Unnötige Verunsicherung: Leistungen TCM durch Zusatzversicherung gedeckt
Bern (ots)
Die acht MediQi-Zentren für Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) in Aarau, Baden, Bad Ragaz, Basel, Bern, Cham, Uster und Zürich stellen bei ihren Patientinnen und Patienten eine grosse Verunsicherung bezüglich Kostengutsprache durch die Krankenkasse fest. Dies zu Unrecht: mit einer Zusatzversicherung für Komplementärmedizin werden die Behandlungskosten nach wie vor anteilsmässig zurückerstattet.
In den vergangenen Monaten zeigte sich, dass die Berichterstattung über den Bundesratsentscheid vom 3. Juni zu Missverständnissen führte; Patienten sind der Meinung, dass die Leistungen der chinesischen TCM-Spezialisten (Akupunktur, Tui Na-Massage etc.) nicht mehr übernommen würden. Dies ist jedoch nicht so: wer über eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin verfügt, dem werden die Kosten nach wie vor anteilsmässig durch die Krankenkasse zurückerstattet. Dies gilt auch für die Rückerstattung der Heilmittel, wohingegen die Leistungen der Schulmediziner gemäss den kantonal üblichen Tarifen verrechnet werden und durch die Grundversicherung gedeckt sind. MediQi empfiehlt, die Kostenübernahme mit dem persönlichen Versicherer abzuklären.
Die Firma MediQi AG ist europäische Exklusivpartnerin des Staatsministeriums für TCM der Volksrepublik China; sie betreibt acht Zentren für TCM: in Aarau, Baden, Bad Ragaz, Basel, Bern, Cham, Uster und Zürich.
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