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Sparkassen Immobilien AG

EANS-News: Sparkassen Immobilien AG /Beschluss der Hauptversammlung

Wien (euro adhoc) -

  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen/Ermächtigung zum Aktienrückkauf
Investorenmitteilung   Wien, am 26.05.2010
Mitteilung der Sparkassen Immobilien AG  gem  §  82  Abs  9  BörseG  
iVm  §§  2f VeröffentlichungsV 2002
Die ordentliche Hauptversammlung der Sparkassen Immobilien AG  hat  
am  21.  Mai 2010 folgenden Beschluss über die Ermächtigung des 
Vorstands zum Erwerb  eigener Aktien und zur Veräußerung der eigenen 
Aktien auf eine andere Art als  über  die Börse oder durch ein 
öffentliches Angebot gefasst:
"1.   Die in  der  ordentlichen  Hauptversammlung  vom  28.  Mai  2008  erteilte
    Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien wird widerrufen.
 2.   Der Vorstand wird ermächtigt, nach den Bestimmungen des § 65 Abs. 1  Z.  8
    AktG Aktien der Gesellschaft zu erwerben und, ohne dass die Hauptversammlung
    vorher  nochmals  befasst  werden  muss,  gegebenenfalls  diese  Aktien  der
    Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einzuziehen.
 3.    Der  Anteil  der  zu  erwerbenden  und  bereits  erworbenen  Aktien   der
    Gesellschaft darf insgesamt 10% des  Grundkapitals  der  Gesellschaft  nicht
    übersteigen.
 4.   Die Dauer dieser  Ermächtigung  ist  mit  30  Monaten  ab  dem  Datum  der
    Beschlussfassung begrenzt.
 5.   Der Gegenwert je Stückaktie darf jeweils den anteiligen Betrag  pro  Aktie
    am  Grundkapital  nicht  unterschreiten.  Der  höchste  beim  Rückerwerb  zu
    leistende  Gegenwert  je  Stückaktie  darf  nicht  mehr  als  15%  über  dem
    durchschnittlichen   Börsenkurs   der   der   Ausübung   der    Ermächtigung
    vorausgehenden drei Börsetage liegen.
 6.   Sowohl dieser Beschluss als auch  das  darauf  beruhende  Rückkaufprogramm
    und ein allfälliges Wiederverkaufsprogramm sowie deren jeweilige Dauer  sind
    zu veröffentlichen.
 7.   Der Vorstand wird für  die  Dauer  von  fünf  Jahren  ab  Beschlussfassung
    ermächtigt,  mit  Zustimmung  des  Aufsichtsrates  für  die  teilweise  oder
    gänzliche Veräußerung der eigenen Aktien eine andere Art als über die  Börse
    oder durch ein öffentliches Angebot zu beschließen,  auch  unter  Ausschluss
    der allgemeinen Kaufmöglichkeit (Ausschluss  des  Bezugsrechtes),  wenn  die
    Veräußerung der eigenen Aktien den Zweck hat, als Gegenleistung für  an  die
    Gesellschaft oder  deren  Tochtergesellschaft  übertragene  Immobilien  oder
    Immobilienbeteiligungen  zu  dienen  oder  Aktien  bei  Verschmelzungen   an
    Gesellschafter oder Aktionäre der  übertragenden  Gesellschaft  zu  gewähren
    oder    Umtausch-     und/oder     Bezugsrechte     von     Inhabern     von
    Wandelschuldverschreibungen zu bedienen."

Rückfragehinweis:

Investor Relations:
Sylwia Milke
Phone: +43(0)50100-27402
Fax: +43(0)05100-927402
E-mail: sylwia.milke@s-immoag.at
www.sparkassenimmobilienag.at

Corporate Communications:
Bosko Skoko
Phone: +43(0)50100-27522
Fax: +43(0)05100-927522
E-mail: bosko.skoko@s-immoag.at
www.sparkassenimmobilienag.at

Branche: Immobilien
ISIN: AT0000652250
WKN: 065225
Index: ATX Prime, IATX
Börsen: Wien / Amtlicher Handel

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