Aleris und europäische Darlehensgeber schliessen Vergleichsvereinbarung ab
Beachwood, Ohio, May 3, 2010 (ots/PRNewswire)
Aleris International, Inc., bei Aluminiumwalzprodukten, Strangpressprofilen und Aluminiumrecycling weltweit führend, gab heute bekannt, dass das Unternehmen mit bestimmten Inhabern von Forderungen an ADH der Klasse 3 (die europäischen Darlehensgläubiger) im Zusammenhang mit dem anhängigen Sanierungsplan von Aleris und den dem Unternehmen angeschlossenen Debitoren eine Vergleichsvereinbarung abgeschlossen hat. Infolge dieser Einigung unterstützen diese Gläubiger jetzt den Sanierungsplan. Die im Sanierungsplan vorgesehenen Auffanggesellschaften haben den Bedingungen der Vergleichsvereinbarung ebenfalls zugestimmt.
Die Vergleichsvereinbarung stellt für die Bemühungen des Unternehmens, einen für alle annehmbaren Sanierungsplan zu erreichen und aus dem Chapter-11-Verfahren erneut hervorgehen zu können einen bedeutenden Meilenstein dar.
Die Vergleichsvereinbarung sieht vor, dass Inhaber von Forderungen der Klasse 3 des Plans gegen ADH - die im Plan vorgesehenen Auffanggesellschaften ausgenommen - die ihr Subskriptionsrecht im Zusammenhang mit dem ADH-Darlehen ausüben, das Recht erhalten, unter Berücksichtigung des im Sanierungsplan vorgesehenen Maximalabzugs für Dritte insgesamt Bezugsrechte in Höhe von 50.000.000 USD zu zeichnen.
Die Vereinbarung sieht auch Änderungen des im Rahmen des Plans vorgeschlagenen und abzuschliessenden Aktionärsabkommens und des Abkommens über das Recht Aktien anzumelden vor. Diese Änderungen stärken die Rechte der Aktionäre der Holding-Gesellschaft, die auf diese Weise nach Inkrafttreten des Plans indirekt die Aktiva von Aleris und die der sanierten Schuldner besitzen werden.
Das US-amerikanische Konkursgericht in Delaware hat den Antrag von Aleris auf Änderung der Verfügung zur Offenlegung und der Verfügung zum Abstimmungsverfahren genehmigt, die Abstimmungsfrist für Inhaber von Forderungen der Klasse 3 an ADH bis Dienstag, den 4. Mai 2010, 17:00 Uhr Ortszeit US-Pazifikküste zu verlängern. Die Abstimmungsfrist lief zuvor am 29. April 2010, 17:00 Uhr Ortszeit US-Pazifikküste aus.
Des Weiteren genehmigte das Gericht eine weitere Lieferanschrift in New York, New York, zur Abgabe von Stimmzetteln zu den Forderungen der Klasse 3 gegen ADH. Inhaber von Forderungen der Klasse 3 gegen ADH können ihren Stimmzettel auf dem Postweg, eigenhändig oder per Overnight-Kurierdienst an folgende Adresse liefern:
Kurtzman Carson Consultants LLC 1230 Avenue of the Americas 7th Floor New York, New York 10020
Informationen zu den Forderungen und Gerichtsanträgen, einschliesslich des vorgeschlagenen Sanierungsplans und der Offenlegungserklärung, stehen unter http://www.kccllc.net/Aleris zur Verfügung.
Die vorliegende Pressemitteilung stellt keine Aufforderung zur Zustimmung zum Sanierungsplan dar und soll auch nicht als solche verstanden werden. Die vorliegende Pressemitteilung stellt kein Angebot dar, Bezugsrechte, Kapitalanteile bzw. Schuldverschreibungen im Rahmen des Bezugsrechtsangebots zu erwerben. Die Zulassung derartiger Wertpapiere nach dem US-amerikanischen Aktiengesetz von 1933 in seiner gültigen Fassung ist nicht beabsichtigt und diese dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie wurden nach dem Aktiengesetz entsprechend zugelassen bzw. von dieser Zulassung befreit.
Informationen zu Aleris
Aleris International, Inc. ist bei Aluminium-Walzprodukten und Strangpressprofilen, in der Aluminium-Wiederaufbereitung und der Herstellung spezieller Legierungen weltweit führend. Das Unternehmen ist in Beachwood, einem Vorort von Cleveland (US-Bundesstaat Ohio) ansässig, verfügt über 40 Produktionsanlagen in Nordamerika, Europa, Südamerika und Asien und beschäftigt ca. 6.500 Mitarbeiter. Weitergehende Informationen zu Aleris stehen auf unserer Website unter http://www.Aleris.com zur Verfügung.
(Logo: http://www.newscom.com/cgi-bin/prnh/20050504/CLW056LOGO)
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