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Media Service: Mafiajäger ausgebremst: Sommaruga lehnt Forderung der Bundesanwaltschaft nach schärferen Gesetzen ab

Zürich (ots)

Die Mafia verlagert ihre kriminellen Aktivitäten immer mehr in die Schweiz. Mittlerweile unterhalten die wichtigsten Mafiaorganisationen Italiens wie Cosa Nostra, Ndrangheta, Camorra und SacraCorona Unita eigene Zellen in der Schweiz, schreibt die Bundeskriminalpolizei in ihrem Jahresbericht. Jetzt fordern die Strafverfolger des Bundes härtere Gesetze gegen das organisierte Verbrechen. «Für die Mitwirkung in einer kriminellen Organisation erhalten Exponenten der Mafia - auch deren Chefs - eine läppische Maximalstrafe von fünf Jahren», sagt Ruedi Montanari, Stellvertreter von Bundesanwalt Michael Lauber, das sei «viel zuwenig und macht uns unglaubwürdig.» Bereits einfacher Diebstahl werde mit der gleichen Strafe belegt. Häufig bevorzuge man es daher, Verfahren nach Italien abzutreten. Dort erlaubten die Gesetze ein rigoroseres Vorgehen durch die Behörden.

Montanari verlangt eine schärfere Strafnorm gegen kriminelle Organisationen sowie eine deutliche Anhebung der Strafandrohung. Doch im Departement von Bundesrätin Simonetta Sommaruga beisst Laubers Truppe auf Granit. «Der Bundesrat ist zum Schluss gelangt, dass sich die Strafnorm gegen die organisierte Kriminalität - Artikel 260ter im Strafgesetzbuch - bewährt hat und nicht revisionsbedürftig ist», sagt Folco Galli, Sprecher des Bundesamtes für Justiz. Die Schwierigkeiten bei der Bekämpfung der Mafia würden eher auf mangelnde Koordination zwischen Bund und Kantonen zurückgehen, als auf Lücken im Strafgesetzbuch.

Im Parlament dürfte die Bundesanwaltschaft bessere Chancen haben, ihr Anliegen durchzubringen. Die Strafverfolger setzen auf die Geschäftsprüfungskommission (GPK). Diese ist im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit auf die Schwierigkeiten der Strafverfolger des Bundes aufmerksam geworden - und prüft jetzt, ob die Strafnorm gegen die organisierte Kriminalität verschärft werden muss. «Wenn eine Behörde, die das Gesetz anwendet, ein dringendes Anliegen hat, müssen wir das ernst nehmen», sagt Corina Eichenberger, die als Präsidentin der zuständigen GPK-Subkommission vorsteht. Die FDP-Nationalrätin ist überzeugt, dass auch der Bundesrat gut daran täte, die Forderung der Bundesanwaltschaft eingehend zu prüfen.

In einem Schreiben an die GPK, das der «Handelszeitung» vorliegt, schlägt der Bundesanwalt vor, dass mafiöse Organisationen im Gesetz präziser erfasst werden. Zum einen soll dabei die Omertà, das Schweigegebot einer Mafiaorganisation, neu als Tatbestandselement hinzugefügt werden. Als weiteres Element soll die autonome Einschüchterungsmacht hinzukommen. Letztere beschreibt, dass für die Mafia häufig ein sanfter Wink genügt, um ihre kriminellen Ziele durchzusetzen. Zusätzlich soll eine Strafnorm für kriminelle Vereinigungen geschaffen werden, die auf organisierte Einbrecherbanden, Drogendealerringe und andere kriminelle Gruppierungen zugeschnitten ist. In den nächsten Wochen wird Bundesanwalt Lauber von der GPK angehört. Kommt die Kommission zum Schluss, dass die Strafnorm nicht mehr zeitgemäss ist, will sie gesetzgeberisch aktiv werden.

Kontakt:

Mehr Informationen erhalten Sie unter der Nummer 043 444 59 00.

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