Kanadischer Regierung wurden Vorschläge zur Reform der Bestimmungen über Wettbewerb und ausländische Investitionen vorgelegt
Ottawa, Kanada (ots/PRNewswire)
- Von Subrata Bhattacharjee und Adam S. Goodman
Heute Morgen überreichte das Canadian Competition Review Panel (Kanadisches Gremium zur Wettbewerbskontrolle) dem Minister für Industrie, Jim Prentice, seinen mit Spannung erwarteten Bericht mit dem passenden Titel 'Compete zu Win' (Wettbewerb für den Sieg). Im Mittelpunkt der Empfehlungen des Gremiums stehen die umfassende Liberalisierung des kanadischen Prozesses zur Kontrolle ausländischer Investitionen, Vorschläge zur Durchsetzungsharmonisierung und Änderungen von Bestimmungen des 'Competition Act'. Seine Vorschriften sollen ausdrücklich Kanadas Wettbewerbsfähigkeit fördern.
Nachdem die kanadische Regierung ihren langfristigen Wirtschaftsplan 'Advantage Canada' und den Etat 2007 vorgelegt hatte, berief sie das Canadian Competition Review Panel (Kanadisches Gremium zur Wettbewerbskontrolle), um die den Wettbewerb in Kanada und die ausländische Investitionen betreffenden Gesetze und Politik zu prüfen. Der Bericht erschien kurz nach den jüngsten, erstmals erlebten Entwicklungen in den kanadischen Prozessen zur Kontrolle ausländischer Investitionen und Fusionen.
Der dramatischste Vorschlag betrifft die ausländischen Investitionen: In seinem Bericht schlug das Gremium fundamentale Änderungen am 'Investment Canada Act' vor, die den bestehenden Prüfprozess für ausländische Investitionen erheblich lockern würden. Die Vorschläge beinhalten im Einzelnen:
- den Anstieg des Schwellenwertes für die Prüfung ausländischer Direktinvestitionen von 295 Millionen CND-Dollar auf 1 Milliarde CND- Dollar (bezogen auf den "Unternehmenswert" anstatt des Bruttovermögens) - die Änderung des Tests zur Prüfung ausländischer Investition: Die Investoren sollen nicht mehr belegen müssen, dass ihre Transaktion "Kanada einen Nettovorteil" einbringt, sondern der Minister für Industrie soll, um eine Transaktion ggf. blockieren zu können, belegen, dass eine ausländische Investition nicht in "Kanadas nationalem Interesse" ist. - die Liberalisierung der Kontrolle ausländischer Investition in den sicherheitsrelevanten Branchen Transport, Finanzdienstleistungen (einschliesslich Bankfusionen), Uranbergbau und in den Kulturbereichen - einschliesslich der Harmonisierung des Schwellenwertes für die Kontrolle aller Investitionen in sicherheitsrelevanten Bereichen (Kultur ausgenommen) mit seinem empfohlenen allgemeinen Schwellwert von 1 Milliarde CAD und einer Beiwerkausnahme für Akquisitionen kanadischer Unternehmen mit zusätzlichen kulturellen Aspekten.
Die Reform des 'Investment Canada Act' wurde in Anbetracht der kontroversen Debatte über das sog. "Hollowing-out" der kanadischen Industrie durch ausländische Investoren (einschliesslich staatseigener Investoren und 'Sovereign Wealth Funds') von vielen als der wichtigster Punkt auf der Agenda des Gremiums betrachtet. Das Gremium wies das Argument des "Hollowing out" zurück und verwies hierfür auf seine vorgeschlagenen Änderungen am Prüfprozess des 'Investment Canada Act' und seine Schlussfolgerung, dass "die Daten darauf hindeuten, dass sich der Anteil der unter ausländischer Kontrolle befindlichen Vermögenswerte in Kanadas Branchen ausserhalb der Finanzindustrie in den letzten Jahren nicht wesentlich geändert hat."
Ein weiterer bedeutender Punkt der Revision war Kanadas Regulierungsansatz für den inländischen Wettbewerb, einschliesslich des 'Competition Act'. Hierbei bewegt sich das Gremium auf vertrautem Terrain: Das 'Competition Bureau' hatte 2003 einen Beratungsprozess zum 'Competition Act' eingeleitet, der schliesslich zur Annahme der Bill C-19 führte, die nicht mehr umgesetzt worden war, als die letzte Regierung abdankte.
Zu den Hauptempfehlungen bezüglich des 'Competition Act' gehören:
- die Angleichung des Kontrollprozesses bei Fusionen nach dem 'Competition Act' mit der amerikanischen Praxis zur Fusionskontrolle - einschliesslich einer 30-tägigen Erstprüfzeit, die um weitere 30 Tage verlängert werden kann - die Aufhebung der Preisdifferenzierung, der Werbezuschüsse und der Bestimmungen zu ruinöser Preisgestaltung des 'Competition Act' - die Aufhebung der Bestimmungen zu kriminellen Verschwörungen und statt dessen die Einführung einer (per se) stärkeren Strafgesetzbestimmung, um "Hardcore"-Kartellen zu begegnen, sowie einer Bestimmung für andere Fälle von Absprachen zwischen Wettbewerbern.
Das Gremium hat auch die Gründung eines neuen und unabhängigen 'Canadian Competitiveness Council' (Kanadischer Wettbewerbsrat) empfohlen, der dem Minister für Industrie und dem Parlament rechenschaftspflichtig sein soll. Aufgabe dieses Rates wäre, den Wettbewerb in Kanada zu fördern.
Betrachtet man den grossen Umfang einiger Empfehlungen (besonders zum 'Investment Canada Act') sowie die möglichen Wahlen, bleibt abzuwarten, welche der vielen Empfehlungen des Gremiums die gegenwärtige Minderheitsregierung umsetzen (können) wird.
Subrata Bhattacharjee leitet Wettbewerbspraxis von Heenan Blaikies. Er wurde vor kurzem von Global Competition Review zu einem der Top-40-Rechtsanwälte unter 40 für Wettbewerbsfragen ernannt. Adam S. Goodman ist ein Partner in Heenan Blaikies Wettbewerbs- und Prozessgruppen. Subrata und Adam sind regelmässig für ausländische Investoren und kanadische Unternehmen tätig, die an ausländischen Investitionen und Prozessen zur Fusionskontrolle beteiligt sind.
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