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Verband Schweizerischer Privatschulen (VSP/FSEP/FSSP)

Pressecommuniqué des Verbandes Schweizerischer Privatschulen für eine "echte" freie Schulwahl

Oberägeri (ots)

1. Das hier angesprochene "Elternrecht" betrifft
als Freiheitsrecht die öffentlich-rechtliche Position der Eltern
gegenüber dem Staat und umfasst im Wesentlichen nebst
vermögensrechtlichen Befugnissen das Recht der Eltern auf Pflege,
Erziehung und Ausbildung ihrer Kinder. Dies bedeutet somit auch das
Recht die Schule für die eigenen Kinder frei wählen zu können,
besonders dann, wenn zwischen den Vorstellungen der Eltern in Bezug
auf die Ausbildung und Erziehung wesentliche Differenzen bestehen zum
staatlichen Konzept. Das Recht auf freie Schulwahl und die
Privatschulfreiheit garantieren die Freiheit zum Errichten, zum
Betrieb und zum Besuch einer Privatschule. Diese Rechte sind durch
unsere Bundesverfassung garantiert. Auch in verschiedenen
internationalen Abkommen, welche die Schweiz ratifiziert hat, findet
sich eine entsprechende Gewährleistung. Die an sich in der Schweiz
bestehende freie Schulwahl erweist sich heute für die Eltern mangels
staatlicher Finanzierung als Grundrecht, das nur beim Vorhandensein
genügender finanzieller Mittel ausgeübt werden kann.
Fazit:
Diese rechtlichen Überlegungen bedeuten, dass in der ganzen
Schweiz das Recht besteht, Privatschulen zu errichten und zu
besuchen. Die Schulwahlfreiheit wird allerdings faktisch
eingeschränkt durch die an privaten Schulen zu entrichtenden
Schulgelder. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern bzw. der
Bildungsnachfragenden spielen eine entscheidende Rolle, falls nicht
entsprechende Stipendien zur Verfügung stehen. Es ist daher Sache der
politischen Willensbildung in den Kantonen bzw. auf Stufe Bund
Massnahmen zu treffen, die es den Bürgerinnen und Bürgern
ermöglichen, vom Recht auf freie Schulwahl auch tatsächlich Gebrauch
machen zu können. Der VSP unterstützt daher politische Bemühungen,
dem Recht auf eine "echte" freie Schulwahl zum Durchbruch zu
verhelfen.
2. Der VSP ist überzeugt, dass ein Recht auf eine "echte" freie
Schulwahl die Schul- und Ausbildungsqualität in der Schweiz erhöht,
da heute bei den staatlichen Bildungsinstituten Anreize zur
Verbesserung der Schulqualität weitgehend fehlen. Durch diesen
Wettbewerb erzielt man eine höhere Effizienz in der Verwendung der
Ressourcen. Es besteht zudem ein gewisser Druck, rasch neue
Bildungsbedürfnisse aufzunehmen und umzusetzen.
3. Der VSP ist der Auffassung, dass eine "echte" freie Schulwahl
die Chancengleichheit erhöht, die Bildungsvielfalt fördert und ein
Zweiklassensystem in der Bildung verhindert.
4. Ein bildungspolitischer Konsens zu dieser Thematik könnte  wie
folgt aussehen:
  • Der Staat akzeptiert Schulen mit privater Trägerschaft als Kooperationspartnerinnen oder Mitanbieterinnen neben den staatlichen Schulen. Faire Wettbewerbsbedingungen (finanzielle Unterstützung der Eltern etc.) und Kostenwahrheit zwischen den staatlichen und privaten Bildungsinstitutionen sind dabei Voraussetzung.
  • Der Staat setzt Bildungsziele und Prüfungsanforderungen fest, den Weg zu diesen Zielen lässt er offen (Methodenfreiheit).
  • Der Staat sorgt für Bildungscontrolling sowohl bei staatlichen als auch bei privaten Institutionen.
  • Der Staat schafft pädagogischen und wirtschaftlichen Wettbewerb durch neue Finanzierungsformen (Stichworte: Globalbudget gestützt auf einen Leistungsauftrag, Bildungskonto, Bildungsgutscheine etc.).
5. Die Finanzierung der Bildungsnachfrager anstelle der
Bildungsinstitutionen kann auf verschiedene Arten (Bildungskonto mit
und ohne Auflagen) erfolgen und muss von der Politik definiert
werden:
5.1. Variante ohne Auflagen
- ungeregeltes Bildungskonto (Milton Friedman)
   - der Wert des Bildungskontos ist konstant bzw. 
     einkommensunabhängig
   - geringer Regulationsbedarf
5.2. Variante I mit einigen Auflagen
- Rücksicht auf benachteiligte und unterprivilegierte 
     Bildungsnachfrager (Christopher Jenks)
   - grösstmögliche Wahlfreiheit mit grösstmöglicher Chancengleicheit
   - Grundwert des Gutscheins geht aus den Durchschnittskosten
     staatlicher Schulen hervor
   - finanziell schwache Familien erhalten je nach Einkommen 
     zusätzliche Unterstützung
   - Aufnahmezwang um keine Elitisierung und Diskriminierung zu
     erreichen
   - Verlosung der Plätze bei Übernachfrage
5.3. Variante II mit wenig Auflagen
- Bildungskonto mit fixem Betrag
   - Schulen dürfen kein zusätzliches Schulgeld verlangen
   - Ziel soll eine Minimierung der Kosten und eine Optimierung des
     Angebots sein
   - Nachteil: spezifische Bedürfnisse und Leistungen sind nicht
     berücksichtigt
5.4. Variante mit Steuerfolgen
- Bildungskonto zu einem festen Betrag vom Staat (Peacock und
     Wiesman)
   - Guthaben auf Bildungskonto ist zu versteuern
   - mit zunehmendem Einkommen nimmt dadurch der Wert ab
6. Der VSP ist sich bewusst, dass die Umsetzung der "echten"
freien Schulwahl schwierig ist. Diese Schwierigkeiten dürfen aber
nicht dazu führen, dass keine konkreten Pilotversuche (z. Bsp.
Einführung einer "echten" freien Schulwahl im gymnasialen Bereich)
durchgeführt werden, um die Machbarkeit und Erkenntnisse daraus zu
prüfen bzw. verwerten.
7. Der VSP hält fest, dass zahlreiche Privatschulen - auch bei
einer Einführung eines "echten" Rechtes auf freie Schulwahl - sich
daran nicht beteiligen wollen. Sei es, weil sie den vom Staat
formulierten Auflagen für eine Teilnahme am Recht zur freien
Schulwahl nicht nachkommen wollen bzw. können, oder sei es, weil ihr
Bildungsangebot sich im Bildungsrecht der Schweiz nicht abbilden
lässt.
8. Zwei Zitate zum Recht auf freie Schulwahl zum Schluss
8.1. Milton Friedman hielt in einem Interview vom 21. Mai 2006 in
der Weltwoche (Nr. 20/2006) Nachstehendes fest:
"Die Einkommensunterschiede sind grösser geworden zwischen den
Leuten an der Spitze und jenen am unteren Ende der Gesellschaft. Die
wichtigste Ursache dafür ist unser untaugliches Schulsystem."
Und er schlägt vor:
"Bildungsgutscheine sind die einzig sinnvolle Lösung für das
Qualitätsproblem der Schule. Da der Staat die Bildungsproduzenten,
also die staatlichen Schulen, subventioniert, fehlen die Anreize für
ein gutes Ausbildungsangebot. Wir sollten das gleiche Geld in Form
von Bildungsgutscheinen den Konsumenten, also den Schülern, in die
Hand drücken. Egal aus welcher Schicht sie sind und welche Hautfarbe
sie haben. Die Eltern könnten dann zwischen den Schulen auswählen.
Das würde zu einem gesunden Wettbewerb führen und deren Qualität
verbessern." (Milton Friedman, US-Ökonom, geboren 31. Juli 1912 in
New York City, der 1976 für seine Arbeiten im
wirtschaftswissenschaftlichen Bereich mit dem Nobelpreis
ausgezeichnet wurde).
8.2. Prof. Dr. Stefan C. Wolter, Leiter der Forschungsstelle für
Bildungsökonomie, Volkswirtschaftliches Institut, Universität Bern,
hält zur Frage der Einführung des Bildungsgutscheines fest:
"Kein Neuanfang ohne Risiko: Der Mangel an empirischer Evidenz
aber sei weder ein Argument für noch gegen den Bildungsgutschein,
sagte Wolter: Wenn Sie den Auftrag bekommen, ein Bügeleisen zu
entwickeln, es aber nicht an den Stromkreislauf anschliessen dürfen,
können Sie auch nicht sagen, ob es funktioniert."
(Quelle: Berliner Zeitung, 07. Februar 2007)

Kontakt:

NR Dr. Gerhard Pfister, CVP ZG,
Präsident Verband Schweizerischer Privatschulen (VSP)
Gulmstrasse 55
6315 Oberägeri
Tel.: +41/41/750'12'47
Fax: +41/41/750'37'00
Mobile: +41/79/334'12'30
E-Mail: gpfister@gmx.net

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