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Media Service: Neue Strafuntersuchung im Fall Pierin Vincenz

Zürich (ots)

Der Fall um den Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz ist um ein Kapitel reicher: Die Zürcher Staatsanwaltschaft eröffnet eine Strafuntersuchung gegen unbekannt wegen Bankgeheimnisverletzung. «Wir können die Eröffnung einer solchen Strafuntersuchung bestätigen», sagt Sprecher Erich Wenzinger nach Recherchen der «Handelszeitung».

Hintergrund der neuen Strafuntersuchung ist die Publikation von privaten Banktransaktionen im Jahr 2016. Damals veröffentlichte der Finanzblog «Inside Paradeplatz» detaillierte Informationen zu Transaktionen des Ex-Aduno-Chefs Beat Stocker ab seinen Konti bei der Bank Julius Bär. Unter anderem flossen Millionenbeträge an seinen Freund und Geschäftspartner Pierin Vincenz.

Aufgeschreckt durch die wiederholten Indiskretionen gab die Bank Julius Bär im Herbst 2016 eine interne Untersuchung in Auftrag, durch die herausgefunden werden sollte, wer im Finanzkonzern die mutmassliche Bankgeheimnisverletzung begangen habe. Gemäss mehreren Quellen förderte die Untersuchung damals drei mögliche Tatverdächtige zutage. Einer davon soll ein ehemaliger Kadermann der börsenkotierten Bank sein, sagen zwei Insider übereinstimmend.

Die Verletzung des Bankgeheimnisses ist ein Offizialdelikt. Es droht eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Dies gilt für jede Person, die ein Geheimnis offenbart, das ihr in ihrer Eigenschaft als Organ, Angestellter, Beauftragter oder Liquidator einer Bank anvertraut worden ist. Gleichermassen strafbar macht sich, wer dieses Geheimnis weiteren Personen offenbart.

Kontakt:

Nähere Auskunft erhalten Sie unter Tel: 058 269 22 90 oder per e-mail
newsdesk@ringieraxelspringer.ch

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