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Thielert AG

euro adhoc: Thielert AG
Recht/Prozesse
Urteil des Landgerichts Hamburg zu Beschlüssen der Hauptversammlung der Thielert AG vom 01.08.2007

  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
28.02.2008
Eine Aktionärin der Thielert AG hat beim Landgericht Hamburg 
Nichtigkeitsfeststellungs- und Anfechtungsklage gegen Vorlage und 
Beschlüsse anlässlich der Hauptversammlung der Thielert AG vom 
01.08.2007 erhoben. Die Aktionärin wandte sich an das Landgericht 
Hamburg, weil sie der Auffassung war, in der Hauptversammlung nicht 
ausreichend informiert worden zu sein. Das Landgericht Hamburg hat 
sein Urteil vom 21.02.2008, der Thielert AG am Abend des 27.02.2008 
zugestellt. Die Beschlüsse des ordentlichen Hauptversammlung der 
Thielert AG vom 01.08.2007, den Mitgliedern des Vorstandes und des 
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung zu erteilen, 
wurden für nichtig erklärt. Das Landgericht begründet die 
Entscheidung damit, dass die "schlagwortartige Tatbestandswiedergabe"
nicht alle "Informationsdefizite" beseitigen konnte.
Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen. Die gesamten Kosten des 
Rechtsstreits hat ausschließlich die klagende Aktionärin zu tragen. 
Es bleibt abzuwarten, ob die klagende Aktionärin gegen das Urteil des
Landgerichts Hamburg Berufung einlegt. Sollte dies der Fall sein, 
wird die Thielert AG prüfen, ob sie im Hinblick auf den sie 
belastenden Teil Anschlussberufung einlegen wird.

Rückfragehinweis:

Sebastian Wentzler
Leiter Unternehmenskommunikation
Telefon: +49 (37204) 696 1270
E-Mail: s.wentzler@thielert.com

Branche: Maschinenbau
ISIN: DE0006052079
WKN: 605207
Index: SDAX, CDAX, Classic All Share, Prime All Share
Börsen: Börse Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
Börse Berlin / Freiverkehr
Börse Hamburg / Freiverkehr
Börse Stuttgart / Freiverkehr
Börse Düsseldorf / Freiverkehr
Börse München / Freiverkehr

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