EU verhängt Geldstrafe gegen Sony wegen geschäftlicher Tätigkeiten auf dem europäischen Videomarkt
Tokio und Berlin, November 20 (ots/PRNewswire)
Die Sony Corporation, Sony France SA und Sony Europe Holding BV wurden heute von der Europäischen Kommission darüber informiert, dass diese Unternehmen mit einer Geldstrafe in Höhe von 47,19 Millionen Euro belegt wurden. Die Unternehmen werden beschuldigt, von 1999 bis 2002 an einem Kartell im professionellen Videobandmarkt in Europa beteiligt gewesen zu sein. Wir haben bisher nur eine kurze Mitteilung erhalten und haben den vollständigen Wortlaut dieser Entscheidung noch nicht einsehen können. Wir gehen davon aus, dass uns der vollständige Wortlaut in den nächsten Tagen vorliegen wird.
Wir sind ausserordentlich enttäuscht über das in der Mitteilung beschriebene Verhalten einer geringen Anzahl von Mitarbeitern in Europa. Der genaue Sachverhalt, der im vollständigen Wortlaut der Entscheidung dargestellt wird, muss noch bestätigt werden. Sony möchte jedoch bereits vorab klarstellen, dass Handlungen, wie sie in der Mitteilung beschrieben werden, generell von Sony in keiner Weise genehmigt oder geduldet werden. Wir entschuldigen uns für das Verhalten unserer Mitarbeiter und bedauern dies zutiefst.
Sony legt grössten Wert darauf, alle geltenden Vorschriften für den freien Wettbewerb einzuhalten, darunter auch die Kartellvorschriften der EU. Nach der formellen Mitteilung über diese Handlungen hat Sony darum die beschriebene Angelegenheit im Kern nicht angefochten. Sony lehnt jedoch die Anschuldigung ab, dass Sony die Untersuchung der Kommission behindert habe. Die fraglichen Ereignisse waren unangemessen und bedauerlich, sie können insgesamt jedoch nicht als Behinderung gewertet werden und hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf die Untersuchung der Kommission.
Die in der Entscheidung genannten Vorfälle liegen bereits mehrere Jahre zurück. Sony hat seitdem die Richtlinien und die Schulung im Zusammenhang mit der Einhaltung von Kartellregelungen verschärft und hat, wie auch heute wieder mit dieser Mitteilung, alle Mitarbeiter wiederholt darauf hingewiesen, dass ein derartiges Verhalten gegen unsere Grundprinzipien zur Wahrung unserer Integrität und gegen unseren Verhaltenskodex verstösst und weder zulässig ist, noch von uns geduldet wird.
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