euro adhoc: Sanacorp Pharmahandel AG
Recht/Prozesse
Rechtsbeschwerde im
Fusionskontrollverfahren abgewiesen
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29.09.2006
Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat mit Beschluss vom heutigen 29. September 2006 die Beschwerde der Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung gegen die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts hinsichtlich der beabsichtigten Mehrheitsübernahme an der Andreae-Noris Zahn AG, Frankfurt am Main (ANZAG), abgewiesen. Das Gericht hat die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss nicht zugelassen.
Die Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung ist Muttergesellschaft der Sanacorp Pharmahandel Aktiengesellschaft. Sie besitzt 100 % der Stimmrechte und rund 75 % des gezeichneten Kapitals.
Die Sanacorp Pharmahandel Aktiengesellschaft ist derzeit mit 24,99 % an der ANZAG beteiligt.
Rückfragehinweis:
Dr. Thomas Strieder
Tel.: +49 (0)89 8581 494
E-Mail: t.strieder@sanacorp.de
Branche: Grosshandel
ISIN: DE0007163131
WKN: 716313
Index: CDAX, Classic All Share, Prime All Share
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