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Verband Schweizerischer Privatschulen (VSP/FSEP/FSSP)

Verband Schweizerischer Privatschulen: Bildung und Mehrwertsteuer - Sonderfall Schweiz

Bern (ots)

Ganz Europa hat die Bildung von der Mehrwertsteuer
befreit und ausgerechnet wir Schweizerinnen und Schweizer sollen -
nach der Vorlage des Bundesrates zum neuen Mehrwertsteuergesetz - auf
Bildungsdienstleistungen Mehrwertsteuern bezahlen.
Die Interessengemeinschaft Bildung ohne Mehrwertsteuer IGBM(1) -
in Übereinstimmung mit dem Schweizerischen Gewerbeverband - wehrt
sich entschieden gegen dieses Vorhaben. Bildung ist der wichtigste
Rohstoff der Schweiz. Eine Unterstellung der Bildung unter die
Mehrwertsteuer liegt nicht im volkswirtschaftlichen,
bildungspolitischen bzw. öffentlichen Interesse der Schweiz. Die
Schweiz darf in diesem Bereich nicht zum Sonderfall in Europa werden.
Die weiteren Gründe, die gegen eine Mehrwertsteuerpflicht sprechen
sind:
  • Im internationalen Vergleich nimmt die Standortattraktivität der Schweiz im Bereich der Bildung durch eine Verteuerung der Bildungsdienstleistungen ab. Diese Konsequenz ist sowohl wettbewerbspolitisch als auch demografisch völlig unerwünscht und nicht im öffentlichen Interesse der Schweiz. Wettbewerbspolitisch hätte dies zur Folge, dass sich die Konkurrenzfähigkeit der schweizerischen Privatschulen im nationalen und europäischen Umfeld verschlechtert, und demografisch würden junge motivierte Menschen durch eine Verteuerung der Bildung von einer Einwanderung in die Schweiz abgehalten, obschon die Wirtschaft dringend auf wissenschaftlichen und beruflichen Nachwuchs angewiesen ist.
  • Die Lehr- und Lernfreiheit soll nicht eingeschränkt werden. Jeder Lernwillige hat Anspruch darauf, diejenige Ausbildung zu erhalten, die seinen weltanschaulichen, religiösen oder erzieherischen Vorstellungen entspricht. Eine Verteuerung der Bildung um den jeweiligen Mehrwertsteuersatz schränkt das Recht auf freie Schulwahl noch stärker ein.
  • Die bereits heute bestehende Wettbewerbsverzerrung zwischen privaten und öffentlichen Anbietern von Bildungsdienstleistungen wird durch eine Besteuerung noch verstärkt. Dies ist mit Blick auf die Wirtschaftsfreiheit gemäss Art. 27 der Bundesverfassung und auf die den Eltern zustehenden Rechte problematisch.
  • Gemäss Art. 61a Abs. 3 der Bundesverfassung setzen sich Bund und Kantone bei der Erfüllung ihrer Aufgaben dafür ein, dass allgemeinbildende und berufsbezogene Bildungswege eine gleichwertige gesellschaftliche Anerkennung finden. Die Unterstellung der Bildung unter die Mehrwertsteuer würde vor allem die Berufsbildung und die berufliche Weiter- sowie Fortbildung treffen und benachteiligen, denn bereits heute müssen die meisten Kosten der beruflichen Weiterbildung von den Lernenden selbst getragen werden. Dies im Gegensatz zu zahlreichen staatlich finanzierten akademischen Weiterbildungen.
  • Die EG-Kompatibilität wird durch eine Unterstellung der Bildungsdienstleistungen unter die Mehrwertsteuer nicht mehr gewährleistet. Art. 13 Teil A Abs. 1 Bst. i und j. der 6. EG- Richtlinie befreit die Bildung von der Steuerpflicht. Damit wird das erklärte Ziel der Kompatibilität mit dem Mehrwertsteuersystem der EG nicht erreicht und die Bildung in der Schweiz im Vergleich zum europäischen Ausland in einem zentralen Punkt (Zugangskosten zu Bildungsgängen) benachteiligt.
  • Der administrative Aufwand nimmt zu, da sich die Anzahl der steuerpflichtigen Subjekte erhöht.
  • Der seit Jahren u.a. auch von der OECD kritisierte negative Zusammenhang zwischen Einkommen und Bildungserfolg in der Schweiz würde mit einer Unterstellung der Bildung unter die Mehrwertsteuer weiter verstärkt. In einer Studie der OECD wurden die Daten von über 180'000 Schülerinnen und Schülern aus 27 Ländern anhand der Pisa-Resultate aus dem Jahr 2003 analysiert und Ende 2007 zusammengefasst ("Bildung auf einen Blick 2007").
Die IGBM hat daher die Mitglieder der Kommission Wirtschaft und
Abgaben WAK des Nationalrates mit einem ausführlichen Argumentarium
bedient und den Antrag gestellt, die Bildung ausdrücklich von der
Mehrwertsteuer im Sinne einer Steuerausnahme zu befreien und Art. 21
der Gesetzesvorlage Teil B (Einheitssatz) entsprechend zu ergänzen.
(1) Die Interessengemeinschaft Bildung ohne Mehrwertsteuer (IGBM)
setzt sich aus dem Verband Schweizerischer Privatschulen (VSP),
Katholische Schulen Schweiz (KSS) und der Arbeitsgemeinschaft der
Rudolf Steiner Schulen Schweiz zusammen.

Kontakt:

NR Dr. Gerhard Pfister, CVP ZG, Präsident IGBM
Gulmstrasse 55
6315 Oberägeri
Tel.: +41/41/750'12'47
Fax: +41/41/750'37'00
E-Mail: gpfister@gmx.net

RA Markus Fischer, Sekretär IGBM
Hotelgasse 1
Postfach 316
3000 Bern 7,
Tel.: +41/31/328'40'60
Fax: +41/31/328'40'55
E-Mail: fischer-sievi-law@bluewin.ch

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