EANS-News: Sparkassen Immobilien AG /Beschluss der Hauptversammlung
Wien (euro adhoc) -
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Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen/Ermächtigung zum Aktienrückkauf
Investorenmitteilung Wien, am 26.05.2010
Mitteilung der Sparkassen Immobilien AG gem § 82 Abs 9 BörseG iVm §§ 2f VeröffentlichungsV 2002
Die ordentliche Hauptversammlung der Sparkassen Immobilien AG hat am 21. Mai 2010 folgenden Beschluss über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien und zur Veräußerung der eigenen Aktien auf eine andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot gefasst:
"1. Die in der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Mai 2008 erteilte Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien wird widerrufen.
2. Der Vorstand wird ermächtigt, nach den Bestimmungen des § 65 Abs. 1 Z. 8 AktG Aktien der Gesellschaft zu erwerben und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls diese Aktien der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einzuziehen.
3. Der Anteil der zu erwerbenden und bereits erworbenen Aktien der Gesellschaft darf insgesamt 10% des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen.
4. Die Dauer dieser Ermächtigung ist mit 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung begrenzt.
5. Der Gegenwert je Stückaktie darf jeweils den anteiligen Betrag pro Aktie am Grundkapital nicht unterschreiten. Der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert je Stückaktie darf nicht mehr als 15% über dem durchschnittlichen Börsenkurs der der Ausübung der Ermächtigung vorausgehenden drei Börsetage liegen.
6. Sowohl dieser Beschluss als auch das darauf beruhende Rückkaufprogramm und ein allfälliges Wiederverkaufsprogramm sowie deren jeweilige Dauer sind zu veröffentlichen.
7. Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die teilweise oder gänzliche Veräußerung der eigenen Aktien eine andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu beschließen, auch unter Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit (Ausschluss des Bezugsrechtes), wenn die Veräußerung der eigenen Aktien den Zweck hat, als Gegenleistung für an die Gesellschaft oder deren Tochtergesellschaft übertragene Immobilien oder Immobilienbeteiligungen zu dienen oder Aktien bei Verschmelzungen an Gesellschafter oder Aktionäre der übertragenden Gesellschaft zu gewähren oder Umtausch- und/oder Bezugsrechte von Inhabern von Wandelschuldverschreibungen zu bedienen."
Rückfragehinweis:
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Branche: Immobilien
ISIN: AT0000652250
WKN: 065225
Index: ATX Prime, IATX
Börsen: Wien / Amtlicher Handel