Suisseculture - Das Folgerecht wird europaweit umgesetzt
Zürich (ots)
Im Fürstentum Liechtenstein und in Österreich gilt seit Jahresbeginn das Folgerecht beim Wiederverkauf von Kunstwerken. Damit erhalten Künstlerinnen und Künstler oder ihre Erben einen Anspruch auf eine prozentuale Beteiligung am Erlös bei Wiederverkäufen ihrer Originalwerke und haben somit an der Wertsteigerung teil. Die entsprechende Änderung des Urheberrechtsgesetzes ist am 16. Februar 2006 im österreichischen Bundesgesetzblatt verkündet worden; der Liechtensteinische Landtag hatte sie schon Ende November 2005 beschlossen.
Aufgrund der EU-Richtlinie zum Folgerecht, welche bis zum 1. Januar dieses Jahres umzusetzen war, wird auch in weiteren EU-Staaten derzeit das Folgerecht diskutiert. In den wenigen Ländern, die es noch nicht eingeführt haben - wie beispielsweise in Grossbritannien - wird über eine minimale Umsetzung debattiert. Demnach soll Kunstschaffenden beim Wiederverkauf ihrer Werke - je nach Verkaufserlös - eine Entschädigung von 4 bis 0.25 Prozent zustehen, jedoch höchstens 12'500 Euro.
Suisseculture, der Dachverband der Urheberinnen und Urheber, Interpretinnen und Interpreten, ist erfreut, dass mit der Umsetzung dieser Richtlinie die Kunstschaffenden aller europäischen Staaten in den Genuss eines Folgerechts kommen, und erwartet, dass der Bundesrat das Folgerecht in seine für den März angekündigte Gesetzesvorlage aufnimmt und damit das Schweizer Urheberrecht europaverträglich machen wird.
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