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Schweizer Detaillistenverband

Eidg. Abstimmung vom 27. November - Resolution des Schweizer Detaillistenverbandes (sdv)

Luzern (ots)

gegen eine uneingeschränkte Öffnung sämtlicher Verkaufsgeschäfte in
den Zentren des öffentlichen Verkehrs an Sonn- und Feiertagen
Am 27. November 2005 kommt es zur Abstimmung über
die Parlamentarische Initiative "Ladenöffnungszeiten in Zentren des
öffentlichen Verkehrs". Diese sieht eine Änderung des Arbeitsgesetzes
(Art. 27 Abs. 1ter ArG) vor, mit der Formulierung: "In
Verkaufsstellen und Dienstleistungsbetrieben in Bahnhöfen, welche auf
Grund des grossen Reiseverkehrs Zentren des öffentlichen Verkehrs
sind, sowie in Flughäfen dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
sonntags beschäftigt werden". Im Mittelpunkt der Abstimmung steht die
Frage, ob in den "Zentren des öffentlichen Verkehrs" die bisherigen,
bewilligungspflichtigen Ausnahmeregelungen abgeschafft und
Sonntagsarbeit dort zur Regelarbeitszeit werden soll.
Anlässlich der Konferenz der Präsidenten und Sekretäre (KPS) im
Rahmen der retail swiss (Fachmesse für den Detailhandel Schweiz) in
Luzern haben die Sektionsvertreterinnen und Sektionsvertreter des
Schweizer Detaillistenverbandes (sdv) die Initiative zur
Liberalisierung der Öffnungszeiten von Geschäften auf Bahnhofarealen
entschieden abgelehnt. Einstimmig sprachen sie sich mittels
Resolution und mit Hinweis auf nachfolgende Begründung gegen die
Vorlage aus.
Viele Untersuchungen zeigen, dass die Deregulierung von
Ladenöffnungszeiten neue ökonomische und arbeitsmarktpolitische
Probleme schafft.
  • Die uneingeschränkte Öffnung führt nicht zu einer Vergrösserung des Gesamtumsatzes, sondern lediglich zu einer Verlagerung der Umsätze weg von Fachgeschäften der Innenstädte, der Agglomerationen, der Quartiere und Dörfer. Diese Wettbewerbsverzerrung geht zu Lasten des KMU-Detailfachhandel.
  • Unternehmungen, die keine Verkaufsflächen auf Bahnhofarealen erhalten, werden gegenüber Firmen, die auf den Bahnhöfen vertreten sind, diskriminiert.
  • Arbeitsplätze in Fachgeschäften, die ausserhalb der Bahnhöfe liegen, werden gefährdet, respektive mittel ständische Existenzen bedroht. Eine Deregulierung der Ladenöffnungszeiten schafft keine neuen Arbeitsplätze. Bei den so genannt "neuen Arbeitsplätzen" geht es nicht um höher qualifizierte Stellen und Ausbildungsmöglichkeiten, sondern um Aushilfs- und Teilzeitjobs.
Bereits hängig ist die Motion der Kommission für Wirtschaft und
Abgaben des Ständerates vom 31. August 2004, womit der Bundesrat
beauftragt wird, eine gesetzliche Grundlage vorzulegen, welche die
Beschäftigung von Arbeitnehmenden an Sonntagen ermöglicht. Der
ständerätliche Vorstoss soll die vielfach geforderten "gleich langen
Spiesse" initiieren. In diesem politischen Umfeld erscheint die den
Fachhandel diskriminierende Abstimmungsvorlage vom 27. November 2005
erst recht fehl am Platz.
Die Vorlage macht weder volkswirtschaftlich noch
gesellschaftspolitisch Sinn. Mit der Deregulierung werden Bahnhöfe zu
eigentlichen Einkaufszentren mutieren. Die heutige Regelung reicht
aus, um Konsumbedürfnisse an Sonn- und Feiertagen abzudecken. Der
Schweizer Detaillistenverband empfiehlt Ihnen deshalb, die
Abstimmungsvorlage vom 27. November 2005  "Änderung vom 8. Oktober
2004 des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und
Handel (Arbeitsgesetz)"  abzulehnen.
Wir geben Ihren Anliegen eine Stimme

Kontakt:

Schweizer Detaillistenverband
Heinz Bossert
Ressortleiter Information Kommunikation des sdv
Tel.: +41/41/210'15'30

Peter Kündig
Zentralpräsident sdv
Tel.: +41/41/711'04'03

Internet: www.detaillisten.ch