EBK-Vorwürfe betreffend Abwicklung des Zusammenschlusses der Swissfirst mit der Bellevue-Gruppe sind unbegründet
Zürich (ots)
Der heute publizierte Jahresbericht der Eidgenössischen Bankenkommission enthält Ausführungen zum Zusammenschluss der Swissfirst-Gruppe mit der Bellevue-Gruppe, der im Herbst 2005 vollzogen wurde. Im Jahresbericht der Bankenkommission wird der Vorwurf erhoben, dass die am Zusammenschluss beteiligten Banken gegen die Sorgfalts- und Treuepflicht des Börsengesetzes verstossen haben sollen. Zudem soll ein Organ bei der Eindeckung der Short-Position gegen das Gebot der einwandfreien Geschäftsführung verstossen haben.
Thomas Matter, in seiner Eigenschaft als dannzumaliger CEO der Swissfirst, weist die erhobenen Vorwürfe entschieden zurück. Die Swissfirst und die Bellevue-Gruppe haben damals die Transaktion sorgfältig und im gegenseitigen Einvernehmen geplant. Die gewählte Vorgehensweise wurde von auswärtigen Spezialisten geprüft und für in Ordnung befunden. Zudem haben renommierte Gutachter bestätigt, dass die Transaktion im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben ist.
Festzuhalten ist insbesondere, dass die Swissfirst Bank im Zeitpunkt des Erwerbs eigener Aktien ein echtes Risiko auf sich nahm, da der Zusammenschluss der beiden Finanzgruppen von Bedingungen abhängig war. Somit wurden die verkaufenden Aktionäre in keiner Weise geschädigt und von einer Kundenungleichbehandlung kann - im Gegensatz zur Behauptung der EBK - keine Rede sein. Schliesslich hat sich kein Organ der Swissfirst-Gruppe persönlich bevorteilt.
Thomas Matter ist befremdet darüber, dass mit der Publikation im Jahresbericht der gerichtlichen Überprüfung vorgegriffen wird. Zurzeit ist in dieser Angelegenheit eine Beschwerde beim Bundesgericht hängig. Es macht den Anschein, dass die EBK aufgrund des medialen Druckes die erforderliche Sachlichkeit vermissen liess. Es zeigt sich nur schon daran, dass von "schweren Verstössen" gegen die Verhaltenspflichten keine Rede sein kann, selbst wenn der vorgeworfene Sachverhalt zutreffen würde.
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