikation
Nicole Schöwel
Tel.: +41/44/455'10'90
Mobile: +41/79/340'59'70
E-Mail: medien@denner.ch

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