PwC-Studie: Erhebung zur Auswirkung der Revision auf die Qualität der Jahresabschlüsse börsenkotierter Schweizer Gesellschaften - Welchen Mehrwert bringt die Revision?
Zürich (ots)
Nur wenige Schweizer Unternehmen legen dem Wirtschaftsprüfer eine einwandfreie Jahresrechnung vor. 54 Prozent der Unternehmen nehmen aufgrund der Prüfung Korrekturen in der Bilanz und der Erfolgsrechnung vor. Im Schnitt bearbeiten die Wirtschaftsprüfer fünf Versionen der Jahresrechnungen; die Bandbreite reicht von einer bis zu über zehn Fassungen. Bei 98 Prozent der Jahresabschlüsse stellten die Wirtschaftsprüfer einen Anpassungsbedarf im Anhang fest, der vor allem aus Mängeln in der Darstellung, Offenlegung oder Verständlichkeit resultiert. Diese Ergebnisse gehen aus einer Untersuchung von PricewaterhouseCoopers (PwC) Schweiz hervor, bei welcher sie der Frage nach der Entstehung des Mehrwerts der Revision nachgeht. Die Studie zeigt, dass die Revision mehr als den Konformitätsnachweis liefert - sie erhöht die Qualität des Jahresabschlusses und bildet die Basis für das Vertrauen der Anspruchsgruppen in das geprüfte Unternehmen.
Aufgabe des Wirtschaftsprüfers ist es, die Jahresrechnung daraufhin zu überprüfen, ob sie dem Gesetz, den gewählten Rechnungslegungsgrundsätzen und den Statuten des Unternehmens entspricht. Mit diesem Konformitätsnachweis bildet die Arbeit des Wirtschaftsprüfers die Grundlage dafür, dass der Kapitalmarkt in die Angaben des geprüften Unternehmens vertrauen kann. Zudem gibt die Wirtschaftsprüfung dem Verwaltungsrat die Gewissheit, dass dieser sich auf die Richtigkeit der Abschlüsse verlassen und damit seiner gesetzlich vorgeschriebenen Rolle nachkommen kann.
54 Prozent der börsenkotierten Unternehmen müssen im Laufe der Prüfung Korrekturen in der Bilanz und der Erfolgsrechnung vornehmen. Die Gründe für die insgesamt hohe Korrekturquote bei Abschlüssen liegen hauptsächlich in einer Fehlinterpretation der Rechnungslegungsgrund-sätze, unangemessenen Bewertungen, nicht hinreichenden internen Kontrollen oder Buchungs-fehlern. Die Untersuchung zeigt nun, dass die Revision noch mehr leistet. In 80 Prozent der Management Letter, in denen der Abschlussprüfer die Unternehmensführung über Feststellungen aus der Prüfung informiert, finden sich Aussagen zu Kontrollschwächen. In 50 Prozent der Fälle weist die Revisionsstelle auf Geschäftsrisiken hin, in 60 Prozent auf steuerliche Risiken. Dadurch leistet die Wirtschaftsprüfung einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung und Sicherheit von Geschäftsabläufen und internen Kontrollsystemen.
Die Anpassungen, die wegen der Revision vorgenommen werden müssen, verbessern die Qualität der Jahresrechnung ("true and fair view") primär bezüglich Klarheit und Verständlichkeit wesentlich. Dies ist bedeutend für die Schaffung von Transparenz und schlägt sich positiv auf das Vertrauen des Kapitalmarktes in die Unternehmung nieder. Hinsichtlich der Jahresergebnisse sowie des Eigenkapitals wirken sich die vorgenommenen Korrekturen quantitativ weniger bedeutend aus. Peter Ochsner ergänzt dies wie folgt: "Interessant ist die Tatsache, dass die veranlassten Korrekturen zu höheren Jahresergebnissen führten und sich somit zugunsten der geprüften Unternehmen auswirkten."
46 Prozent der geprüften Unternehmen legten ihre Bilanz und Erfolgsrechnung so zur Prüfung vor, dass keine spätere Anpassung vorgenommen werden musste. Insbesondere Gesellschaften, die auch der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC unterstehen, legten ausnahmslos einwandfreie Rechnungen zur Prüfung vor. Ähnliches gilt für Blue-Chip-Unternehmen, deren Titel im Swiss Market Index (SMI) enthalten sind: Nur 29 Prozent der in diesem Segment untersuchten Unternehmen mussten ihre Bilanz oder Erfolgsrechnung im Laufe der Revision korrigieren.
Ungenügende Transparenz im Anhang
Vor allem im Anhang, der die einzelnen Posten der Bilanz, der Erfolgsrechnung und der Mittel-flussrechnung erläutert und aus diesem Grund für Investoren und Finanzanalysten von hohem Aussagegehalt ist, besteht Optimierungspotenzial: Bei 98 Prozent der untersuchten Gesellschaf-ten stellten die Wirtschaftsprüfer einen Anpassungsbedarf fest, der vor allem aus fehlerhaften Darstellungen, einer unzureichenden Offenlegung oder mangelnder Verständlichkeit resultiert.
Unsicherheiten bei der Interpretation der Standards
61 Prozent der untersuchten Unternehmen haben Schwierigkeiten, einzelne Rechnungslegungs-standards richtig zu interpretieren und in die Praxis umzusetzen. Wie Peter Ochsner, Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter Wirtschaftsprüfung von PricewaterhouseCoopers Schweiz, erläutert, liegt ein wichtiger Grund dafür in der Komplexität der Rechnungslegungsnormen: "Viele Unsicherheiten beziehen sich auf Standards, die kurz vor dem betreffenden Geschäftsjahr geändert wurden, beispielsweise die Standards über die Bilanzierung von Leistungen zur Altersvorsorge (IAS 19), über die erfolgswirksame Bilanzierung aktienbasierter Vergütungsinstrumente (IFRS 2) oder über die Vorsorgeverpflichtungen (FER 16)."
Ein weiterer Grund liegt in der Tatsache, dass die offizielle Interpretation eines neuen Standards zumeist lange nicht verfügbar ist. Es kann bis zu zwei Jahre dauern, bis das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), das für die Auslegung der International Financial Reporting Standards (IFRS) zuständig ist, seine Interpretationen veröffentlicht. Diese Verzögerung kann dazu führen, dass die Rechnungslegung rückwirkend geändert werden muss. Bei 15 Prozent der untersuchten Gesellschaften war dies der Fall; bei einem Drittel führte diese Verzögerung zu Anpassungen in der Bilanz und der Erfolgsrechnung des Vorjahres, sogenannten Restatements. Der hohe Korrekturbedarf wird jedoch durch zwei Faktoren relativiert: die meist geringe Schwere der Fehler und die Tatsache, dass Anpassungen aufgrund von Fusionen, Akquisitionen, der Änderung des Konsolidierungskreises oder einer Umstellung der Rechnungslegung unumgänglich sind und in der Regel zu einem Restatement führen.
Funktionierende Kontrollen und Kommunikation mit dem Prüfer Unternehmen, bei denen die Bilanz und die Erfolgsrechnung die Prüfung ohne Anpassungen durchläuft, zeichnen sich durch fünf Merkmale aus: gut eingespielte Prozesse bei der Erstellung des Jahresabschlusses, ein funktionierendes internes Kontrollsystem, exzellente Vorbereitungs-arbeiten, eine offene und kontinuierliche Kommunikation mit dem Wirtschaftsprüfer und dessen frühzeitigen Beizug bei nicht alltäglichen Geschäftsereignissen. Dieses Vorgehen erhöht die Qualität der Abschlüsse und reduziert den Aufwand sowohl für das geprüfte Unternehmen als auch für den Prüfer.
Kontakt:
Peter Ochsner
PricewaterhouseCoopers
Mitglied der Geschäftsleitung, Leiter Wirtschaftsprüfung
E-Mail: peter.ochsner@ch.pwc.com
Claudia Sauter-Steiger
PricewaterhouseCoopers
Leiterin Public Relations
E-Mail: claudia.sauter@ch.pwc.com