Bezirksgericht Bülach: Zwischenstand im Strafverfahren SAirGroup
Bülach (ots)
Nach rund fünfjährigen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich am 30. März 2006 Anklage gegen 16 Personen der ehemaligen SAirGroup und drei weitere Personen erhoben. Die Anklageschrift enthält Vorwürfe wegen Gläubigerschädigung, ungetreuer Geschäftsbesorgung, Misswirtschaft, Urkundenfälschung, unwahrer Angaben über kaufmännische Gewerbe und Gläubigerbevorzugung. Die Akten umfassen rund 4'150 Bundesordner. Bis zum gesetzlichen Nachweis einer allfälligen Schuld sind alle Angeklagten unschuldig. Das Bezirksgericht Bülach hat die Anklage im Rahmen des Anklagezulassungsverfahrens unter formellen Gesichtspunkten geprüft. Mit Entscheid vom 5. Mai 2006 hat Vizepräsident lic.iur. Andreas Fischer die Anklage einstweilen nicht zugelassen.
Das Bezirksgericht stützt seinen Entscheid auf das so genannte Anklageprinzip, wonach der vorgeworfene Sachverhalt in der Anklageschrift so umschrieben werden muss, dass der Angeklagte und das Gericht darauf zweifelsfrei ersehen können, was Gegenstand der Anklage ist respektive was dem Angeklagten konkret vorgeworfen wird. Hält die Anklageschrift dieses Prinzip nicht ein, darf das Gericht im Prozess nicht über Schuld oder Unschuld eines Angeklagten befinden. Nach Auffassung des Bezirksgerichts Bülach mangelt es der Anklageschrift bei mehreren Anklagevorwürfen an der notwendigen Präzision und Konkretisierung bei der Umschreibung des Sachverhaltes und des vorgeworfenen Tatverhaltens.
Das Bezirksgericht Bülach hat keine Ergänzung der Untersuchung verlangt. Die Rückweisung der Anklageschrift an die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich bezieht sich ausdrücklich nur auf die Verbesserung der Anklageschrift. Entsprechend ist davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft die korrigierte Anklageschrift innerhalb einiger Wochen wieder einreichen wird. In denjenigen Anklagepunkten, die keine Mängel aufweisen, setzt das Bezirksgericht Bülach seine Vorbereitungen für die Bearbeitung eines Prozesses zügig fort, um so eine Verzögerung des Verfahrens zu verhindern. Der Beginn eines allfälligen Prozesses ist zwischen Mitte Januar und Mitte März 2007 geplant.
Wichtiger Hinweis an Medienschaffende:
Der Entscheid über die Rückweisung der Anklage bildet einen Zwischenschritt in einem hängigen Verfahren und unterliegt dem Amtsgeheimnis. Die bemängelten Punkte in der Anklageschrift dürfen daher nicht bekannt gegeben werden. Das Bezirksgericht Bülach dankt den Medienschaffenden für ihr Verständnis.
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