Eidg. Abstimmung vom 27. November - Resolution des Schweizer Detaillistenverbandes (sdv)
Luzern (ots)
gegen eine uneingeschränkte Öffnung sämtlicher Verkaufsgeschäfte in den Zentren des öffentlichen Verkehrs an Sonn- und Feiertagen
Am 27. November 2005 kommt es zur Abstimmung über die Parlamentarische Initiative "Ladenöffnungszeiten in Zentren des öffentlichen Verkehrs". Diese sieht eine Änderung des Arbeitsgesetzes (Art. 27 Abs. 1ter ArG) vor, mit der Formulierung: "In Verkaufsstellen und Dienstleistungsbetrieben in Bahnhöfen, welche auf Grund des grossen Reiseverkehrs Zentren des öffentlichen Verkehrs sind, sowie in Flughäfen dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sonntags beschäftigt werden". Im Mittelpunkt der Abstimmung steht die Frage, ob in den "Zentren des öffentlichen Verkehrs" die bisherigen, bewilligungspflichtigen Ausnahmeregelungen abgeschafft und Sonntagsarbeit dort zur Regelarbeitszeit werden soll.
Anlässlich der Konferenz der Präsidenten und Sekretäre (KPS) im Rahmen der retail swiss (Fachmesse für den Detailhandel Schweiz) in Luzern haben die Sektionsvertreterinnen und Sektionsvertreter des Schweizer Detaillistenverbandes (sdv) die Initiative zur Liberalisierung der Öffnungszeiten von Geschäften auf Bahnhofarealen entschieden abgelehnt. Einstimmig sprachen sie sich mittels Resolution und mit Hinweis auf nachfolgende Begründung gegen die Vorlage aus.
Viele Untersuchungen zeigen, dass die Deregulierung von Ladenöffnungszeiten neue ökonomische und arbeitsmarktpolitische Probleme schafft.
- Die uneingeschränkte Öffnung führt nicht zu einer Vergrösserung des Gesamtumsatzes, sondern lediglich zu einer Verlagerung der Umsätze weg von Fachgeschäften der Innenstädte, der Agglomerationen, der Quartiere und Dörfer. Diese Wettbewerbsverzerrung geht zu Lasten des KMU-Detailfachhandel.
- Unternehmungen, die keine Verkaufsflächen auf Bahnhofarealen erhalten, werden gegenüber Firmen, die auf den Bahnhöfen vertreten sind, diskriminiert.
- Arbeitsplätze in Fachgeschäften, die ausserhalb der Bahnhöfe liegen, werden gefährdet, respektive mittel ständische Existenzen bedroht. Eine Deregulierung der Ladenöffnungszeiten schafft keine neuen Arbeitsplätze. Bei den so genannt "neuen Arbeitsplätzen" geht es nicht um höher qualifizierte Stellen und Ausbildungsmöglichkeiten, sondern um Aushilfs- und Teilzeitjobs.
Bereits hängig ist die Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates vom 31. August 2004, womit der Bundesrat beauftragt wird, eine gesetzliche Grundlage vorzulegen, welche die Beschäftigung von Arbeitnehmenden an Sonntagen ermöglicht. Der ständerätliche Vorstoss soll die vielfach geforderten "gleich langen Spiesse" initiieren. In diesem politischen Umfeld erscheint die den Fachhandel diskriminierende Abstimmungsvorlage vom 27. November 2005 erst recht fehl am Platz.
Die Vorlage macht weder volkswirtschaftlich noch gesellschaftspolitisch Sinn. Mit der Deregulierung werden Bahnhöfe zu eigentlichen Einkaufszentren mutieren. Die heutige Regelung reicht aus, um Konsumbedürfnisse an Sonn- und Feiertagen abzudecken. Der Schweizer Detaillistenverband empfiehlt Ihnen deshalb, die Abstimmungsvorlage vom 27. November 2005 "Änderung vom 8. Oktober 2004 des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz)" abzulehnen.
Wir geben Ihren Anliegen eine Stimme
Kontakt:
Schweizer Detaillistenverband
Heinz Bossert
Ressortleiter Information Kommunikation des sdv
Tel.: +41/41/210'15'30
Peter Kündig
Zentralpräsident sdv
Tel.: +41/41/711'04'03
Internet: www.detaillisten.ch