euro adhoc: Thielert AG
Recht/Prozesse
Urteil des Landgerichts Hamburg zu
Jahresabschlüssen der Thielert AG
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06.03.2008
Im März 2007 hat die Kreuz Consulting, eine Gesellschaft der Unternehmensgruppe Hahn, Anfechtungsklagen gegen die Jahresabschlüsse 2003, 2004 und 2005 der Thielert AG und der Thielert Aircraft Engines GmbH in Hamburg und Chemnitz eingereicht.
Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 06. März 2008, das die Gesellschaft am späten Nachmittag erhalten hat, die Jahresabschlüsse 2003, 2004 und 2005 der Thielert AG für nichtig erklärt. Das Gericht begründet dies mit einem Verstoß gegen Bewertungsvorschriften. Vorbringen der Gesellschaft im Rahmen der Klageerwiderung wurde als verspätet zurückgewiesen. Die Gesellschaft konnte ihr Vorbringen nicht rechtzeitig substantiieren, weil Beweismittel in anderen Verfahren gebunden sind. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Gesellschaft wird gegen das Urteil Berufung einlegen.
Im Parallelverfahren vor dem Landgericht Chemnitz hat das Gericht der Gesellschaft die Vortragsfrist zur Substantiierung verlängert.
Rückfragehinweis:
Sebastian Wentzler
Leiter Unternehmenskommunikation
Telefon: +49 (37204) 696 1270
E-Mail: ir@thielert.com
Branche: Maschinenbau
ISIN: DE0006052079
WKN: 605207
Index: SDAX, CDAX, Classic All Share, Prime All Share
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