EANS-News: Sparkassen Immobilien AG
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wien (euro adhoc) -
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Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen
Sparkassen Immobilien Aktiengesellschaft Wien, FN 58358 x
Einladung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
21. ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, dem 21. Mai 2010, um 10.00 Uhr im Hotel Marriott Wien in 1010 Wien, Parkring 12A
mit folgender
T a g e s o r d n u n g
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht zum 31. Dezember 2009, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2009 und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2009
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
4. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
5. Wahlen in den Aufsichtsrat
6. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Firma, Sitz), 2 (Unternehmensgegenstand) und 10 (Aufgaben des Aufsichtsrates).
7. Beschlussfassung über die Ausstattung der Genussscheine S-IMMO-INVEST GS AT0000795737 und S-IMMO-INVEST GS AT0000630694 mit einem Wandlungsrecht, die Genussscheine in Stammaktien der Gesellschaft zu tauschen, unter Ausschluss der Bezugsrechte.
8. Beschlussfassung über a) die Änderung des in der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Mai 2008 gefassten Beschlusses über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu EUR 123.754.680,93 durch Ausgabe von bis zu 34.059.359 Stück neuen auf Inhaber lautende Stammaktien dahingehend, dass diese bedingte Kapitalerhöhung insoweit durchgeführt wird, aa) als Inhaber der mit einem Wandlungsrecht ausgestatteten Genussscheine S-IMMO-INVEST GS AT0000795737 und S-IMMO-INVEST GS AT0000630694 von dem ihnen eingeräumten Umtauschrecht Gebrauch machen und ab) als Inhaber von auf der Grundlage des Hauptversammlungsbeschlusses vom 28. Mai 2008 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen von dem ihnen eingeräumten Umtausch- oder Bezugsrecht Gebrauch machen; b) die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Abs. (7)
9. Beschlussfassung über den Widerruf der dem Vorstand mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Mai 2008 auf die Dauer von 30 Monaten ab Beschlussfassung erteilten Ermächtigung zum Aktienrückerwerb unter gleichzeitiger neuerlicher Ermächtigung des Vorstandes, nach den Bestimmungen des § 65 Abs. 1 Z. 8 AktG für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung eigene Aktien bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben. Ermächtigung des Vorstandes für die Dauer von 5 Jahren ab Beschlussfassung, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die Veräußerung der eigenen Aktien auf eine andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu beschließen, auch unter Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit, wenn die Veräußerung der eigenen Aktien den Zweck hat, als Gegenleistung für an die Gesellschaft oder Tochtergesellschaft übertragene Immobilien oder Immobilienbeteiligungen zu dienen oder Aktien bei Verschmelzungen an Gesellschafter oder Aktionäre der übertragenden Gesellschaft gewährt oder Umtausch- und/oder Bezugsrechte von Inhabern von Wandelschuldverschreibungen oder von den mit einem Wandlungsrecht ausgestatteten Genussscheinen S-IMMO- INVEST GS AT0000795737 und/oder S-IMMO-INVEST GS AT0000630694 bedient werden.
10. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an die geänderten gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere an das Aktienrechts- Änderungsgesetz 2009 in den §§ 4 (Grundkapital, Aktien) Abs. (4), 11 (Hauptversammlung), 12 und 15 (Jahresabschluss, Entlastung, Gewinnverwendung).
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen ab 30. April 2010 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 1010 Wien, Friedrichstraße 10, Abteilung Investor Relations, auf:
Jahresabschluss mit Lagebericht,
Corporate Governance-Bericht,
Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, Bericht des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2009; Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. - 10., Lebensläufe und Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 5 gemäß § 87 Abs. 2 AktG.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.
Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind ab 30. April 2010 außerdem im Internet www.sparkassenimmobilienag.at zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEM. §§ 109, 110 und 118 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 30. April 2010 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1010 Wien, Friedrichstraße 10, Abteilung Investor Relations, zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 12. Mai 2010 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0) 50 100 9-27521 oder an 1010 Wien, Friedrichstraße 10, Abteilung Investor Relations, oder per E-Mail andreas.feuerstein@s-immoag.at, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines Notars für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.sparkassenimmobilienag.at zugänglich.
Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 11. Mai 2010 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 18. Mai 2010 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss.
Per Post Sparkassen Immobilien Aktiengesellschaft
Abteilung Investor Relations Friedrichstraße 10 1010 Wien
oder
Per Telefax: +43-1-928 90 60
oder
Per E-Mail: hv.anmeldung-1@oekb.at (Depotbestätigung im pdf-Format dem E-Mail angefügt)
Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§ 262 Abs. 20 AktG).
Nicht depotverwahrte Inhaberaktien
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens am 18. Mai 2010 ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen zu- gehen muss.
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN, Depotnummer anderenfalls eine sonstige Bezeichnung, Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 11. Mai 2010 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Donnerstag, 20. Mai 2010, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post Sparkassen Immobilien Aktiengesellschaft
Abteilung Investor Relations Friedrichstraße 10 1010 Wien
oder
Per Telefax: +43-1-928 90 60
oder
Per E-Mail: hv.anmeldung-1@oekb.at (Vollmacht im pdf-Format dem E-Mail angefügt)
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.sparkassenimmobilienag.at abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des Interessenverbandes für Anleger (kurz "IVA"), 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.sparkassenimmobilienag.at ein spezielles
Vollmachtsformular abrufbar, wobei allfällige Weisungen direkt dem IVA bekannt zu geben sind. Bei Interesse besteht die Möglichkeit, einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 (0)1 876 33 43-0, Telefax +43 (0)1 876 33 43-49, oder E-mail michael.knap@iva.or.at.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 247.509.361,86 und ist eingeteilt in 68.118.718 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 68.118.718 Stück.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.00 Uhr.
Wien, im April 2010
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Investor Relations:
Andreas Feuerstein
Tel.: +43(0)50100-27556
Fax: +43(0)05100-927556
mailto:andreas.feuerstein@s-immoag.at
wwww.sparkassenimmobilienag.at
Corporate Communications:
Bosko Skoko
Tel.: +43(0)50100-27522
Fax: +43(0)05100-927522
mailto:bosko.skoko@s-immoag.at
wwww.sparkassenimmobilienag.at
Branche: Immobilien
ISIN: AT0000652250
WKN: 065225
Index: ATX Prime, IATX
Börsen: Wien / Amtlicher Handel