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Schweizerischer Arbeitgeberverband / Union patronale suisse / Unione svizzera degli imprenditori

Bundesrat beim BVG im Gleichschritt mit den Sozialpartnern

Zürich (ots)

Der Bundesrat hat das Vernehmlassungsverfahren zur Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) eröffnet. Der Schweizerische Arbeitgeberverband stellt mit Genugtuung fest, dass er sich dabei auf den von den Sozialpartnern ausgearbeiteten Kompromiss abstützt. Nun muss die ausgewogene Reform auch im Parlament rasch vorankommen.

Text: Anfang Juli haben die drei nationalen Dachverbände Schweizerischer Arbeitgeberverband (SAV), Travail.Suisse und der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) den gemeinsam ausgearbeiteten Sozialpartnerkompromiss dem Bundesrat unterbreitet. Mit dem Vorschlag kann die berufliche Vorsorge (BVG) modernisiert und gestärkt werden, ohne das bisherige Rentenniveau zu senken. Dies bekräftigt nun der Bundesrat nochmals. Er stützt sich in seiner Vernehmlassung auf den Kompromiss und verwendet die gleichen Eckwerte wie die Sozialpartner. Im Wesentlichen enthält der Kompromiss eine sofortige Senkung des rentenbildenden Mindestumwandlungssatzes von 6,8% auf 6,0%. Im Gegenzug werden die Altersgutschriften geglättet und der Koordinationsabzug halbiert. Zudem ist ein abgestufter Rentenzuschlag für jene 15 Jahrgänge vorgesehen, die nach der Inkraftsetzung der Reform pensioniert werden. Dank der Halbierung des Koordinationsabzugs profitieren Versicherte mit niedrigen Löhnen und Teilzeitbeschäftigte - somit vor allem Frauen - von höheren Renten. Durch die Glättung und Reduktion der Altersgutschriftensätze werden ältere Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt wettbewerbsfähiger.

Der Sozialpartnerkompromiss ist der einzige von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite - den beiden Finanzierern des BVG - getragene Reformvorschlag. Er sichert die Renten auf dem bisherigen Niveau, ist rasch umsetzbar und bedeutet für die Vorsorgeeinrichtungen einen vertretbaren administrativen Aufwand. Mit den ausgewogenen beitrags- und leistungsseitigen Massnahmen ist diese Lösung auch KMU-tauglich und vor dem Stimmvolk mehrheitsfähig. Dies hat offenbar auch den Bundesrat überzeugt.

Das Vernehmlassungsverfahren dürfte diesen Frühling beendet sein. Der Schweizerische Arbeitgeberverband erwartet, dass die Vernehmlassung zügig weiterbearbeitet wird, damit die Botschaft noch vor dem Sommer zuhanden des Parlaments verabschiedet werden kann. Die Arbeitgeber unterstützen Bundesrat und Parlament weiterhin, den demografischen Herausforderungen der beruflichen Vorsorge mit nachhaltigen Massnahmen entgegenzutreten. Wichtig ist jetzt, dass die Reform rasch durch das Parlament kommt und nicht aufgeschnürt wird. Denn damit würde der austarierte Kompromiss aus dem Gleichgewicht fallen.

Kontakt:

Roland A. Müller, Direktor, Tel. 079 220 52 29,
roland.mueller@arbeitgeber.ch
Martin Kaiser, Ressortleiter Sozialpolitik und Sozialversicherungen,
Tel. 079 517 68 26, kaiser@arbeitgeber.ch

www.arbeitgeber.ch

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