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Sparkassen Immobilien AG

EANS-News: Sparkassen Immobilien AG
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wien (euro adhoc) -

  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen
Sparkassen Immobilien Aktiengesellschaft
                                Wien, FN 58358 x
Einladung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
21. ordentlichen Hauptversammlung
                   am Freitag, dem 21. Mai 2010, um 10.00 Uhr
                im Hotel Marriott Wien in 1010 Wien, Parkring 12A
mit folgender
T a g e s o r d n u n g
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und  Corporate
    Governance-Bericht  zum  31. Dezember  2009,  des  Konzernabschlusses   samt
    Konzernlagebericht  zum  31. Dezember  2009   und   des   vom   Aufsichtsrat
    erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2009
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des  Vorstands  für  das
    Geschäftsjahr 2009
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder  des  Aufsichtsrats  für
    das Geschäftsjahr 2009
4. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das  Geschäftsjahr
    2010
5. Wahlen in den Aufsichtsrat
6. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Firma, Sitz),  2
    (Unternehmensgegenstand) und 10 (Aufgaben des Aufsichtsrates).
7. Beschlussfassung über die Ausstattung  der  Genussscheine  S-IMMO-INVEST  GS
    AT0000795737 und S-IMMO-INVEST GS AT0000630694 mit einem Wandlungsrecht, die
    Genussscheine in Stammaktien der Gesellschaft zu tauschen, unter  Ausschluss
    der Bezugsrechte.
8. Beschlussfassung über
    a)      die Änderung des in der ordentlichen Hauptversammlung  vom  28.  Mai
       2008 gefassten Beschlusses über die bedingte Erhöhung  des  Grundkapitals
       um bis zu EUR 123.754.680,93 durch Ausgabe von bis  zu  34.059.359  Stück
       neuen auf Inhaber lautende Stammaktien dahingehend, dass  diese  bedingte
       Kapitalerhöhung insoweit durchgeführt wird,
       aa)  als   Inhaber   der   mit   einem   Wandlungsrecht   ausgestatteten
           Genussscheine S-IMMO-INVEST GS  AT0000795737  und  S-IMMO-INVEST  GS
           AT0000630694  von  dem  ihnen  eingeräumten  Umtauschrecht  Gebrauch
           machen und
       ab) als Inhaber von auf der Grundlage  des  Hauptversammlungsbeschlusses
           vom 28. Mai 2008 ausgegebenen  Wandelschuldverschreibungen  von  dem
           ihnen eingeräumten Umtausch- oder Bezugsrecht Gebrauch machen;
    b)      die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Abs. (7)
9. Beschlussfassung über den  Widerruf  der  dem  Vorstand  mit  Beschluss  der
    ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Mai 2008 auf die Dauer von 30  Monaten
    ab  Beschlussfassung  erteilten  Ermächtigung  zum  Aktienrückerwerb   unter
    gleichzeitiger   neuerlicher   Ermächtigung   des   Vorstandes,   nach   den
    Bestimmungen des § 65 Abs. 1 Z. 8 AktG für die Dauer von 30 Monaten  ab  dem
    Datum der Beschlussfassung eigene Aktien bis zu 10 %  des  Grundkapitals  zu
    erwerben.
    Ermächtigung des Vorstandes für die Dauer von 5 Jahren ab  Beschlussfassung,
    mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die Veräußerung der eigenen Aktien auf
    eine andere Art als über die Börse oder durch ein  öffentliches  Angebot  zu
    beschließen, auch unter Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit, wenn die
    Veräußerung der eigenen Aktien den Zweck hat, als Gegenleistung für  an  die
    Gesellschaft   oder   Tochtergesellschaft   übertragene   Immobilien    oder
    Immobilienbeteiligungen  zu  dienen  oder  Aktien  bei  Verschmelzungen   an
    Gesellschafter oder Aktionäre der übertragenden  Gesellschaft  gewährt  oder
    Umtausch- und/oder Bezugsrechte von Inhabern von Wandelschuldverschreibungen
    oder von den mit einem Wandlungsrecht ausgestatteten Genussscheinen  S-IMMO-
    INVEST  GS  AT0000795737  und/oder  S-IMMO-INVEST  GS  AT0000630694  bedient
    werden.
10. Beschlussfassung  über  die  Änderung  der  Satzung  zur  Anpassung  an  die
    geänderten gesetzlichen  Bestimmungen,  insbesondere  an  das  Aktienrechts-
    Änderungsgesetz 2009 in  den  §§  4  (Grundkapital,  Aktien)  Abs.  (4),  11
    (Hauptversammlung),    12    und    15     (Jahresabschluss,     Entlastung,
    Gewinnverwendung).
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen ab 30. April 2010 zur Einsicht der 
Aktionäre  in  den Geschäftsräumen am Sitz der  Gesellschaft  in  
1010  Wien,  Friedrichstraße  10, Abteilung Investor Relations, auf:
Jahresabschluss mit Lagebericht,
Corporate Governance-Bericht,
• Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,  • Bericht des 
Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2009;  • 
Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. - 10.,  •  
Lebensläufe  und  Erklärungen  der  Kandidaten  für  die  Wahlen   in
den    Aufsichtsrat zu TOP 5 gemäß § 87 Abs. 2 AktG.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und  kostenlos  eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.
Diese Unterlagen,  sowie  der  vollständige  Text  dieser  
Einberufung  und  das Formular für die Erteilung und den Widerruf 
einer Vollmacht, sind  ab  30. April 2010 außerdem im Internet 
www.sparkassenimmobilienag.at  zugänglich  und  werden auch in der 
Hauptversammlung aufliegen.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEM. §§ 109, 110 und 118 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen  und
die  seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser  
Aktien  sind,  können schriftlich verlangen, dass  zusätzliche  
Punkte  auf  die  Tagesordnung  dieser Hauptversammlung gesetzt und 
bekannt gemacht werden, wenn  dieses  Verlangen  in Schriftform 
spätestens am 30. April 2010 der Gesellschaft ausschließlich an  der 
Adresse 1010 Wien, Friedrichstraße 10,  Abteilung  Investor  
Relations,  zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei 
depotverwahrten  Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung 
gemäß § 10a  AktG,  in  der  bestätigt  wird, dass  die  
antragstellenden  Aktionäre  seit   mindestens   drei   Monaten   vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum  Zeitpunkt  der  
Vorlage  bei der Gesellschaft nicht  älter  als  sieben  Tage  sein  
darf.  Hinsichtlich  der übrigen Anforderungen an die 
Depotbestätigung  wird  auf  die  Ausführungen  zur 
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1%  des  Grundkapitals  erreichen, 
können  zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge  zur  
Beschlussfassung  samt Begründung übermitteln und verlangen, dass 
diese Vorschläge samt Begründung  auf der Internetseite  der  
Gesellschaft  zugänglich  gemacht  werden,  wenn  dieses Verlangen in
Textform spätestens am 12. Mai 2010 der Gesellschaft  entweder  per 
Telefax an  +43  (0) 50 100 9-27521  oder  an  1010  Wien,  
Friedrichstraße  10, Abteilung Investor Relations, oder  per  E-Mail  
andreas.feuerstein@s-immoag.at, wobei  das  Verlangen  in  Textform, 
beispielsweise   als   PDF,   dem   E-Mail anzuschließen  ist,  
zugeht.  Für  den  Nachweis  der  Aktionärseigenschaft  zur Ausübung 
dieses Aktionärsrechtes genügt bei  depotverwahrten  Inhaberaktien  
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum 
Zeitpunkt  der  Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben 
Tage  sein  darf.  Hinsichtlich  der übrigen Anforderungen an die 
Depotbestätigung  wird  auf  die  Ausführungen  zur 
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Bei nicht depotverwahrten  Inhaberaktien  genügt  die  schriftliche  
Bestätigung eines Notars für die das oben zur Depotbestätigung 
Ausgeführte sinngemäß gilt.
Jedem  Aktionär  ist  auf  Verlangen  in  der  Hauptversammlung  
Auskunft   über
Angelegenheiten  der  Gesellschaft  zu  geben,  soweit   sie   zur   sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der  Aktionäre  nach  den  §§ 109,
110 und  118  AktG  sind  ab  sofort  auf  der  Internetseite  der  Gesellschaft
www.sparkassenimmobilienag.at zugänglich.
Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der  Hauptversammlung  und  zur  
Ausübung  des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im 
Rahmen der  Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich 
nach dem Anteilsbesitz am Ende des  11. Mai 2010 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme  an  der  Hauptversammlung  ist  nur  berechtigt,  wer 
an  diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den  Nachweis  des  
Anteilsbesitzes am  Nachweisstichtag  eine  Depotbestätigung   gemäß 
§ 10a   AktG,   die   der Gesellschaft  spätestens  am  18. Mai  2010
ausschließlich  unter   einer   der nachgenannten Adressen zu gehen 
muss.
Per Post    Sparkassen Immobilien Aktiengesellschaft
Abteilung Investor Relations
      Friedrichstraße 10
      1010 Wien
oder
Per Telefax:     +43-1-928 90 60
oder
Per E-Mail:  hv.anmeldung-1@oekb.at
      (Depotbestätigung im pdf-Format dem E-Mail angefügt)
Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden 
(§ 262 Abs.  20 AktG).
Nicht depotverwahrte Inhaberaktien
Bei nicht depotverwahrten  Inhaberaktien  genügt  die  schriftliche  
Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der 
Gesellschaft  spätestens  am 18. Mai 2010 ausschließlich unter einer 
der oben genannten Adressen zu- gehen muss.
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut  mit  Sitz
in  einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in 
einem  Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende 
Angaben zu enthalten:
• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines  im  Verkehr
   zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
 •  Angaben  über  den  Aktionär:  Name/Firma,   Anschrift,   Geburtsdatum   bei
   natürlichen  Personen,  gegebenenfalls  Register   und   Registernummer   bei
   juristischen Personen,
 • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN,
 • Depotnummer anderenfalls eine sonstige Bezeichnung,
 • Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss  sich  auf
den  oben genannten Nachweisstichtag 11. Mai 2010 beziehen.
Die Depotbestätigung wird  in  deutscher  Sprache  oder  in  
englischer  Sprache entgegengenommen.
Die Aktionäre werden  durch  eine  Anmeldung  zur  Hauptversammlung  
bzw.  durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert;  
Aktionäre  können  deshalb über  ihre  Aktien  auch  nach  erfolgter 
Anmeldung  bzw.  Übermittlung   einer Depotbestätigung weiterhin frei
verfügen.
Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung  berechtigt
ist,  hat das Recht einen Vertreter zu bestellen,  der  im  Namen  
des  Aktionärs  an  der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben 
Rechte wie der  Aktionär  hat,  den  er vertritt.
Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG 
sinngemäß.
Die Vollmacht  muss  einer  bestimmten  Person  (einer  natürlichen  
oder  einer juristischen  Person)  in  Textform  erteilt  werden.  Es
können  auch  mehrere Personen bevollmächtigt werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens  Donnerstag,  20. 
Mai  2010, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten 
Adressen zugehen:
Per Post    Sparkassen Immobilien Aktiengesellschaft
Abteilung Investor Relations
      Friedrichstraße 10
      1010 Wien
oder
Per Telefax:     +43-1-928 90 60
oder
Per E-Mail:  hv.anmeldung-1@oekb.at
      (Vollmacht im pdf-Format dem E-Mail angefügt)
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
      am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der 
Vollmacht wird  auf Verlangen zugesandt  und  ist  auf  der  
Internetseite  der  Gesellschaft  unter www.sparkassenimmobilienag.at
abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem  depotführenden  Kreditinstitut  Vollmacht  
erteilt,  so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur  Depotbestätigung 
die  Erklärung  abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die 
Übermittlung dieser Erklärung  gilt  § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.
Als   besonderer   Service   steht   den   Aktionären    ein    Vertreter    des
Interessenverbandes für Anleger (kurz "IVA"), 1130 Wien, Feldmühlgasse  22,  als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für weisungsgebundene  Stimmrechtsausübung  in
der Hauptversammlung  zur  Verfügung;  hiefür  ist  auf  der  Internetseite  der
Gesellschaft     unter  www.sparkassenimmobilienag.at  ein      spezielles
Vollmachtsformular abrufbar, wobei allfällige Weisungen direkt dem  
IVA  bekannt zu  geben  sind.  Bei  Interesse  besteht  die   
Möglichkeit,   einer   direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael
Knap vom IVA unter Tel. +43  (0)1  876  33 43-0, Telefax +43 (0)1 876
33 43-49, oder E-mail  michael.knap@iva.or.at.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das  
Grundkapital  der Gesellschaft EUR 247.509.361,86 und ist eingeteilt 
in  68.118.718  auf  Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt
eine Stimme. Die Gesellschaft  hält  im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung  keine  eigenen  Aktien.  Hieraus stehen ihr keine 
Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und  stimmberechtigten 
Aktien beträgt demzufolge im  Zeitpunkt  der  Einberufung  der  
Hauptversammlung 68.118.718 Stück.
Um den reibungslosen Ablauf bei der  Eingangskontrolle  zu  
ermöglichen,  werden die  Aktionäre  gebeten,  sich  rechtzeitig  vor
Beginn  der   Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der 
Stimmkarten ist ab 9.00 Uhr.
Wien, im April 2010
Der Vorstand

Rückfragehinweis:

Investor Relations:
Andreas Feuerstein
Tel.: +43(0)50100-27556
Fax: +43(0)05100-927556
mailto:andreas.feuerstein@s-immoag.at
wwww.sparkassenimmobilienag.at

Corporate Communications:
Bosko Skoko
Tel.: +43(0)50100-27522
Fax: +43(0)05100-927522
mailto:bosko.skoko@s-immoag.at
wwww.sparkassenimmobilienag.at

Branche: Immobilien
ISIN: AT0000652250
WKN: 065225
Index: ATX Prime, IATX
Börsen: Wien / Amtlicher Handel

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