Steuerverwaltung des Kantons Glarus: Wesentliche Steuerentlastungen und Neuerungen im Steuergesetz
Glarus (ots)
Neuerungen ab 1. Januar 2009: Juristische Personen um 50 Prozent entlastet
Am 4. Mai 2008 hat die Landsgemeinde mit grossem Mehr der Teilrevision des Steuergesetzes zugestimmt. Die Revision bringt eine erhebliche Entlastung bei der Gewinnsteuer für juristische Personen. Der leicht progressive Steuersatz mit einer Maximalbelastung von 13,5 Prozent einfacher Steuer wurde auf einen proportionalen Satz mit 9 Prozent einfacher Steuer gesenkt. Die Reduktion beträgt im Maximum ein Drittel und betrifft die meisten Kapitalgesellschaften im Kanton. Mit dieser Entlastung hat der Kanton die juristischen Personen seit 2001 um 50 Prozent entlastet.
Die natürlichen Personen profitieren bei der Vermögensbesteuerung. Die Freibeträge für Alleinstehende und gemeinsam steuerpflichtige Ehegatten wurden um 50 Prozent auf 75'000 bzw. Fr. 150'000 Franken erhöht.
Neuerungen ab 1. Januar 2010: Mittelstand zahlt deutlich weniger
Der Landsgemeindeentscheid vom 3. Mai 2009 über die Änderungen des Steuergesetzes bringt sowohl für die natürlichen als auch für die juristischen Personen attraktive Entlastungen. Durch die Einführung eines neuen Grundtarifs sowie eines Teilsplittings für in ungetrennter Ehe lebende Steuerpflichtige sowie für getrennt lebende, geschiedene, verwitwete und ledige Steuerpflichtige, die mit Kindern zusammenleben, werden die steuerpflichtigen natürlichen Personen um mindestens 10 Prozent entlastet. Die höchste Entlastung tritt dabei vor allem bei Einkommen zwischen 50'000 und 300'000 Franken - also beim Mittelstand - ein.
Bei den juristischen Personen werden Kapitalsteuer und Gewinnsteuer verrechnet: die Kapitalsteuer entfällt, wenn zumindest im gleichen Ausmass eine Gewinnsteuer geschuldet ist.
Steuerkalkulator
Ab sofort steht für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften auf der Homepage der kantonalen Steuerverwaltung ein Steuerkalkulator für die Berechnung der Kantons- und Gemeindesteuern sowie der direkten Bundessteuer zur Verfügung (Steuerberechnung ab Steuerjahr 2009 unter www.gl.ch / Departement Finanzen und Gesundheit / Steuern / Steuerkalkulator).
Für die Berechnung der Steuern von natürlichen Personen dient der externe Link auf der Homepage der kantonalen Steuerverwaltung auf die online Steuerberechnung der eidgenössischen Steuerverwaltung.
Kontakt:
Kantonale Steuerverwaltung
Tel.: +41/55/646'61'50
Fax: +41/55/646'61'98
E-Mail: Steuerverwaltung@gl.ch