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Staatskanzlei Glarus

Kanton Glarus: Aus den Verhandlungen des Regierungsrates vom 4. Sept. 2007: Ausserordentliche Landsgemeinde 2007

Glarus (ots)

Der Regierungsrat setzt die ausserordentliche
Landsgemeinde auf Sonntag, 25. November (Verschiebungsdatum Sonntag,
2. Dezember) 2007 an. Weiter bewilligt er zu deren Durchführung
Nachtragskredite von total 155'000 Franken zulasten der Laufenden
Rechnung 2007.
Nachdem das Begehren für eine ausserordentliche Landsgemeinde mit
2279 gültigen Unterschriften zustande gekommen ist, nennt das
Drehbuch - unter Vorbehalt der Termingestaltung durch den Landrat - 
folgende Daten:
- Beratung im Landrat 10. und 24. Oktober
   - Verteilung Memorial an Stimmberechtigte bis 9. November
   - Ausserordentliche Landsgemeinde 25. November
   - Verschiebungsdaten  2. und 9. Dezember
Das Projekt Gemeindestrukturreform "GL 2011" wird planmässig
fortgesetzt. Nach wie vor ist der Landsgemeindeentscheid von 2006 zur
Schaffung von drei Gemeinden gültig; die ausserordentliche
Landsgemeinde wird über die Bestätigung oder Aufhebung dieses
Entscheides, bzw. der diesem zugrunde liegenden
Verfassungsbestimmungen zu befinden haben.
Motion betr. Rehabilitation Anna Göldi
Dem Landrat wird vorgeschlagen, die erwähnte Motion abzulehnen,
jedoch allenfalls einen Auftrag zur Ausarbeitung von Konzept und
Antragstellung für eine wissenschaftlich gesicherte Darstellung des
Falles der Anna Göldi erteilen.
Die Motion betr. Rehabilitation von Anna Göldi weist einen Bezug
zum soeben erschienenen Buch von Walter Hauser, Näfels, "Der
Justizmord an Anna Göldi" auf. Das vorerst vom Autor eingereichte
Begehren lehnte der Regierungsrat ab, weil die Verantwortung für die
Geschichte einer einstigen Lebensgemeinschaft nicht übernommen werden
könne: "Nachfolgende Generationen sind dazu nicht in der Lage; sie
haben selbst für sie unverständliche Taten anzuerkennen, die
Auswirkungen zu tragen, Lehren daraus zu ziehen," was die
Glarnerinnen und Glarner getan hätten. "Das wichtigste,
beispielhafteste und recht eigentlich von 'Wiedereingliederung' der
einst zu unrecht Verurteilten zeugende Zeichen ist zudem bereits
gesetzt: Die Glarner und Glarnerinnen haben die Geschichte
aufgearbeitet, beschönigen nichts, sondern stehen zum gemachten
Fehler ihrer Ahnen": solche Art von Rehabilitation gelte es zu
fördern. Eine lange, 1846 einsetzende Reihe von Aussagen und
Publikationen belegt das Auseinandersetzen, was Befürchtungen und
Behauptungen widerlegt, es hätte von den nachfolgenden Generationen
etwas verschwiegen, vertuscht, beschönigt werden wollen.
Die Motion fordert, "in einem symbolischen Akt uns zur
historischen Verantwortung zu bekennen und Anna Göldi zu
rehabilitieren, also für unschuldig zu erklären". - Wird "für
unschuldig Erklären" mit "Rehabilitieren" gleichgesetzt, so ist die
Forderung erfüllt. Der Regierungsrat hat das Urteil als Fehlurteil
bezeichnet und damit Anna Göldi also für unschuldig erklärt.
Die Motion bestreitet einen Unterschied Einzelperson / allgemeines
Hinweisen auf historische Schuld. - Diesen Unterschied machten wir,
weil der Fall Rudolf Steinmüller mit dem der Anna Göldi untrennbar
verbunden ist und weitere dunkle Stellen der Glarner Geschichte nicht
auszuschliessen sind. Wird nur Anna Göldi rehabilitiert, ist dann
Rudolf Steinmüller Recht geschehen? Wird nicht gerade mit der
Rehabilitation einer Einzelperson eine willkürliche Grenze gezogen
zwischen unschuldig/schuldig: unschuldig die Rehabilitierte, schuldig
die nicht Rehabilitierten, auch die anderer Fälle? Es sind denn auch
nur "historische Schuldbekenntnisse" betreffend Gruppen bekannt.
Der Fall Anna Göldi soll laut Motion "mit der nötigen Würde
abgeschlossen" und ein "endgültiger Schritt" getan werden. - Das
Schicksal der Anna Göldi wird nicht abgeschlossen werden können. Dies
ist richtig so; die Mahnung, welche diesem Fall abzulesen ist, bleibt
selbst in unserer Zeit, in der die Unabhängigkeit der Gerichte wieder
in Frage gestellt wird, wichtig.
Da die vielen Veröffentlichungen zum Fall Anna Göldi das Bedürfnis
belegen, Geschichte immer wieder selbst erkennen und deuten zu
wollen, soll der Landrat die als erledigt zu betrachtende Motion
ablehnen, jedoch allenfalls einen Auftrag zur Ausarbeitung von
Konzept und Antragstellung für eine wissenschaftlich gesicherte
Darstellung des Falles der Anna Göldi erteilen. Dazu ein Zitat (1865)
von Dr. Joachim Heer, amtierender Landammann, nachmaliger
Bundespräsident: "Zweifelhaft könnte es sein, ob es überhaupt zweck-
und zeitgemäss sei, die Erinnerung an diesen Handel wieder
wachzurufen und eine Seite unserer vaterländischen Geschichte, die
kaum zu den sehr ehrenvollen gehört, neuerdings zur Sprache zu
bringen. Indessen halte ich dafür, dass es ein nicht unbedeutendes
kulturgeschichtliches Interesse hat, aus der Geschichte dieses Falles
sich des Nähern darüber zu unterrichten, wie noch vor 80 Jahren, in
einer Zeit, die auch heute noch vielfach als die ‚gute alte Zeit'
unsern verdorbenen Tagen gegenübergestellt wird, die Justiz im freien
Lande Glarus verwaltet wurde. Überdies mag aus dieser Geschichte die
Lehre hervorspringen, dass für eine kleine Demokratie vielleicht die
grösste Gefahr darin liegt, dass unter Umständen ein aufgeregtes
Volksgefühl die Herrschaft zu erringen und selbst die
Gerechtigkeitspflege sich zum Werkzeuge zu machen vermag."

Kontakt:

Staatskanzlei
Rathaus
8750 Glarus
Tel.: +41/55/646'60'11/12
Fax: +41/55/646'60'19
E-Mail: staatskanzlei@gl.ch
Internet: www.gl.ch

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