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Suisseculture - Das Folgerecht wird europaweit umgesetzt

Zürich (ots)

Im Fürstentum Liechtenstein und in Österreich gilt
seit Jahresbeginn das Folgerecht beim Wiederverkauf von Kunstwerken.
Damit erhalten Künstlerinnen und Künstler oder ihre Erben einen
Anspruch auf eine prozentuale Beteiligung am Erlös bei
Wiederverkäufen ihrer Originalwerke und haben somit an der
Wertsteigerung teil. Die entsprechende Änderung des
Urheberrechtsgesetzes ist am 16. Februar 2006 im österreichischen
Bundesgesetzblatt verkündet worden; der Liechtensteinische  Landtag
hatte sie schon Ende November 2005 beschlossen.
Aufgrund der EU-Richtlinie zum Folgerecht, welche bis zum 
1. Januar dieses Jahres umzusetzen war, wird auch in weiteren
EU-Staaten derzeit das Folgerecht diskutiert. In den wenigen Ländern,
die es noch nicht eingeführt haben - wie beispielsweise in
Grossbritannien - wird über eine minimale Umsetzung debattiert.
Demnach soll Kunstschaffenden beim Wiederverkauf ihrer Werke - je
nach Verkaufserlös - eine Entschädigung von 4 bis 0.25 Prozent
zustehen, jedoch höchstens 12'500 Euro.
Suisseculture, der Dachverband der Urheberinnen und Urheber,
Interpretinnen und Interpreten, ist erfreut, dass mit der Umsetzung
dieser Richtlinie die Kunstschaffenden aller europäischen Staaten in
den Genuss eines Folgerechts kommen, und erwartet, dass der Bundesrat
das Folgerecht in seine für den März angekündigte Gesetzesvorlage
aufnimmt und damit das Schweizer Urheberrecht europaverträglich
machen wird.

Kontakt:

Roberta Weiss-Mariani
Tel.: +41 44 462 10 30

Yolanda Schweri
Tel.: +41 44 297 90 45
E-Mail: info@suisseculture.ch
Internet: www.suisseculture.ch