Kanton Glarus: Aus den Verhandlungen des Regierungsrates vom 4. Sept. 2007: Ausserordentliche Landsgemeinde 2007
Glarus (ots)
Der Regierungsrat setzt die ausserordentliche Landsgemeinde auf Sonntag, 25. November (Verschiebungsdatum Sonntag, 2. Dezember) 2007 an. Weiter bewilligt er zu deren Durchführung Nachtragskredite von total 155'000 Franken zulasten der Laufenden Rechnung 2007.
Nachdem das Begehren für eine ausserordentliche Landsgemeinde mit 2279 gültigen Unterschriften zustande gekommen ist, nennt das Drehbuch - unter Vorbehalt der Termingestaltung durch den Landrat - folgende Daten:
- Beratung im Landrat 10. und 24. Oktober - Verteilung Memorial an Stimmberechtigte bis 9. November - Ausserordentliche Landsgemeinde 25. November - Verschiebungsdaten 2. und 9. Dezember
Das Projekt Gemeindestrukturreform "GL 2011" wird planmässig fortgesetzt. Nach wie vor ist der Landsgemeindeentscheid von 2006 zur Schaffung von drei Gemeinden gültig; die ausserordentliche Landsgemeinde wird über die Bestätigung oder Aufhebung dieses Entscheides, bzw. der diesem zugrunde liegenden Verfassungsbestimmungen zu befinden haben.
Motion betr. Rehabilitation Anna Göldi
Dem Landrat wird vorgeschlagen, die erwähnte Motion abzulehnen, jedoch allenfalls einen Auftrag zur Ausarbeitung von Konzept und Antragstellung für eine wissenschaftlich gesicherte Darstellung des Falles der Anna Göldi erteilen.
Die Motion betr. Rehabilitation von Anna Göldi weist einen Bezug zum soeben erschienenen Buch von Walter Hauser, Näfels, "Der Justizmord an Anna Göldi" auf. Das vorerst vom Autor eingereichte Begehren lehnte der Regierungsrat ab, weil die Verantwortung für die Geschichte einer einstigen Lebensgemeinschaft nicht übernommen werden könne: "Nachfolgende Generationen sind dazu nicht in der Lage; sie haben selbst für sie unverständliche Taten anzuerkennen, die Auswirkungen zu tragen, Lehren daraus zu ziehen," was die Glarnerinnen und Glarner getan hätten. "Das wichtigste, beispielhafteste und recht eigentlich von 'Wiedereingliederung' der einst zu unrecht Verurteilten zeugende Zeichen ist zudem bereits gesetzt: Die Glarner und Glarnerinnen haben die Geschichte aufgearbeitet, beschönigen nichts, sondern stehen zum gemachten Fehler ihrer Ahnen": solche Art von Rehabilitation gelte es zu fördern. Eine lange, 1846 einsetzende Reihe von Aussagen und Publikationen belegt das Auseinandersetzen, was Befürchtungen und Behauptungen widerlegt, es hätte von den nachfolgenden Generationen etwas verschwiegen, vertuscht, beschönigt werden wollen.
Die Motion fordert, "in einem symbolischen Akt uns zur historischen Verantwortung zu bekennen und Anna Göldi zu rehabilitieren, also für unschuldig zu erklären". - Wird "für unschuldig Erklären" mit "Rehabilitieren" gleichgesetzt, so ist die Forderung erfüllt. Der Regierungsrat hat das Urteil als Fehlurteil bezeichnet und damit Anna Göldi also für unschuldig erklärt.
Die Motion bestreitet einen Unterschied Einzelperson / allgemeines Hinweisen auf historische Schuld. - Diesen Unterschied machten wir, weil der Fall Rudolf Steinmüller mit dem der Anna Göldi untrennbar verbunden ist und weitere dunkle Stellen der Glarner Geschichte nicht auszuschliessen sind. Wird nur Anna Göldi rehabilitiert, ist dann Rudolf Steinmüller Recht geschehen? Wird nicht gerade mit der Rehabilitation einer Einzelperson eine willkürliche Grenze gezogen zwischen unschuldig/schuldig: unschuldig die Rehabilitierte, schuldig die nicht Rehabilitierten, auch die anderer Fälle? Es sind denn auch nur "historische Schuldbekenntnisse" betreffend Gruppen bekannt.
Der Fall Anna Göldi soll laut Motion "mit der nötigen Würde abgeschlossen" und ein "endgültiger Schritt" getan werden. - Das Schicksal der Anna Göldi wird nicht abgeschlossen werden können. Dies ist richtig so; die Mahnung, welche diesem Fall abzulesen ist, bleibt selbst in unserer Zeit, in der die Unabhängigkeit der Gerichte wieder in Frage gestellt wird, wichtig.
Da die vielen Veröffentlichungen zum Fall Anna Göldi das Bedürfnis belegen, Geschichte immer wieder selbst erkennen und deuten zu wollen, soll der Landrat die als erledigt zu betrachtende Motion ablehnen, jedoch allenfalls einen Auftrag zur Ausarbeitung von Konzept und Antragstellung für eine wissenschaftlich gesicherte Darstellung des Falles der Anna Göldi erteilen. Dazu ein Zitat (1865) von Dr. Joachim Heer, amtierender Landammann, nachmaliger Bundespräsident: "Zweifelhaft könnte es sein, ob es überhaupt zweck- und zeitgemäss sei, die Erinnerung an diesen Handel wieder wachzurufen und eine Seite unserer vaterländischen Geschichte, die kaum zu den sehr ehrenvollen gehört, neuerdings zur Sprache zu bringen. Indessen halte ich dafür, dass es ein nicht unbedeutendes kulturgeschichtliches Interesse hat, aus der Geschichte dieses Falles sich des Nähern darüber zu unterrichten, wie noch vor 80 Jahren, in einer Zeit, die auch heute noch vielfach als die gute alte Zeit' unsern verdorbenen Tagen gegenübergestellt wird, die Justiz im freien Lande Glarus verwaltet wurde. Überdies mag aus dieser Geschichte die Lehre hervorspringen, dass für eine kleine Demokratie vielleicht die grösste Gefahr darin liegt, dass unter Umständen ein aufgeregtes Volksgefühl die Herrschaft zu erringen und selbst die Gerechtigkeitspflege sich zum Werkzeuge zu machen vermag."
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