SVAMV Schweizerischer Verband alleinerzi
Keine Experimente auf dem Rücken der Scheidungskinder
Zürich (ots)
Der Schweizerische Verband alleinerziehender Mütter und Väter SVAMV wehrt sich gegen das realitätsfremde Familienrecht, das einige Männerorganisationen heute vorgestellt haben. "Die Kritik der Alleinerziehenden richtet sich nicht gegen die Zielsetzungen, aber gegen die konkrete Ausformulierung des Gesetzes", sagt Zentralsekretärin Anna Hausherr.
Konkret befürchtet der SVAMV, dass mit der zwangsweisen gemeinsamen Sorge bei der Scheidung die Interessen der Kinder nicht besser gewahrt würden. "Die Definition des Kindswohls ist eh' schon sehr schwammig. Sicherlich aber ist es dem Kindswohl nicht zuträglich, wenn es vermehrt Konflikte zwischen den Eltern ertragen muss. - Oder sich sogar noch als Grund für solche Konflikte empfindet." Genau das befürchtet der SVAMV aber, wenn die gemeinsame Sorge zum Regelfall erklärt werden soll: "Warum soll nach der Scheidung plötzlich möglich sein, was vorher nicht funktioniert hat und zur Trennung geführt hat?"
Zu liberale Übereinkunft der Eltern
Gefährlich erscheint dem SVAMV auch die Möglichkeit, dass mit dem Vorschlag die Eltern eine Betreuungsvereinbarung ausarbeiten können, ohne dass diese von irgend einer Instanz überprüft wird. "Die Praxis zeigt, dass sich heute sogar sogenannte Fachleute schwer tun damit, faire Regelungen zu finden. Der Gesetzesvorschlag erlaubt irgendwelche Regelungen ohne jegliche Überprüfung, ob das Kindswohl auch tatsächlich im Vordergrund steht." Unfaire Scheidungskonventionen sind aber in der Praxis häufig der Auslöser von Konflikten, unter denen die Kinder leiden.
Falsche Ausgangsbedingungen
"Der Vorschlag geht von verschiedenen Ausgangsbedingungen aus, die - leider - schlicht und einfach nicht der Realität entsprechen", sagt SVAMV Zentralsekretärin Anna Hausherr. So identifizieren die Männerorganisationen beispielweise einen "Megatrend" darin, dass die Einkommenunterschiede zwischen Männern und Frau schnell verschwänden. "Jeder, der die Entwicklungen der Vergangenheit beobachtet weiss doch, dass eben Frauen im Durchschnitt nach wie vor weit weniger verdienen als Männer. Und dass diese Unterschiede nur sehr langsam verschwinden." Das führt gemäss SVAMV dazu, dass die neue gesetzliche Regelung, nach der beide Elternteile zu gleichen Teilen Kinderbetreuung leisten müssten, finanziell gar nicht umsetzbar ist. "Das vorgeschlagene Gesetz ist ein Gesetz für Reiche. Weniger gut verdienende Väter und Mütter können die gesetzlichen Vorgaben gar nie erfüllen. Damit ist der Vorschlag diskriminierend", sagt Anna Hausherr. Darüber hinaus stellt sich die Frage: Wenn es schon heute viele Familien trotz ehrlich em Bemühen nicht schaffen, die Betreuungszeit zwischen Vater und Mutter je hälftig aufzuteilen, warum soll das denn nach einer Scheidung oder Trennung plötzlich möglich werden?
Wirklich wachsende Bereitschaft?
Auch bei der wachsenden Bereitschaft von Männern für Betreuungsarbeit hat Hausherr Zweifel: "Wir beobachten, dass Väter vermehrt mitreden möchten in der Erziehung. Wenn es um die konkrete Betreuung der Kinder geht, hört das Interesse aber leider meist auf." - Oft allerdings nicht aus bösem Willen, sondern weil die Arbeitgeber auch nicht willens sind, Anstellungsbedingungen zu schaffen, welche eine solche gemeinsame Kinderbetreuung ermöglichten.
Gleichwohl unterstützt auch der SVAMV die Gleichberechtigung beider Elternteile in der Betreuungsarbeit und stimmt damit in der grundsätzlichen Zielsetzung überein. "Das Gesetz ermöglicht schon heute die gemeinsame Sorge, wenn beide Eltern sich das zutrauen und wünschen." Dieses Modell müsse gestärkt und verbessert werden, ist der SVAMV überzeugt.
Kontakt:
Anna Hausherr
Zentralsekretärin SVAMV
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