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CEAG AG

EANS-Adhoc: CEAG AG
Flextronics macht Ansprüche gegen CEAG aus vertraglichen Garantien im Zusammenhang mit dem Verkauf der Geschäftseinheit FMP geltend

  Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
08.05.2009
Ostbevern - Die CEAG AG wird von der Erwerberin der ehemaligen 
Geschäftseinheit FRIWO Mobile Power (FMP), einer Tochtergesellschaft 
der in Singapur ansässigen Flextronics International. Ltd. (NASDAQ: 
FLEX), wegen behaupteter Verletzung von Garantien aus dem 
Anteilskaufvertrag in Anspruch genommen. Der vorläufige Streitwert 
liegt bei 6 Mio. EUR.
Der CEAG AG wurde heute eine entsprechende Schiedsklage zugeleitet. 
Die CEAG AG wird nun sorgfältig prüfen, inwieweit die Klage zulässig 
und materiell begründet ist. Zur Besicherung möglicher Ansprüche der 
Erwerberin aus dem Anteilskaufvertrag wurde der Erwerberin bereits 
zum Zeitpunkt des Verkaufs eine Bankgarantie gestellt, die durch die 
Verpfändung bei der garantierenden Bank hinterlegter Wertpapiere im 
Wert von 8,6 Mio. EUR unterlegt ist. Aufgrund der Einleitung des 
Schiedsverfahrens kann die Freigabe dieser Wertpapiere erst zu einem 
späteren Zeitpunkt als geplant erfolgen.

Rückfragehinweis:

Britta Wolff
Investor Relations
Tel.: +49-(0)2532-81-118
E-Mail: wolff@friwo.de

Branche: Elektronik
ISIN: DE0006201106
WKN: 620110
Index: CDAX
Börsen: Hamburg / Freiverkehr
München / Freiverkehr
Berlin / Regulierter Markt
Stuttgart / Regulierter Markt
Düsseldorf / Regulierter Markt
Frankfurt / Regulierter Markt/General Standard

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